Förderungen der Abteilung Kultur (IIc)
Zusammenfassung der Ergebnisse
Kulturenquete zur Verdeutlichung der Zielrichtung der Kulturförderung nutzen
Das Land misst Kunst und Kultur einen hohen Stellenwert bei. Mit seiner Förderung strebt es die Schaffung von guten Rahmenbedingungen für das kulturelle Leben an. Die Rechtsgrundlagen sind im Sinne der Freiheit, Unabhängigkeit und Vielfalt bewusst allgemein gehalten. Der Förderungspolitik kommt daher eine wichtige Konkretisierungsaufgabe zu. Durch Festlegung einer mittel- bis langfristigen Entwicklungsstrategie kann die Zielrichtung der Kulturförderung noch verdeutlicht werden. Basierend auf der geplanten Kulturenquete im Jahr 2015 sind entsprechende Leitlinien und Rahmenziele zu erarbeiten. Diese sollen als Grundlage zur Vergabe der Fördermittel und zur Evaluierung der Wirksamkeit dienen. Die Aussagekraft des Kulturberichts kann mittels Darstellung von Ausgabenentwicklungen und deren Verknüpfung mit den politischen Zielsetzungen erhöht werden. Auch eine regelmäßige Analyse nach Empfängergruppen ist sinnvoll.
Großteil des Fördervolumens konzentriert sich auf wenige Einrichtungen
In den Jahren 2009 bis 2013 betrugen die Förderungsausgaben der Abteilung Kultur (IIc) insgesamt € 85 Mio. Die Hälfte davon entfiel auf zwei Kultureinrichtungen mit Landesbeteiligung. Die andere Hälfte war den Bregenzer Festspielen sowie weiteren Förderungsmaßnahmen zuzuordnen. Deren finanzielle Schwerpunkte bildeten die Sparten Musik, Kulturinitiativen und Zentren sowie Darstellende Kunst. Im Prüfungszeitraum erhöhten sich die Fördermittel um 20 Prozent. Der Anstieg war größtenteils auf infrastrukturelle, aber auch programmatische Entwicklungen der KUGES zurückzuführen. Im Jahr 2013 bezuschusste die Kulturabteilung fast 500 Institutionen oder Personen mit mehr als € 19 Mio. Die meisten Förderungszusagen lagen in der Bandbreite von € 500 bis € 4.000. Die Zuteilung der Fördermittel weist eine hohe Beständigkeit auf. Von mehrjährigen Förderungsvereinbarungen wird bisher wenig Gebrauch gemacht. Unter klaren Bedingungen können sie Planbarkeit, Steuerbarkeit sowie Wirksamkeit der Förderungsvergabe erhöhen. Weiters sind inhaltliche Überschneidungen zu anderen Förderungsbereichen zu klären.
Flexibles Abteilungsbudget erfordert verstärkte Steuerung
Im Zuge der Wirtschaftskrise und Steuerreform erhöhte sich im Jahr 2010 die Kreditbindung auf bestimmte Ermessensausgaben. Im selben Jahr sanken die ausbezahlten Fördermittel auf das niedrigste Niveau im Prüfungszeitraum. Dies führte zu Kritik in der Kulturszene. Seither werden Förderungen in voller Höhe ohne Einschränkung um die Kreditbindung zugesagt. Gleichzeitig wurde der Kulturabteilung größere Flexibilität in der Budgetverwaltung eingeräumt. Im Sinne eines Globalbudgets erweiterte sich die gegenseitige Deckungsfähigkeit ihrer Voranschlagstellen. Die Umgliederung von einzelnen Haushaltsstellen in den Pflichtbereich bewirkte zudem eine Erhöhung der direkt verfügbaren Budgetmittel. Durch die geänderte Vorgehensweise verschaffte das Land den Förderungsnehmern höhere Planungssicherheit. Die getroffenen Maßnahmen schränkten aber das Instrument der Kreditbindung ein. Sie erfordern jedenfalls eine verstärkte Steuerung. Dafür sind Budgetüberwachung und Leistungsvereinbarung zu verbessern.
Optimierungspotenziale in der Förderungsabwicklung vorhanden
Die Aufgaben der Kulturabteilung umfassen ein breites Leistungsspektrum. Seit Jänner 2013 steht sie unter neuer Leitung. Der Abteilungsvorstand führte eine Organisationsentwicklung durch und setzte erste Impulse. Die Mitarbeiter wickeln die Förderungen engagiert ab. Die bisherige Art der Förderungsverwaltung ist jedoch mit Nachteilen behaftet. Ein neues IT-System wird die Abwicklung künftig erleichtern und die Dokumentation standardisieren. Dies lässt zudem eine Effizienzsteigerung erwarten. Der Abteilungsvorstand ist gefordert, die allgemeinen Standards zur Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung zu spezifizieren und auf eine einheitliche organisatorische Abwicklung von Veranstaltungsbesuchen zu achten. Auch Buchungsfehler sind zu vermeiden. Die zahlreichen Antragsformulare sind unübersichtlich und können eine bürokratische Einstiegsbarriere darstellen. Sie sollten konsolidiert werden. Vorlagen für Förderungsnehmer stellen eine einheitliche Qualität der Abrechnung sicher und ermöglichen einen direkten Plan-Ist-Vergleich.
Förderungskriterien ausbauen und Transparenz sicherstellen
Bei der Beurteilung der künstlerischen Qualität wird die Fachabteilung durch Kunstkommissionen unterstützt. Deren Besetzung mit periodisch wechselnden Experten lässt eine hohe Treffsicherheit und Qualität der Förderungsempfehlung erwarten. Die Einbindung der Kunstkommissionen ist je nach Sparte unterschiedlich und hängt im Wesentlichen von der Handhabung der Jahresförderungen ab. Ihre Beteiligung wird derzeit forciert. Die Kriterien zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit und Förderhöhe sind auszubauen und als fundierte Arbeitsgrundlage durchgängig zu implementieren. Sie sichern die Gleichbehandlung der Antragsteller und erhöhen die Nachvollziehbarkeit. Überdies ist ein möglichst einfacher Zugang zu weiterführenden Förderungsinformationen zu gewährleisten. Dazu sind auch Mindestinhalte von Förderrichtlinien zu überprüfen.