Gesundheitsabteilungen in den Bezirkshauptmannschaften
Zusammenfassung der Ergebnisse
Im Vorarlberger Gesundheitswesen sind die Zuständigkeiten auf unterschiedliche Systempartner verteilt. Die Gesundheitsverwaltung wird in jeder Bezirkshauptmannschaft von einer Gesundheitsabteilung, der jeweils ein Amtsarzt vorsteht, wahrgenommen. Die vielfältigen Leistungen umfassen sowohl Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung als auch der Landesverwaltung. Zahlreiche Materiengesetze sind maßgeblich für die Tätigkeiten der Gesundheitsabteilungen.
Zu den wesentlichsten Aufgaben der Amtsärzte zählen unter anderem das Erstellen von medizinischen Gutachten in den unterschiedlichsten Bereichen sowie Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten. Die Tuberkulosebekämpfung bzw. -fürsorge, Substitutions-Dauerverschreibungen und das Impfwesen fallen in den Tätigkeitsbereich der Sachbearbeiterinnen.
Die Rahmenbedingungen für die Durchführung der den Gesundheitsabteilungen übertragenen Aufgaben sind nicht optimal. Dass die Leistungen trotz der bestehenden Widrigkeiten in der vorhandenen Qualität erbracht werden, ist allein dem Engagement und der langjährigen Erfahrung der Mitarbeiter zu verdanken.
In der Regel sind die Gesundheitsabteilungen nicht federführende, sondern lediglich für medizinische Expertisen beigezogene Stellen. Diese Position führt vielfach dazu, dass die Gesundheitsabteilungen wesentliche Informationen verzögert oder überhaupt nicht erhalten. Auch im Rahmen von Entscheidungsfindungsprozessen werden die Abteilungen zum Teil spät oder gar nicht einbezogen. Dadurch kann eine isolierte Betrachtungsweise entstehen, die die Arbeit der Amtsärzte erheblich erschwert.
Die Vielzahl an Schnittstellen, unterschiedlichster Aufgabenbereiche sowie rechtlicher Grundlagen stellt auch für langgediente Amtsärzte eine große Herausforderung dar. Um die komplexen und umfangreichen Leistungsbereiche der Gesundheitsabteilungen in allen Einzelheiten erfassen zu können, ist die Erstellung eines Handbuches unumgänglich. Damit könnte auch die korrekte Abwicklung der Aufgaben sichergestellt werden.
An der Auslegung der zahlreichen rechtlichen Grundlagen beteiligen sich – abgesehen von den Gesundheitsabteilungen selbst – die unterschiedlichsten Personen auf verschiedenen Ebenen. So entstehen je nach beurteilender Stelle variierende Sichtweisen. Die Amtsärzte versuchen, den sich teilweise widersprechenden Anforderungen gerecht zu werden. Im Extremfall führt dies dazu, dass ein und dasselbe Thema von jeder Gesundheitsabteilung unterschiedlich gehandhabt wird.
Die Abteilung Sanitätsangelegenheiten (IVd) im Amt der Landesregierung ist fachlich zuständig und hat ein einheitliches Vorgehen aller Gesundheitsabteilungen zu gewährleisten. Die Fachaufsicht wurde bislang nicht im notwendigen Ausmaß wahrgenommen und ist künftig zu verstärken. So wurden bisher jeweils nur kleine Teilbereiche isoliert betrachtet, was zu einem schwer überschaubaren Stückwerk geführt hat. Es fehlt daher der Blick auf die Zusammenhänge. Konkrete Lösungen sollten zweckmäßigerweise auf Basis einer zuvor durchgeführten Gesamtbetrachtung erarbeitet werden. Vereinbarungen sind schriftlich unmissverständlich zu formulieren und falls notwendig mittels Erlass verbindlich festzulegen. Dies könnte wesentlich zu einer einheitlichen Vorgangsweise aller vier Gesundheitsabteilungen beitragen.
Die Aufteilung der fachlichen und rechtlichen Angelegenheiten des Gesundheitswesens auf die Abteilungen Sanitätsangelegenheiten (IVd) sowie Gesundheit und Sport (IVb) wirft in der Praxis weitere Zuständigkeitsfragen auf. Einzelne Verantwortungsbereiche sollten daher kritisch hinterfragt und falls nötig präzisiert werden. Auf klare Zuständigkeiten und konstante Ansprechpartner für die Gesundheitsabteilungen ist zukünftig verstärkt zu achten. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass den Amtsärzten juristische Unterstützung möglichst in Form nur eines Ansprechpartners unmittelbar zur Verfügung steht.
Die derzeitige Organisation stellt hohe Anforderungen an die Steuerung. Es besteht die dringende Notwendigkeit, Anforderungen, Ziele und die zukünftige Positionierung der Gesundheitsabteilungen in den Bezirkshauptmannschaften zu hinterfragen und neu zu definieren. Eine grundlegende Änderung der Organisation sollte angedacht werden.