Kranken- und Altenpflegeverein Klaus-Weiler-Fraxern
Zusammenfassung der Ergebnisse
Der Kranken- und Altenpflegeverein Klaus-Weiler-Fraxern wurde vor 26 Jahren gegründet und in den Jahren 1983 und 1995 um den Essenszustelldienst bzw die Mobilen Hilfsdienste erweitert. Der Vereinsvorstand besteht aus 11 Mitgliedern. Der Obmann hat den Verein seit der Gründung im Jahr 1979 weitestgehend eigenständig geführt, ihm wurde hohes Vertrauen entgegengebracht.
Finanziert wurden die Leistungen des Vereins im Jahr 2003 zu 24 Prozent aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Aktionen. Die übrigen Einnahmen stammen aus öffentlichen Mitteln der Gemeinden, des Landes Vorarlberg, des Sozialfonds und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse sowie aus Leistungserträgen. Der Finanzierungsanteil des Landes und des Sozialfonds an den gesamten Ausgaben des Vereins betrug im Jahr 2003 rund € 62.100 oder 34 Prozent.
Anfang Februar 2004 hat der Kassier den Vereinsvorstand über Unregelmäßigkeiten in den Finanzen des Vereins informiert und eine erste Schadensaufstellung erstellt. Der Verdacht der Veruntreuung durch den langjährigen Obmann hat sich bestätigt, die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Der Landes-Rechnungshof wurde beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Höhe öffentliche Gelder veruntreut wurden.
Nach eingehender Prüfung durch den Landes-Rechnungshof wurde für die Jahre 1999 bis 2004 ein Schaden von rund € 43.700 festgestellt. Geschädigt ist in erster Linie der Verein, da Bargeldbeträge vom Bankkonto bzw Sparbuch unrechtmäßig behoben und vom Obmann einem privaten Zweck zugeführt wurden. Da der Obmann zum Zeitpunkt der Prüfung abgängig ist, besteht nur eine geringe Aussicht auf Wiedergutmachung oder Schadensersatz.
In zweiter Linie ist aber auch das Land Vorarlberg betroffen, da öffentliche Gelder zu Unrecht beim Sozialfonds und Land Vorarlberg beantragt wurden. Auf Basis der korrigierten Bemessungsgrundlage ergibt sich für die Jahre 2000 bis 2003 eine überhöhte Förderung von rund € 25.200. Das Land Vorarlberg und der Sozialfonds haben jedoch die Möglichkeit, diesen Betrag zurückzufordern oder bei künftigen Zahlungen in Abzug zu bringen.
Die Veruntreuung durch den Obmann war aus mehreren Gründen möglich. Der Obmann genoss das uneingeschränkte Vertrauen des Vereinsvorstandes, der seiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist. Seit dem Jahr 2000 gestiegene Barabhebungen für den Verwendungszweck „Mohi“ wurden vom Kassier auf Grund des Vertrauens in die Aussagen des Obmannes erst im Februar 2004 hinterfragt.
Auch die Kontrollen der Rechnungsprüfer erfolgten in Relation zum Gebarungsvolumen nicht im angemessenen Umfang. Empfangsbestätigungen auf Barbelegen wurden nicht kontrolliert und eingefordert. Das Interne Kontrollsystem existierte praktisch nicht, da auch das Vier-Augen-Prinzip bei Barauszahlungen nicht eingehalten wurde.
Mit einem steigenden Gebarungsumfang der Vereine ändern sich auch die Anforderungen an den Vorstand und die Rechnungsprüfer. Der Landesverband für Hauskrankenpflege sollte eine Checkliste für Rechnungsprüfer erstellen, die auf die wesentlichen Kontrollrisiken aufmerksam macht und die erforderlichen Kontrollen auflistet.
Die Finanzierung und Förderung der ambulanten Pflege erfolgt durch vier Fördergeber und auf Basis unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen. Dadurch prüfen mehrere Stellen die Anträge und berechnen die Finanzierungs- bzw Förderbeiträge.
Keine der involvierten Stellen verfügt über die notwendige Transparenz, um Doppelförderungen prüfen zu können. Sowohl der Landesverband für Hauskrankenpflege als auch die ARGE Mobile Hilfsdienste können lediglich Plausibilitätsprüfungen vornehmen. Der Sozialfonds und das Land müssen diesen Prüfungshandlungen vertrauen, da sie selbst über keine entsprechenden Unterlagen verfügen. Diese Förderpraxis sollte nach Ansicht des Landes-Rechnungshofes geändert werden.