Förderung der außerfamiliären Kinderbetreuung
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die außerfamiliäre Kinderbetreuung in Vorarlberg erfolgt durch Kindergärten und andere Formen der Kinder- und Schülerbetreuung wie Spielgruppen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schülerbetreuungen außerhalb der Unterrichtszeit sowie Betreuung durch Tagesmütter.
Die rechtlichen Regelungen basieren im Wesentlichen auf dem Kindergartengesetz und dem Landes-Jugendwohlfahrtsgesetz sowie Bestimmungen in den Förderrichtlinien. Die Rechtslage ist grundsätzlich ausreichend determiniert. In manchen Bundesländern gibt es übergreifende gesetzliche Regelungen in Bezug auf Kindergärten und andere Formen der Kinder- und Schülerbetreuung.
Die Kinderbetreuung hat einen hohen Stellenwert. Die Novelle des Kindergartengesetzes bringt notwendige Verbesserungen. Wesentliche Neuerungen sind die Öffnung der Kindergärten für Dreijährige, die schrittweise Reduzierung der maximalen Gruppengröße auf 23 Kinder pro Gruppe bis zum Jahr 2010, die jährlichen Bedarfserhebungen mit Planung der Bedarfsdeckung durch die Gemeinden sowie die Festlegung von Mindestöffnungszeiten von 7.30 bis 12.30 Uhr.
Kindergärten sind als traditionelle Einrichtungen in Vorarlberg flächendeckend ausgebaut. Die Betreuungsquote der vier- und fünfjährigen Kinder hat sich mit 96 Prozent beinahe zur Vollversorgung entwickelt. Im Bundesländervergleich nimmt Vorarlberg eine Spitzenposition ein.
Das Kinder- und Schülerbetreuungsangebot zeichnet sich durch eine hohe Dynamik aus und stellt eine wichtige Grundlage für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Die Anzahl der Einrichtungen sowie der betreuten Kinder sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Tagesmütter sind eine wichtige Ergänzung im Kinderbetreuungssystem.
Der Vergleich der Statistik Österreich für die Bundesländer zeigt, dass Vorarlberg mit einer Betreuungsquote von zwölf Prozent bei Kindern bis unter drei Jahren im und bei den Dreijährigen mit einer Betreuungsquote von 51 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Schülerbetreuung an Schulen hat in Vorarlberg wenig Tradition. Die Betreuungsquote der Kinder im Volksschulalter ist mit sieben Prozent relativ gering, der Bundesdurchschnitt ist doppelt so hoch. Die Landesstatistik ermittelt auf einer anderen Datenbasis jeweils höhere Werte.
Die Gemeinden sind in Zukunft zur Durchführung von jährlichen Bedarfserhebungen gesetzlich verpflichtet. Die Ergebnisse sind laufend einzufordern und darauf aufbauend überregionale Lösungen zur Bedarfsdeckung zu forcieren. Auch in Bezug auf den Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen sind in Zukunft regelmäßige Vollerhebungen auf Gemeindeebene anzustreben. Standards zur Bedarfserhebung für Kinder im Vorschulalter werden derzeit von der Abteilung Schule (IIa) erarbeitet.
Die Kindergärten in Vorarlberg werden durch das Land, die Gemeinden bzw. mögliche andere Träger und Elternbeiträge finanziert. Die Förderbeiträge des Landes stiegen von rund € 16 Mio. im Jahr 2003 auf € 17,3 Mio. im Jahr 2007. Die Elternbeiträge sind in den Gemeinden unterschiedlich hoch. Die Bestrebungen nach einer Vereinheitlichung zwischen den Gemeinden blieben bislang wenig erfolgreich und sind daher fortzusetzen.
Das Angebot an Kinder- und Schülerbetreuung wird im Wesentlichen durch Land, Gemeinden und Eltern finanziert. Bei den Tagesmüttern leistet zusätzlich das AMS einen Beitrag. Die Förderungen des Landes stiegen von € 1,9 Mio. im Jahr 2003 auf € 3,2 Mio. im Jahr 2007. Elternbeiträge für Spielgruppen und Kinderbetreuungseinrichtungen variieren stark.
Aufgrund der Öffnung der Kindergärten für dreijährige Kinder werden zeitlich befristet die Elterntarife in Spielgruppen und Kinderbetreuungseinrichtungen auf das Niveau der Kindergärten gestützt. Dadurch soll ein zu rascher Übergang in die Kindergärten vermieden werden. Nach der Übergangsfrist ist eine Tarifstützung für Dreijährige nicht mehr zweckmäßig, da das Angebot dann in den Kindergärten sichergestellt sein soll.
Aus historischen Gründen sind die Agenden der außerfamiliären Kinderbetreuung auf zwei Fachabteilungen aufgeteilt. Gleichartige Aufgaben wie Aufsicht, Fördervergabe und Fortbildung werden sowohl durch die Abteilung Schule (IIa) im Kindergartenwesen als auch durch die Abteilung Gesellschaft und Soziales (IVa) in der Kinder- und Schülerbetreuung erbracht. Die organisatorische Bündelung der Aufgaben in der Kinderbetreuung ist zu prüfen.