Naturschutzfonds
Zusammenfassung der Ergebnisse
Der Naturschutzfonds wurde im Jahr 1997 auf der Grundlage des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung eingerichtet. Die Naturschutzarbeit in Vorarlberg ist in den letzten Jahren verstärkt durch europarechtliche Normen beeinflusst worden. Das zentrale Beratungsorgan der Landesregierung in Angelegenheiten des Naturschutzes ist der Naturschutzrat. Die Konstruktion des Naturschutzrates in Vorarlberg ist österreichweit einzigartig.
Die Finanzierung des Naturschutzfonds erfolgt nahezu ausschließlich über gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Zahlungen. Die höchsten Einnahmen des Naturschutzfonds werden durch die Naturschutzabgabe und Ausgleichszahlungen erzielt. Die Naturschutzabgabe umfasst in Vorarlberg lediglich einen einzigen Abgabentatbestand und sollte daher unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips um zusätzliche Abgaben erweitert werden.
Einnahmen aus Ausgleichszahlungen sind zwingend für die Schaffung von Ersatzlebensräumen einzusetzen. Die Umsetzung gestaltet sich in der Praxis schwierig, da derartige Maßnahmen einerseits längere Vorbereitungsphasen erfordern, andererseits auch entsprechende Flächen zur Verfügung stehen müssen. Es wäre sinnvoll, einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der zukünftig zu schaffende Ersatzlebensräume auflistet. So könnten bereits im Vorfeld Vorbereitungsmaßnahmen wie beispielsweise der Ankauf notwendiger Grundstücke erfolgen.
Derzeit kursieren zwei unterschiedliche Berechnungsschemata für Ausgleichszahlungen. Eines dieser Schemata geht davon aus, dass durch die Ausgleichszahlungen zehn Prozent der Bausumme nicht überschritten werden sollten. Die Bezirkshauptmannschaften orientieren sich bei der Vorschreibung von Ausgleichszahlungen jedoch an der Regelung, dass fünf Prozent der Bausumme nicht überschritten werden sollten. Um Klarheit und Transparenz zu schaffen, ist jenes Schema zur Berechnung der Ausgleichszahlungen, dessen Prozent-Regelung von der Abteilung Umweltschutz (IVe) tatsächlich gewünscht wird, als Erlass in der Vorarlberger Erlasssammlung kundzumachen.
Die jährlichen Einnahmen schwanken stark und können durch die Abteilung Umweltschutz (IVe) nicht beeinflusst werden. Der Vermögensstand des Fonds betrug – ohne Berücksichtigung der zweckgebundenen Ausgleichszahlungen – Ende des Jahres 2007 minus € 144.000. Die derzeitige Finanzierungsform ist nicht dazu geeignet, die Liquidität des Naturschutzfonds ausreichend sicherzustellen.
Die jährlich zu finanzierenden Ausgaben können durch die nur unregelmäßig fließenden und großteils gebundenen Einnahmen nicht gedeckt werden. Die finanziellen Verpflichtungen des Fonds wurden unter anderem durch Umschichtungen von Budget und durch fondsfremde Ausgaben mehrfach erweitert. Im Gegenzug dazu wird jedoch nicht für zusätzliche bzw. ausreichend finanzielle Mittel gesorgt. Fondsfremde Ausgaben, wie etwa die Finanzierung eines Mitarbeiters der Abteilung Umweltschutz (IVe), sollten aus dem Budget des Landes gedeckt werden. Für regelmäßig anfallende Finanzierungen wäre eine Basisförderung aus Landesmitteln zweckmäßig.
Im Jahr 2007 wurde ein Strategie- und Maßnahmenprogramm für den Natur- und Umweltschutz beschlossen. Damit ist ein Mehrjahresprogramm mit klaren Zielsetzungen sowie einer Ressourcenplanung und Erfolgskontrolle geschaffen worden. Mit der Umsetzung wurde bereits begonnen. Personalkapazitäten zur Umsetzung des Strategie- und Maßnahmenpapiers sind nur begrenzt vorhanden. Der Personalbedarf ist einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
Es ist keine von der verwaltenden und auszahlenden Stelle unabhängige Kontrolle des Einsatzes der Fondsmittel und der Gebarung des Naturschutzfonds vorgesehen. Diese Kontrolle sollte zukünftig sowohl im Hinblick auf fachlich inhaltliche Belange als auch in Fragen der Finanzierung vom Naturschutzrat wahrgenommen werden. Sofern notwendig, ist der Naturschutzrat für diese Aufgaben um ein entsprechendes Mitglied zu erweitern.
Die Förderlandschaft hat sich seit Beschluss der Richtlinien für die Verwaltung des Naturschutzfonds verändert. Um die einheitliche Anwendung und Umsetzung der Richtlinien der Landesregierung für die Verwaltung des Naturschutzfonds zu vereinfachen, sollen am 1. Jänner 2009 ergänzte und aktualisierte Richtlinien in Kraft treten. Die Aktenführung ist vollständig und gut nachvollziehbar. Die Zuordnung der Buchungen auf die einzelnen Voranschlagstellen erfolgt nicht immer verursachungsgerecht, sondern nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Zukünftig sollte daher auf eine durchgängige und nachvollziehbare Buchungspraxis geachtet werden.