Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Siedlungswasserwirtschaft beschäftigt sich mit der Wasserversorgung und der Entsorgung von Abwasser. Land und Bund stellen Fördermittel für Investitionen in der Siedlungswasserwirtschaft bereit. In den Jahren 2005 bis 2010 förderten sie Investitionen mit insgesamt € 36,81 Mio. im Bereich der Wasserversorgung und € 107,30 Mio. in der Abwasserentsorgung. Darüber hinaus gewährte das Land Förderungen in Höhe von € 9,51 Mio. als sogenannte Betriebskostenförderung für die Abwasserentsorgung und € 2,38 Mio. überwiegend für die Löschwasserversorgung.
Die Abteilung Wasserwirtschaft (VIId) hat im Herbst 2010 die Strategie für die Vorarlberger Wasserwirtschaft mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2015 präsentiert. Es ist notwendig, diese um den erforderlichen Mitteleinsatz zu erweitern, ein Förderkonzept zu integrieren und die Zielerreichung anhand einer rollierenden Langfristplanung zu verfolgen.
Die öffentliche Wasserversorgung in Vorarlberg erfolgt durch 81 Gemeinden, 104 Wassergenossenschaften und drei Verbände. Für die Wasserversorgung liefert das umfangreiche Vorarlberger Trinkwasserversorgungskonzept wichtige Informationen über vorhandene Wasserressourcen und -infrastruktur sowie Verbrauchsdaten und Schwachstellen. Es ist Grundlage für die Beurteilung von Projekten und für Empfehlungen an Wasserversorger. Ein gestaffelter Fördersatz von 27 bzw. 32 Prozent wurde im Jahr 2007 als Anreiz für Verbundmaßnahmen eingeführt. Ob dieser wirkt, ist noch nicht nachvollziehbar. Es sollten weitere Förderanreize für Kooperationen geprüft werden.
Die Ableitung von anfallenden Abwässern zu den Abwasserreinigungsanlagen erfolgt über ein öffentliches Kanalnetz von rund 3.300 km. Knapp 80 Prozent der Reinigungskapazität sind auf acht Großanlagen verteilt. Mit einem Anschlussgrad von 96 Prozent sind Investitionen in Neubauten weitestgehend abgeschlossen. Künftig stehen Sanierungen im Vordergrund.
Für die Abwasserentsorgung gibt es ein Bundes- und zwei Landesfördersysteme. Die Bundesförderung ist eine Investitionsförderung. Die auslaufende Spitzenförderung des Bundes und dessen starre Fristen bei der Sanierungsförderung verstärken den finanziellen Druck auf die Gemeinden. Das Land fördert einerseits Investitionen in Kanalkataster, Neubauten und Sanierungen sowie andererseits auch Betriebskosten.
Die jährliche Fördersumme für die Betriebskostenförderung hat sich in den letzten sechs Jahren nahezu verdoppelt und beträgt € 2,10 Mio. im Jahr 2010. 18 Gemeinden sind Dauerbezieher. Die meisten Gemeinden können die Betriebsausgaben im engeren Sinn für die Abwasserentsorgung mit ihren Einnahmen aus den Kanalbenützungsgebühren decken. Dieses Fördersystem enthält keine Vorgaben für einen wirtschaftlichen Betrieb von Abwasserentsorgungsanlagen. Es hat konservierende Wirkung auf bestehende Strukturen. Kooperationen beim Betrieb von Kanalnetzen könnten die Wirtschaftlichkeit des Betriebs verbessern.
Mehr als die Hälfte der Betriebskostenförderungen sind de facto Investitionsförderungen. Die Fördersysteme des Landes sollten überprüft und neu gestaltet werden. Voraussetzung dafür ist eine Gesamtsicht über alle Förderungen.
Die acht Großanlagen zur Abwasserreinigung sind überwiegend industriell dominiert. Neben sehr gut ausgelasteten Anlagen gibt es nennenswerte freie Kapazitäten. Die gegebene Dynamik in der Industrie wird dabei sichtbar. Die vorgeschriebene Variantenprüfung bei Erweiterungen umfasst lediglich die technische Ausführung und damit verbundene Kosten. Eine Einbindung von Industriebetrieben in die finanzielle Verantwortung erfolgte bis dato nicht. Werden Abwasserreinigungsanlagen bei konkreten Anforderungen aus der Industrie erweitert, liegt das Kostenrisiko zur Gänze bei der öffentlichen Hand. Künftig sollten vor dem Ausbau auch alternative Finanzierungsformen geprüft werden, um eine Risikoteilung zwischen Industriebetrieb und der öffentlichen Hand zu erreichen.
Die Abwicklung der Betriebskostenförderung durch die Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa) ist gut organisiert. Die Förderungsabwicklung von Projekten in der Siedlungswasserwirtschaft durch die Abteilung Wasserwirtschaft (VIId) erfolgt ordnungsgemäß und effizient. Der gegebene Bearbeitungsrückstau bei den Kollaudierungen ist zu reduzieren. Der Aufwand des Fachbereichs Siedlungswasserbau und Gewässeraufsicht sollte reduziert werden, indem die Förderungsnehmer erforderliche Kostenberechnungen zur Löschwasserversorgung vorlegen.