Vollzug der Jugendwohlfahrt in Vorarlberg
Zusammenfassung der Ergebnisse
Träger der öffentlichen Jugendwohlfahrt ist das Land. Die Bereiche Politik und Sozialmanagement obliegen dem Fachbereich Jugendwohlfahrt (FB-JWF) in der Abteilung Gesellschaft und Soziales (IVa). In den vier Bezirkshauptmannschaften sind die Abteilungen Jugendwohlfahrt (Abt.-JWF) für die Abklärung, Vereinbarung, Beauftragung und Finanzierung von Maßnahmen sowie für den Bereich der Rechtsfürsorge zuständig. Seit dem Jahr 2000 wurde der Umfang der Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrtsträger durch den Bundes- und Landesgesetzgeber stetig ausgebaut. Die konkrete Betreuung Betroffener im Einzelfall erfolgt durch private Einrichtungen.
Innerhalb der Leistungsbereiche der Abt.-JWF sind die Sozialarbeiter für die Aufgaben zur Sicherung des Kindeswohls und die Sachbearbeiter für jene zur Sicherung der Rechte und Ansprüche von Kindern zuständig. Die Abt.-JWF wird in der Regel erst dann involviert, wenn auf bestehende Probleme der Minderjährigen in der Familie, dem Kindergarten und der Schule nicht rechtzeitig reagiert wurde. Sie stellt das letzte Glied in einer oftmals langen Kette dar. Die Erwartungshaltungen an die Abt.-JWF sind hoch und vielfach unrealistisch.
Die Abt.-JWF sind eine Art soziale Organisation in der öffentlichen Verwaltung. Die strukturellen Rahmenbedingungen für die Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben sind nicht optimal. Die Aufgabengebiete werden komplexer und kontinuierlich ausgeweitet. Darüber hinaus werden Anforderungen an die Jugendwohlfahrt gestellt, die trotz bemerkenswert hohem Einsatz der Mitarbeiter von den Abt.-JWF alleine nicht mehr erfüllt werden können. Die derzeit zur Verfügung stehenden Personalressourcen in diesem sensiblen Bereich reichen nicht aus. Um Risiken im Sozialbereich wie z.B. Burnouts zu reduzieren sind entsprechende Maßnahmen zu setzen.
Auch die zunehmende Komplexität und die häufige sowie schnelle Veränderung rechtlicher Vorschriften stellen eine große Herausforderung dar. Die Sachbearbeiter in den Abt.-JWF haben derzeit keine Möglichkeit, rasch auf notwendige juristische Unterstützung zurückzugreifen. Der FB-JWF sollte durch eine juristische Fachkraft verstärkt werden, die bei rechtlichen Fragen auch den gesetzlichen Vertretern in der Abt.-JWF zur Verfügung steht.
Die kaum überschaubare Vielzahl an Leistungen wird von nur wenigen privaten Jugendwohlfahrtseinrichtungen durchgeführt. Derzeit werden überwiegend Standardprogramme angeboten. Allerdings wird der Bedarf nach speziellen Angeboten weiter ansteigen. Das bestehende Leistungsangebot sollte gesamthaft analysiert und bewertet werden.
Beschwerden über Missstände in den Einrichtungen und den Abt.-JWF sind selten. Die Kontrolle durch den FB-JWF stellt eine reine Mängelaufsicht dar. Auf Grund der direkten Betroffenheit von Personen und der vernetzten Kommunikation der Systempartner ist diese Art der Kontrolle jedoch ausreichend. Bewilligungen bzw. Eignungsfeststellungen und Rahmenvereinbarungen sollten jedoch auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls adaptiert werden.
Es existiert keine jeweils aktuelle Übersicht über freie Kapazitäten in den Angeboten der Einrichtungen, auf die von den Abt.-JWF zurückgegriffen werden könnte. Derzeit laufen Bemühungen des FB-JWF, diesbezüglich Erleichterungen für die Mitarbeiter zu schaffen.
Wichtige Aufgaben, wie etwa intensive Präventionsarbeit sowie die Aktualisierung bestehender Instrumente und Vereinbarungen, können vom FB-JWF auf Grund fehlender Personalkapazitäten derzeit nur eingeschränkt wahrgenommen werden. Auch die Umsetzung vorhandener Strategie- und Planungskonzepte leidet trotz hohem Engagement der Mitarbeiter unter den knappen Zeitressourcen. Um die tatsächlich notwendigen Ressourcen im FB-JWF sicherzustellen, sind vorab die konkreten Aufgabenbereiche und der dafür erforderliche Arbeitsaufwand detailliert darzustellen.
Umfassendes und aussagekräftiges Datenmaterial, das die Steuerung und Planung im notwendigen Ausmaß gewährleisten würde, liegt derzeit nicht vor. Steuerungsrelevante Daten sollten definiert, erhoben und als Steuerungsgrundlage herangezogen werden. Der konsequente und informelle Austausch zwischen den Systempartnern und das hohe Engagement aller Beteiligten sind äußerst positiv zu bewerten.
Leistungen der Jugendwohlfahrt werden überwiegend vom Sozialfonds des Landes finanziert. Die Ausgaben für diesen Bereich lagen im Jahr 2007 bei € 18,49 Mio. Sie stiegen im Prüfungszeitraum der Jahre 2004 bis 2007 um 16,2 Prozent an. Die jährlichen Ausgabensteigerungen werden mit Tarifanpassungen, neuen Dienstleistungen sowie Leistungsausweitungen begründet. Im Vergleich zu den Ausgaben in den beiden anderen Bereichen des Sozialfonds, fallen die Steigerungen für die Jugendwohlfahrt jedoch sehr gering aus.