Prüfplan

Prüfungen des Landes-Rechnungshofs

2024 Nach Art. 69 Anzahl
Abteilungen bzw. Dienststellen im Amt der Vorarlberger Landesregierung Abs. 2a 1
Stiftungen, Anstalten, Fonds Abs. 2b 0
Unternehmungen im Miteigentum des Landes Abs. 2c 3
Körperschaften öffentlichen Rechts Abs. 2e 0
Im Landtag vertretene Parteien Abs. 2f 5
Wohlfahrtseinrichtungen 1 Abs. 3 1
Unternehmen/Einrichtungen denen Förderungen gewährt werden Abs. 3 0
Gemeinden mit weniger als 10.000 EW Abs. 4 4

1 Vorbehaltlich einer Prüfungsvereinbarung