Vergaberecht
Die Direktoren der Landesrechnungshöfe verabschiedeten im November 2005 eine Resolution zum Vergaberecht. Darin bekennen sie sich zu den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbs im öffentlichen Auftragswesen. Transparente Verfahren sind hierbei unabdingbar. Es ist allerdings ein Gebot der Wirtschaftlichkeit, die stark steigenden Kosten im Vollzug der Vergabevorschriften im Auge zu behalten. Daher treten die Landesrechnungshöfe für eine Vereinfachung des rechtlichen Rahmens ein.