Vorarlberger Erdgas GmbH
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Vorarlberger Erdgas GmbH (VEG) erfüllt die ihr von den Kapitalgebern im Wege des Gesellschaftsvertrags und des Zielbilds übertragenen Aufgaben in hohem Maße. Der Erdgasmarkt in Vorarlberg ist im Vergleich mit anderen Bundesländern in Österreich und mit Nachbarregionen Vorarlbergs gut erschlossen. Im „Energiemix Vorarlberg“ deckt er einen Anteil von rund 20 Prozent ab.
Die energie- und umweltpolitischen Zielsetzungen des Landes Vorarlberg – Diversifikation der Energieträger, Verbesserung der Luft- und Umweltqualität – werden von der VEG wesentlich mitgetragen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich für die VEG durch das Gaswirtschaftsgesetz 2002 und die damit bewirkte Liberalisierung des Gasmarkts wesentlich verändert. Seit Oktober 2002 kann jeder Gashändler über das Leitungsnetz der VEG Gas an Endverbraucher verkaufen. Während der Handel mit Gas dem Wettbewerb ausgesetzt wurde, sind die Tarife für die Nutzung des Netzes geregelt. Die Energie-Control (E-Control) legt als Regulator per Verordnung die Netznutzungstarife fest.
Kerngeschäft der VEG sind die beiden Geschäftsfelder Netzbetrieb und Gashandel. Der Aufbau neuer Geschäftsfelder wie beispielsweise Anlagencontracting oder Betrieb anderer Rohrleitungssysteme wurde angedacht. Fundierte Entscheidungsgrundlagen auf der Basis von Marktstudien und Businessplänen wurden bisher aber noch nicht ausgearbeitet.
Im Netzbetrieb erfolgen ein selektiver Ausbau des Ortsrohrnetzes sowie eine weitere Verdichtung mit neuen Hausanschlüssen. Das Gasnetz wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgebaut. Die Investitionsplanung für den Netzausbau wird laufend aktualisiert und umfasst auch den Sanierungsbedarf.
Das Versorgungsgebiet beschränkt sich auf das Rheintal und den Walgau. Obwohl eine Leitung in das Montafon besteht, wird diese nur sehr eingeschränkt genutzt. Die VEG sollte das politische Lobbying verstärken und eine wirtschaftliche Erschließung weiterer Gemeinden des Montafons anstreben.
Der Handel mit Gas wird wesentlich von den Einkaufskonditionen bestimmt. Die VEG verfügt über langfristige Lieferverträge mit marktgerechten Konditionen. Die Lieferverträge laufen 2008 aus, eine Sicherung des Gasbezugs sollte frühzeitig vorbereitet werden. Erste Gespräche wurden bereits aufgenommen.
Im Gasabsatz segmentiert die VEG nach den Kundengruppen Private, Gewerbe inklusive öffentliche Gebäude und Industrie. Das Potential an industriellen Großkunden ist ausgeschöpft. Um das Wachstumspotenzial bei Gewerbebetrieben und privaten Haushalten zu nutzen, sollte die Marktstrategie an die geänderten Rahmenbedingungen adaptiert werden. Veränderungen im Marktumfeld der VEG – wie die Förderung von Energiesparen im Wohnbau oder die Substitution von Gas durch Biomasse – könnten längerfristig zu Absatzreduktionen führen.
Die Ertragssituation der VEG ist äußerst positiv. Die Bilanzgewinne der letzten Jahre in Höhe von € 2 bis 3 Mio wurden überwiegend als Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet. Bei der Vergabe von Beratungsleistungen sollten künftig Vergleichsangebote eingeholt und marktgerechte Honorare bezahlt werden.
Die VEG hat durch die Liberalisierung keine Kunden an Drittanbieter verloren. Allerdings konnte auch die vom Gesetzgeber erhoffte Senkung des Gaspreises durch den verstärkten Wettbewerb nicht realisiert werden. Durch die Umsetzung des Gaswirtschaftsgesetzes entstehen der VEG aber erhebliche Zusatzkosten in Höhe von € 375.000 pro Jahr.
Für die Stadtwerke Bregenz ist die Liberalisierung mit einem deutlichen Ertragseinbruch verbunden. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit der VEG wurden die Zusatzkosten der Liberalisierung für beide Unternehmen relativ gering gehalten. Vorhandene Kostensenkungspotentiale können vor allem durch eine verstärkte Kooperation im Netz realisiert werden.
Zur Sicherung der positiven Unternehmensentwicklung hat die VEG eine Reihe von Kontrollinstrumenten implementiert. Seit Herbst 2003 wurde gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer ein Internes Kontrollsystem erarbeitet. Der Richtlinienkatalog ist bereits gut entwickelt, sollte aber noch ergänzt werden. Die konsequente Umsetzung der Richtlinien ist zu forcieren.
Die Quartalsberichte an den Aufsichtsrat sind bei den Soll/Ist-Vergleichen und den Periodenvergleichen zu verbessern. Fehlende Erläuterungen und Kennzahlen in den Prüfberichten des Wirtschaftsprüfers sind vom Prüfungsausschuss einzufordern. Bei Leistungen des Wirtschaftsprüfers ist darauf zu achten, dass keine Unvereinbarkeit bzw Befangenheit besteht.