Internes Kontrollsystem im Finanzmanagement des Landes
Zusammenfassung der Ergebnisse
Interne Kontrollsysteme gewinnen im öffentlichen Bereich an Bedeutung
Unter einem Internen Kontrollsystem wird ein Prozess verstanden, um Risiken systematisch zu erfassen und durch geeignete Maßnahmen zu steuern. Damit sollen beispielsweise effiziente und effektive Abläufe oder die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sichergestellt werden. Aufgetretene Malversationen und vermehrte Prüfungen durch Kontrolleinrichtungen in diesem Bereich zeigen die Bedeutung des Themas auf. In der Landesverwaltung wurden bereits wesentliche Schritte zur Verbesserung und zum Ausbau von internen Kontrollen gesetzt. Eine weitere Stärkung des Bewusstseins für die Systematik und den Nutzen eines Internen Kontrollsystems sowie die Festlegung spezifischer Verantwortlichkeiten werden als sinnvoll erachtet. Standardisierte Hilfsmittel können dafür zielführend sein.
Konservative Finanzierungs- und Veranlagungsinstrumente eingesetzt
Das Finanzmanagement umfasst die Vorbereitung, Entscheidung und Abwicklung von Finanzgeschäften, um die Liquidität einer Organisation sicherzustellen. Damit ist die Disposition über hohe Geldbeträge verbunden. Im Land liegen die entsprechenden Zuständigkeiten im Wesentlichen bei der Landesregierung bzw. beim zuständigen Finanzreferenten und bei der Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa). Bei dieser ist auch die Amtsstelle für Rechnungswesen eingerichtet. In den Kernprozessen Veranlagung und Finanzierung wurden im Prüfzeitraum insbesondere konservative Anleihen erworben sowie langfristige Euro-Kredite und kurzfristige Geldmarktmittel aufgenommen. Für Letztere ist transparent festzulegen, bis zu welchem Limit eine Aufnahme erfolgen darf. Aus den Instrumenten zur Liquiditätsprognose lassen sich kurz- und mittelfristig erhöhte Finanzierungserfordernisse für das Land ableiten.
Wichtige Regelungen zur Risikominimierung geschaffen
Auf Grundlage des im Jahr 2014 in Kraft getretenen Spekulationsverbotsgesetzes erarbeiteten die aktuellen Führungskräfte der Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa) und der Amtsstelle für Rechnungswesen weitere Regelungen. Damit wurden – im Rahmen der allgemeinen Vorgabe einer risikoaversen Finanzgebarung – vor allem der Kreis zulässiger Finanzgeschäfte eingeschränkt sowie grundlegende Abläufe, Kontrollen und Zuständigkeiten festgelegt. Den darin auch vorgesehenen Qualifikationsanforderungen sollte zukünftig durch regelmäßige spezifische Weiterbildungen der eingebundenen Mitarbeitenden nachgekommen werden.
Etablierte Basis zu systematischem Internen Kontrollsystem weiterentwickeln
Die für Kernprozesse geschaffenen Regelungen und getroffenen Maßnahmen stellen eine solide Basis für ein Internes Kontrollsystem dar, welches jedoch weiterzuentwickeln ist. Um Abläufe nachvollziehbar und verbindlich zu gestalten, sind vollständige Prozessbeschreibungen zu erarbeiten. Sie bilden auch eine wesentliche Grundlage für eine systematische Erhebung prozessbezogener Risiken. Ebenfalls ist zukünftig der Einsatz spezifischer Instrumente wie einer Risiko-Kontroll-Matrix zweckmäßig. Insgesamt wird dadurch die Aufdeckung möglicher Kontrolllücken unterstützt. Ein bislang nicht gesteuertes operationelles Risiko erkannte der Landes-Rechnungshof bei der Aufnahme von Barvorlagen. Dieser durch seine hohen Volumina gekennzeichnete Prozess könnte derzeit durch eine Person durchgeführt werden. Liquiditätsrisiken wirkt insbesondere der hohe Überziehungsrahmen des Landes entgegen. Eine schriftliche Bestätigung ist für diesen regelmäßig einzuholen. Zudem bedarf die kurzfristige Liquiditätsplanung, die teilweise Prognosemängel aufwies, einer Weiterentwicklung. Das Berichtswesen sollte vor allem durch eine regelmäßige Information sowohl über eingesetzte Finanzierungs- als auch Veranlagungsinstrumente an den Finanzausschuss des Landtags verbessert werden. Die vermehrte Verwendung des elektronischen Akts mit vordefinierten Workflows verringert weiters prozessuale Risiken.
Kontrolllücken auch bei Begleitprozessen identifiziert
Die Kernprozesse im Finanzmanagement sind mit Begleitprozessen wie der Abwicklung des Zahlungsverkehrs oder der Kontenführung unmittelbar verknüpft. Obwohl für diese Bereiche wichtige Regelungen und zahlreiche Kontrollen implementiert sind, ortete der Landes-Rechnungshof Verbesserungsbedarf. Kontrolldefizite bei der Berechtigungsvergabe bergen insbesondere im Zusammenhang mit weitreichenden Berechtigungen, wie jene zur Systemadministration oder Massenfreigabe, ein erhöhtes Risiko. Zu ihrer Minimierung sollten daher Vergabevoraussetzungen festgelegt und weitere geeignete Kontrollaktivitäten vorgesehen werden. Darüber hinaus trägt eine vollständige Ablaufbeschreibung und eine regelmäßige Überprüfung zur Prozesssicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr bei. Hierzu sind auch Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Online-Banking System zweckmäßig. Für die Führung von Bankkonten sollten die Berechtigung zu deren Eröffnung, Änderung und Schließung bei der geprüften Stelle zentralisiert und die Vorgehensweise dazu geregelt werden. Dies ermöglicht u.a. die generelle Durchsetzung wichtiger Grundsätze, wie jener der Kollektivzeichnung. Zudem wird dadurch eine aktuelle Übersicht aller Bankkonten gewährleistet.