Lebenshilfe Vorarlberg gemeinnützige Gesellschaft mbH
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Behindertenhilfe in Vorarlberg hat einen anerkannt hohen Standard. Historisch betrachtet, waren es immer wieder Impulse aus Vorarlberg, die das österreichische Behindertenwesen geprägt haben. Das Behindertenwesen in Vorarlberg gründet auf Privatinitiative von betroffenen Eltern in den 60-iger Jahren. Dieses hohe soziale, private und ehrenamtliche Engagement stellt bis heute eine wesentliche Stütze des Behindertenwesens dar.
Auf Grund der Vorarlberger Sozialgesetzgebung kann sich das Land bei der Erfüllung der Aufgaben des Behin- dertenwesens freier Wohlfahrtsträger bedienen. In Vorarlberg wird seitens des Landes diesbezüglich hauptsäch- lich mit der „Lebenshilfe“, der Caritas und dem Institut für Sozialdienste zusammengearbeitet.
Prinzipiell ist der Behinderte bzw sein gesetzlicher Vertreter Bezieher von Leistungsentgelten und kann frei zwischen den Leistungsanbietern auswählen. Im Fall der „Lebenshilfe“ werden die Ansprüche des Behinderten bzw des gesetzlichen Vertreters gegenüber dem Land an die „Lebenshilfe“ abgetreten. Der Landes-Rechnungshof hat bei seiner Prüfung das Dreiecksverhältnis zwischen Behindertem, Land und „Lebenshilfe“ sowie den Grund- satz der Subsidiarität und das Selbstorganisationsprinzip der geprüften Gesellschaften berücksichtigt.
Da die Lebenshilfe GmbH und die AAI GmbH im Jahr 1998 gegründet wurden, konnte der Landes-Rechnungshof nur das Jahr 1999 als volles Geschäftsjahr einer Beurteilung unterziehen. Vergleichszahlen über mehrjährige Entwicklungen sind daher nicht möglich.
Die Ausgliederung der Lebenshilfe GmbH im Jahre 1998 hat Vorteile hinsichtlich Transparenz, Verantwortung und rechtlicher Rahmenbedingungen mit sich gebracht. Mit der Gründung der Lebenshilfe GmbH wurden vier abgrenz- bare Fachbereiche installiert. Das Leistungsangebot ist sehr umfassend und gegenüber anderen Institutionen schwer abgrenzbar. Da die Gründung des Unternehmens erst zwei Jahre zurückliegt, sind verschiedene Bereiche noch im Aufbau. Die Ertragslage der Lebenshilfe GmbH im Jahr 1999 ist zufriedenstellend. Langfristige strate- gische Planungen sollten erarbeitet und mit dem Land Vorarlberg abgestimmt werden.
Die Lebenshilfe GmbH verfügt über ein umfassendes, hierarchisch klar gegliedertes Berichtswesen und über ein fortschrittliches Qualitätsmanagement. Das Interne Kontrollsystem wurde unternehmensintern analysiert und wird ausgebaut. Eine Interne Revision sollte eingerichtet werden. Ein Personalentwicklungskonzept sollte erarbeitet und umgesetzt werden. Die Gehaltsstruktur, die sich am „alten“ Landesschema orientiert, könnte leistungs orientierter gestaltet werden.
Generell unterliegt die „Lebenshilfe“ einer starken internen und externen Kontrolle. Die mit dem Land vereinbarten Leistungsentgelte entsprechen nicht den tatsächlichen Aufwendungen je Fachbereich. Drei Leistungsbereiche mit Unterdeckungen werden im Jahre 1999 von einem Leistungsbereich mit einer relativen Überdeckung quersubventioniert. Die Leistungsentgelte sollten sich stärker an den tatsächlichen Kosten orientieren, um die Trans parenz der Finanzierung zu erhöhen und die Steuerung der Leistungen auf Basis verursachungsgerechterer Kostenkalkulationen vornehmen zu können.
Die „Lebenshilfe“ nimmt – vielfach zusammen mit anderen freien Wohlfahrtsträgern in der Behindertenhilfe – planer- ische Agenden wahr. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofes sollte das Land hier verstärkt eine koordinie- rende Rolle wahrnehmen. Seitens des Landes wurden zwar viele ausführliche Berichte über das Behinderten- wesen erstellt, eine darauf aufbauende langfristige Planung und die Formulierung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung ist bisher nicht erfolgt bzw wird den freien Wohlfahrtsträgern überlassen.
Die AAI GmbH konnte anerkannte Projekte realisieren, befindet sich allerdings in der Start-up-Phase und ist in hohem Maße von Drittmittelfinanzierungen abhängig. Die Gesellschaft hat plangemäß im ersten vollen Geschäfts- jahr 1999 einen Verlust erwirtschaftet. Finanz- und Ertragslage stellen sich für das erste volle Geschäftsjahr 1999 nicht günstig dar. Zwei Geschäftsführer erscheinen für ein Unternehmen dieser Größenordnung nicht notwendig. Die Aufgaben der AAI GmbH sollten in die geplante landesweite Vernetzung von sozialen Wohlfahrtsträgern im Bereich der Arbeitsintegration einfließen.
Der Landes-Rechnungshof empfiehlt dem Amt der Landesregierung und den freien Wohlfahrtsträgern die gemein- same Erarbeitung eines Produkt- und Dienstleistungskataloges, um einen effektiven und effizienten Mitteleinsatz, eine laufende Evaluierung und Bedarfsprüfung der Dienstleistungsanbieter im Behindertenbereich und eine ver- gleichende Prüfung der Einrichtungen sicherzustellen.