Marktgemeinde Nenzing
Zusammenfassung der Ergebnisse
Innovative, kooperationsfreudige Gemeinde mit strukturbedingt hohen Ausgaben
Die Marktgemeinde Nenzing führte in den letzten Jahren nachhaltige und innovative Projekte durch. Sie wurde als senioren- und als familienfreundliche Gemeinde ausgezeichnet. In verschiedenen Kooperationen wird die regionale Zusammenarbeit gefördert. Engagierte Mitarbeiter sind in der Gemeindeverwaltung tätig. Überdies unterstützt Nenzing das Vereinsleben in der Gemeinde großzügig. Die Transparenz über alle Förderungen, aber auch deren Beschlussfassung sind allerdings noch zu verbessern. Als flächenmäßig viertgrößte Gemeinde des Landes mit mehreren Ortsteilen fallen hohe Ausgaben für Investitionen sowie für deren Betrieb und Erhaltung an. Der Gemeindehaushalt war im Prüfzeitraum überwiegend ausgeglichen und lag in den Jahren 2010 bis 2012 bei rund € 16 Mio. Er stieg im Jahr 2013 insbesondere aufgrund von Darlehensaufnahmen für Bauvorhaben auf über € 19 Mio. an.
Beträchtlicher Schuldenanstieg durch nahezu zeitgleiche Investitionen
Ende 2013 lagen die Schulden der Gemeinde einschließlich Immobilien KG bereits bei € 24 Mio. Diese Schulden, die sich vor allem auf Darlehen, aber auch auf umfangreiche Leasingverbindlichkeiten und hohe Kontokorrentkredite verteilen, belasten Nenzing für viele Jahre. Durch zwei zeitnahe neue Großprojekte, Walgaubad und Sportanlage, sind für die Gemeinde zusätzlich fast € 6 Mio. zu finanzieren. Damit wird der Schuldenstand noch weiter ansteigen. Zudem war die Information an die Gemeindevertretung über die Höhe der Schulden teilweise nicht vollständig. Kritisiert wird auch, dass beim Hauptkonto der Gemeinde der Kreditrahmen um bis zu € 2,80 Mio. über das von der Gemeindevertretung und der Aufsichtsbehörde genehmigte Volumen überschritten wurde.
Risiken und Folgekosten bei Großprojekten
Für das Walgaubad teilen sich die 14 Regio-Gemeinden die Kosten für Investition und Betrieb, als Standortgemeinde trägt Nenzing jedoch den größten Finanzierungsanteil. Auch anteilige Abgangszahlungen für zwei weitere Bäder in einer anderen Gemeinde sind zu tragen. Obwohl die Kosten für das Bad beträchtlich und der Umsetzungsstand weit fortgeschritten ist, erachtet der Landes-Rechnungshof das Betriebskonzept für zu wenig ausgereift.
Der Landes-Rechnungshof befürwortet die vom Finanzausschuss empfohlene Kostenneutralität für die neue Sportanlage, die durch den Verkauf des ehemaligen Areals erreicht werden soll. Auf Basis des Voranschlags 2015 errechnet sich für die Gemeinde jedoch ein Finanzierungsbedarf von mindestens € 1,43 Mio., da ein Teil des Verkaufserlöses zur Abdeckung des allgemeinen Haushalts vorgesehen ist. Dieser Betrag kann sich noch reduzieren, wenn die im Voranschlag reservierten Mittel nicht zur Gänze für den Gemeindehaushalt verwendet werden müssen. Die zeitliche Eile für den Baubeginn war rückblickend nicht notwendig. Die Priorisierung des Projekts ist aus der Gesamtliste für Investitionen nicht in diesem Ausmaß ersichtlich. Zudem bewerten Experten des Sportstättenbaus die Kosten der neuen Sportanlage als im oberen Bereich vergleichbarer Vorhaben.
Der Um- und Neubau des Sozialzentrums Nenzing wurde im Baurecht an die Vogewosi vergeben. Die Kosten für das Projekt erhöhten sich mehrfach und belaufen sich aktuell auf über € 12 Mio. Die Einschätzung, dass die zukünftige finanzielle Belastung der Gemeinde trotz des um ein Vielfaches höheren Mietaufwands und des erweiterten Betriebs sogar abnimmt, ist nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs mit Unsicherheiten verbunden. Sämtliche Annahmen in der Kalkulation müssen eintreffen. Wesentliche Verträge für dieses Projekt wurden bisher nicht unterzeichnet oder rechtzeitig verhandelt. Diese Großprojekte sind mit Folgekosten in zum Teil noch unbekannter Höhe verbunden. Sie bedeuten ein wesentliches finanzielles Risiko für die Gemeinde und erhöhen den Druck zur Konsolidierung des Haushalts.
Verbesserung von Steuerung und Kontrolle erforderlich
In die Abschlüsse sind alle Konten aufzunehmen, um ein Risiko für Manipulationen zu vermeiden. Zeichnungsberechtigungen, die nicht dem Vier-Augen-Prinzip entsprechen oder für Personen ausgestellt sind, die ihre Funktion bereits zurückgelegt oder beendet haben, sind zu unterlassen. Als wesentliche Steuerungsinstrumente sind Voranschläge zeitgerecht zu beschließen und eine mittelfristige Finanzplanung auf Basis von Haushaltsstellen auszuarbeiten. Für Beteiligungen wie die Immobilien KG ist der Finanzbedarf zu ermitteln. Bei der Übernahme von Leistungen durch andere Träger hat die Gemeinde die Verwendung der Mittel konsequent zu hinterfragen und eine wirksame Kontrolle sicherzustellen.