Förderung des Musikschulwesens in Vorarlberg
Zusammenfassung der Ergebnisse
Das Vorarlberger Musikschulwesen ist stark regionalisiert. Träger der Musikschulen sind überwiegend Gemeinden, vereinzelt auch Gemeindeverbände und Vereine. Zwei Musikschulen werden von einer Verwaltungsgemeinschaft bzw von einer gemeinnützigen GmbH geführt. Die Musikschulen besitzen kein Öffentlichkeitsrecht, die Musiklehrer sind zumeist Gemeindebedienstete.
Die Verantwortung für die einzelnen Musikschulen liegt primär bei den Gemeinden und beim Vorarlberger Musikschulwerk. Das Vorarlberger Musikschulwerk wurde über Initiative des Landes im Jahr 1986 gegründet und ist für die musikschulübergreifende Koordination zuständig.
Erst in zweiter Linie kommt dem Land als gewichtigem Kofinanzier eine Steuerungs- und Kontrollfunktion zu. Das Land kann in Zusammenarbeit mit den Gemeinden auch entsprechende Rahmenbedingungen in Form von gesetzlichen Vorgaben oder entsprechenden Förderrichtlinien formulieren.
Das Vorarlberger Musikschulwesen ist historisch gewachsen und bietet ein wenig transparentes Leistungsprofil. Das Land sollte gemeinsam mit den Gemeinden ein abgestuftes Musikausbildungssystem forcieren.
Vorarlberg hat mit 95 Musikschülern auf 1.000 Einwohner unter 30 Jahren im Österreichvergleich die höchste Musikschülerdichte. An 18 Musikschulen und weiteren 85 Unterrichtsstandorten werden rund 13.000 Musikschüler von insgesamt rund 550 Musiklehrern unterrichtet. Synergien werden bis dato nur unzureichend genutzt.
Das Leistungsprofil des Vorarlberger Musikschulwesens ist undifferenziert. Eine Gliederung des Musikschulwesens nach Bereichen wie beispielsweise Breitenförderung, Begabtenförderung, Erwachsenenförderung, Ensemblebildungen, Mangelinstrumente etc könnte die bessere Nutzung des vorhandenen Potentials unterstützen.
Die Schulgeldtarife in Vorarlberg variieren stark. Die Tarife für einheimische Musikschüler liegen zwischen € 156,5 und € 265,0 pro Semester, auswärtige Schüler haben einen Semesterbeitrag von bis zu € 565,0 und Musikschüler aus dem Ausland bis zu € 653,0 zu leisten.
Für einzelne Förderungen bzw Kostenersätze wie Musikschulprojekte, Musikwettbewerbe oder Musikschullehrerfortbildung gibt es keine Förderrichtlinien. Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Personalkostenförderung sollte verbessert werden.
Das Land Vorarlberg finanziert mit € 6 Mio jährlich rund ein Drittel des Vorarlberger Musikschulwesens. Seit dem Jahr 1990 haben sich die Ausgaben des Landes Vorarlberg für das Musikschulwesen verdoppelt. Im selben Zeitraum hat sich die Anzahl der Musikschüler lediglich um rund 13 Prozent, die Anzahl der Gesamtunterrichtswochenstunden um rund 12 Prozent erhöht. Die Transparenz über die Gesamtfinanzierung ist nur eingeschränkt gegeben.
Vorarlberg ist neben Salzburg das einzige Bundesland, das über keine musikschulspezifischen gesetzlichen Grundlagen verfügt. Ein Förderkonzept mit spezifischen Förderrichtlinien wäre daher zweckmäßig. In der Praxis haben die Förderungen des Landes nur einen geringen Steuerungs- und Lenkungseffekt.
Die förderungsrelevanten Angaben der Gemeinden werden weitgehend ungeprüft übernommen. Einzelne Musikschulen berechnen einen Aufrechnungsfaktor, sodass die Musikschulen hinsichtlich der Personalkosten unterschiedlich gefördert werden. Durch die fehlenden Richtlinien bei Musikschulprojekten, Musikschulwettbewerben und bei der Musiklehrerfortbildung wird die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung erschwert.
Das Musikschulwerk nimmt die statutengemäßen Aufgaben nur bedingt wahr. Dementsprechend sollte das Land verstärkt steuernd eingreifen. Die Neuausrichtung des Vorarlberger Musikschulwesens sollte gemeinsam mit den Gemeinden forciert werden.
Das Musikschulwerk ist nur bedingt aktiv. Die Position des Musikschulbeauftragten des Landes ist seit längerem vakant. Die Rolle des Musikschulbeauftragten muss geklärt und erforderlichenfalls besetzt werden. Einheitliche flächendeckende Qualitätsstandards sowie eine fachliche Aufsicht über die Vorarlberger Musikschulen existieren nicht.
Im Zuge der Neuausrichtung sollte auch eine Gliederung in Basis- und Schwerpunktmusikschulen geprüft werden. In anderen Bundesländern sind vielfältige und teilweise sehr integrative Organisationsformen im Musikschulwesen vorhanden.