Schulkindbetreuung in den Gemeinden Altach und Wolfurt
Zusammenfassung und Ergebnisse
Landesweit tätige Dienstleister oft in Schulkindbetreuung eingebunden
Die Anzahl der Gemeinden, die eine Schulkindbetreuung anbieten, erhöhte sich in den geprüften Jahren nur geringfügig auf 67 im Schuljahr 2017/18. Von diesen bedienten sich 58 einem oder beiden landesweit tätigen Dienstleistern. Der in 44 Gemeinden vertretene und dem Vorarlberger Gemeindeverband zugeordnete Verein Schülerbetreuung Vorarlberg erbringt vor allem ausgewählte administrative Tätigkeiten. Das Leistungsspektrum der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH ist im Vergleich umfangreicher und wurde von 24 Gemeinden in Anspruch genommen. Die Anzahl betreuter Schulkinder stieg deutlich, Daten dazu sind jedoch nicht vollständig und zu wenig differenziert. Ganztagsschule und Mittags- und/oder Nachmittagsbetreuung werden oft vermischt angeboten. Die bisherige Anschubförderung des Bundes für den Ausbau ganztägiger Schulformen läuft mit dem Schuljahr 2018/19 aus. Zukünftig stehen dafür mit dem Bildungsinvestitionsgesetz weniger Mittel bereit.
In Altach und Wolfurt nahmen Betreuungsleistungen deutlich zu
In Altach stiegen die Betreuungsstunden in den geprüften Jahren um über 100 Prozent auf 21.235 Stunden im Schuljahr 2017/18. Diese wurden von der gemeindeeigenen Sozialzentrum Altach gGmbH erbracht. In Wolfurt leistete die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH 41.171 Stunden. Dies entspricht einer Steigerung von mehr als 50 Prozent. Die Betreuungsquote war in Wolfurt an allen Standorten höher als in Altach. Betreuungsmöglichkeiten stehen in beiden Gemeinden an drei bis fünf Nachmittagen pro Woche zur Verfügung, Mittagessen wird angeboten. Zudem gibt es jeweils eine Ferienbetreuung mit Ausnahme von vier bis fünf Schließwochen. Nach Berechnung des Landes-Rechnungshofs nehmen die Beiträge der Erziehungsberechtigten mit dem Wechsel vom Kindergarten in die Volksschule signifikant zu. Zudem ermöglichten die Betreuungszeiten nicht an allen Schulstandorten eine Vollzeitbeschäftigung.
In Altach konnte der Finanzierungsbedarf pro Betreuungsstunde gesenkt werden
Das Sozialzentrum Altach stellte Betreuungspersonal im Vergleich zu Wolfurt ganzjährig und zu einem höheren Beschäftigungsausmaß ein. Auch pädagogisches Personal, welches zum Einsatz in Ganztagsschulen qualifiziert ist, wird beschäftigt. Dennoch gelang es in dieser Gemeinde, den Finanzierungsbedarf pro Betreuungsstunde zu reduzieren. Bis zum Jahr 2017 sanken die von der Gemeinde zu finanzierenden Gesamtkosten auf € 36.100 oder € 1,50 pro betreuter Stunde. Dies entspricht einem Finanzierungsanteil von 27 Prozent. Zwischen der Gemeinde und dem Sozialzentrum Altach gibt es bislang keine schriftliche Vereinbarung über die Durchführung der Schulkindbetreuung. Eine solche hilft, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen klarzustellen und ist daher abzuschließen.
In Wolfurt war der Finanzierungsanteil auch wegen Kosten für Dienstleister höher
Der Leistungsumfang der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH für Wolfurt veränderte sich im Zeitverlauf. Seit Ende 2017 richtet der Dienstleister die Schulkindbetreuung im Wesentlichen wieder allein aus. Bei Überlegungen zur Aufgabenverlagerung erstellte die Gemeinde keine Kostenkalkulation. Zudem schloss sie erst nach zehnjähriger Zusammenarbeit eine schriftliche Vereinbarung ab. In Ganztagsschulen kam auch Personal ohne die erforderliche pädagogische Ausbildung zum Einsatz. Die Gemeinde übernahm im Prüfzeitraum teilweise selbst wesentliche Aufgaben und baute entsprechendes Know-How auf. Die dafür vom Dienstleister in Abzug gebrachte Pauschale stand nicht in angemessenem Verhältnis zu den Kosten. Im Jahr 2017 finanzierte die Gemeinde 34 Prozent der Betreuungsleistung, somit € 121.300 oder € 2,69 pro betreuter Stunde. Durch die Tarifgestaltung der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH konnte die Gemeinde nicht von Skaleneffekten profitieren, der Finanzierungsbedarf stieg. Die Zusammenarbeit ist wirtschaftlich zu überprüfen, die Tarife gegebenenfalls neu zu verhandeln. Zudem ist sicherzustellen, dass zukünftig alle förderbaren Personalkosten eingereicht werden.
Informationen an Gemeindevertretungen und Erziehungsberechtigte verbessern
Eine vollständige Übersicht von Kosten und Erlösen der Schulkindbetreuung bestand weder in Altach noch in Wolfurt. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs ist eine jährliche Berichterstattung darüber an die Gemeindevertretung einzuführen und um Informationen über die Entwicklung zu ergänzen. Aufgrund der steigenden Bedeutung der Tagesbetreuung und deren nicht unerheblichen Einfluss auf infrastrukturelle und somit finanzielle Maßnahmen ist dies zweckmäßig. Auf Basis aussagefähiger Daten sind mittel- und langfristige Ziele für die Schulkindbetreuung zu setzen. Informationen über die unterschiedlichen Betreuungsformen – Ganztagsschule und Mittags- und/oder Nachmittagsbetreuung – sind für Erziehungsberechtigte nur für eine der fünf Schulen vorhanden. Diese sind auszubauen, damit sich Erziehungsberechtigte bewusst für eine Form entscheiden können. Der Landes-Rechnungshof begrüßt, dass in beiden Gemeinden Evaluierungen durchgeführt und entsprechende Maßnahmen gesetzt wurden. Das jeweilige Beschwerdemanagement ist noch weiter zu verbessern.