EU-Förderungen
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Europäische Union investiert in der Förderperiode 2007 bis 2013 in die Unterstützung und Förderung der europäischen Regionen € 308,04 Mrd. Das entspricht einem Drittel des Gesamthaushalts der Europäischen Union. Der Großteil des Geldes steht für die neuen Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa sowie auf dem Balkan bereit.
Finanziert werden die Regionalförderungsprogramme durch drei große Fonds. Das Amt der Landesregierung hat bei den Programmen Regionale Wettbewerbsfähigkeit Vorarlberg 2007 – 2013 und Interreg IV – Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Behördenfunktionen übernommen. Diese werden über den europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert.
Das Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit Vorarlberg 2007 – 2013 partizipiert mit € 17,66 Mio. an den Strukturfondsmitteln. Ziel ist die Stärkung der Vorarlberger Wirtschaft durch Förderung von Innovationen und regionalen Wachstumsstrategien. Der Vorarlberger Anteil am Programm Interreg IV – Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein beträgt € 9,71 Mio. Im Rahmen dieses Programms werden grenzüberschreitende Projekte unterstützt.
Die EU-Regionalförderungen sind jeweils an nationale Kofinanzierungen durch Bund, Länder oder Gemeinden gekoppelt. Mit Ende April 2010 waren 42 Prozent der Mittel für das Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit Vorarlberg 2007 – 2013 sowie 80 Prozent der Mittel für Interreg IV – Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein durch Projektzusagen gebunden.
Für die Verwaltungsebene, aber auch für die Projektträger sind EU-Förderungen mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Um an den Fördergeldern teilhaben zu können, müssen die Fördernehmer zahlreiche europäische und nationale Vorschriften einhalten.
Auch die Vorgaben an die Verwaltung und Kontrolle der Projekte durch die Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden wurden von Programmperiode zu Programmperiode präziser ausformuliert. Da die Europäische Kommission ihr Recht, Zahlungen zu streichen, zu kürzen oder auszusetzen, immer stärker wahrnimmt, ist die ordnungsgemäße Projektabwicklung von entscheidender Bedeutung. Um das Risiko von Rückforderungen zu minimieren, ist die Prüfintensität im Bereich des Vergaberechts zu verstärken.
Im Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit Vorarlberg 2007 – 2013 obliegt der Abteilung Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen (PrsE) als Verwaltungsbehörde die Begleitung und Steuerung des Programms. Die operative Förderabwicklung hat sie an die Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) und fünf weitere Bundesförderstellen, wie zum Beispiel die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH, übertragen.
Die Abwicklung des Programms im Amt der Landesregierung erfolgt effizient und in weiten Teilen ordnungsgemäß. In der laufenden Förderperiode sind noch keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten. Durch das Prinzip der individuellen Beratung vor Antragstellung wird der Förderwerber schon vorab umfassend über die Förderauflagen und die Erfolgsaussichten seines Förderansuchens informiert. Die Kriterien für die Beurteilung und Auswahl der Projekte sollten auch für den Förderwerber transparent sein.
Im Zuge der Abrechnungsprüfung werden von der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) teilweise vom Förderwerber beantragte Kosten berichtigt oder als nicht förderfähig beurteilt. Die Begründungen dafür müssen im Bericht über die Abrechnungsprüfung angeführt werden. Teilweise kann die Beurteilung der Förderfähigkeit bestimmter Kosten aus den Akten nur schwer nachvollzogen werden.
Im Rahmen der Technischen Hilfe wird die Förderfähigkeit der Kosten derzeit von der Abteilung Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen (PrsE) als Begünstigter bestätigt. Die Abrechnungsprüfung durch die Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc) muss auf weitergehenden Prüfungshandlungen beruhen und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Im Programm Interreg IV – Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein hat die Abteilung Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen (PrsE) die Funktion der Bescheinigungsbehörde und die einer Netzwerkstelle inne. Dies beinhaltet auch die Letztkontrolle der beantragten EFRE-Mittel, bevor der Zahlungsantrag an die Europäische Kommission weitergeleitet wird. Es ist notwendig, sämtliche Prüfungshandlungen zukünftig zu dokumentieren.