Heliport Nenzing
Zusammenfassung der Ergebnisse
Das Land hat mit dem Bund im April 1986 eine Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Hubschrauberdienstes abgeschlossen. Neben Flügen für die Sicherheitsbehörden sollte der Hubschrauberdienst vor allem Rettungs-, Ambulanz- und Katastrophenhilfsflüge durchführen.
Gemäß dieser Vereinbarung hat das Land für die Stationierungsvoraussetzungen eines Hubschraubers zu sorgen. Dem Bund fällt die Bereitstellung eines geeigneten Hubschraubers mit Piloten zu. Die Aufgaben des Landes werden vom Österreichischen Bergrettungsdienst, Landesverband Vorarlberg (ÖBRD), die des Bundes werden seit 2001 vom Christophorus Flugrettungsverein des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) besorgt.
Beim ersten, auf dem Flugplatz Hohenems gelegenen Heliportstützpunkt herrschten ungünstige Wetterverhältnisse. Zudem war dessen Lage aus einsatztaktischer Sicht zu wenig zentral. Aus diesen Gründen wurde seitens des Landes bereits in der Vereinbarung von 1986 eine Stationierung des Rettungshubschraubers im Raum Feldkirch in Aussicht gestellt. Der hierbei ursprünglich geplante Heliportstandort wurde aber von der Stadt abgelehnt.
Die darauf folgende Suche nach einem Heliportstandort gestaltete sich sehr schwierig. Das Land sah sich insbesondere mit gemeindepolitischem Widerstand sowie der mangelnden Standorttauglichkeit zahlreicher vorgeschlagener Grundstücke konfrontiert. Geeignete Standorte hingegen konnten nicht angekauft werden. Die Behandlung der mehr als 20 geprüften Standorte ist zum Teil nicht ausreichend dokumentiert.
Ab Mitte der 90er Jahre verfolgte das Land das Ziel, die Stationierungsvoraussetzungen für einen Rettungshubschrauber mit einem landeseigenen Heliport zu schaffen. Bis zur Verwirklichung des Standortes Galina wurden dem Land mehrere Alternativen zur Errichtung eines landeseigenen Heliports angeboten. Diese stellten mögliche Optionen dar, falls der für geeigneter befundene Standort Galina nicht realisiert werden kann. Eine umfassende Bewertung des Standortes Galina und der hierzu bestehenden Alternativen in Form einer vergleichenden Nutzwertanalyse ist aber nur in Teilbereichen erfolgt.
Zwischen der Absichtserklärung, am Standort Galina die Errichtung eines Heliports anzustreben, und der Genehmigung des nunmehr verwirklichten Projektes durch die Landesregierung liegen rund fünf Jahre.
Die abschließende Beurteilung, dass auf dem Gelände der Kaserne Galina auch tatsächlich ein Rettungsheliport errichtet werden kann, lag erst nach rund zweieinhalb Jahren vor.
Die Realisierung des Bauvorhabens dauerte inklusive der Detailplanung rund 14 Monate. Der Heliport Nenzing ist nahezu vollständig abgerechnet und wird die genehmigte Investitionssumme voraussichtlich einhalten. Zusatzleistungen fielen in wertmäßig insgesamt vertretbarem Ausmaß an, sollten künftig jedoch vollständig dokumentiert werden.
Das Land ist Eigentümer und luftfahrtrechtlicher Halter des Heliport Nenzing. Der Heliport Nenzing ist an den ÖBRD vermietet. Die bei Abschluss des Mietvertrags geplante Übernahme der Halterschaft am Heliport durch den Mieter ist noch nicht abgeschlossen.