Aufgabenwahrnehmung im Vollzugsbereich Landwirtschaft - Umsetzung der Empfehlungen - barrierefreie Version
Informationen
Vorlage an Landtag und Landesregierung
Der Landes-Rechnungshof berichtet dem Landtag gemäß Art. 70 Abs. 1 der Landesverfassung über seine Tätigkeit und die Ergebnisse seiner Prüfungen aus dem Bereich des Landes. Gleichzeitig ist der Bericht der Landesregierung zu übergeben. Nach Vorlage an den Landtag sind die Berichte zu veröffentlichen.
Geprüfte Stellen
Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va) im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landwirtschaftskammer Vorarlberg
Prüfzeitraum
2016 bis 2020 mit Stand November 2020
Prüfgegenstand
Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Prüfbericht über die Aufgabenwahrnehmung im Vollzugsbereich Landwirtschaft, veröffentlicht im Jahr 2016
Prüfergebnis
Das Ergebnis der Prüfung wurde der Landwirtschaftskammer Vorarlberg am 12. November 2020 sowie der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va) am 24. November 2020 zur Kenntnis gebracht. Die Landesregierung und die Landwirtschaftskammer gaben am 14. Dezember 2020 eine Stellungnahme ab, die vom Landes-Rechnungshof in den Bericht eingearbeitet wurde.
Formale Aspekte
Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und Männer. Gegebenenfalls wurden kaufmännische Auf- und Abrundungen vorgenommen.
Ablauf der Prüfung
Grundlage der Prüfung war die nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof zu erstattende Rückmeldung des Rechtsträgers, dem die geprüfte Stelle zuzurechnen ist, über die getroffenen Maßnahmen. Diese ist dem Landtag längstens zwölf Monate nach Behandlung des Berichts im Landtag zu übermitteln. Zudem basierte die Evaluierung auf den schriftlichen Rückmeldungen dieser Rechtsträger im Rahmen der weiteren jährlichen Nachverfolgung des Umsetzungsstands seitens des Landes. Zur Überprüfung der vorliegenden Selbsteinschätzung nahm der Landes-Rechnungshof stichprobenartig in Unterlagen Einsicht und führte im Zeitraum Juli bis November 2020 Gespräche mit den verantwortlichen Führungskräften. Seine daraus gewonnene Bewertung kann von der ursprünglichen Rückmeldung abweichen. Die Empfehlungen werden mit dem Stand der Bearbeitung tabellarisch aufgelistet. Der Umsetzungsstand wird in drei Kategorien eingeordnet:
- umgesetzt
- Die Empfehlung wurde vollständig umgesetzt.
- in Arbeit
- Die Empfehlung ist teilweise umgesetzt und/oder befindet sich in Bearbeitung, konkrete Schritte sind geplant.
- nicht umgesetzt
- Der Empfehlung wurde entweder nicht entsprochen, Schritte zur Umsetzung sind nicht geplant oder sie wurde vom betreffenden Rechtsträger abgelehnt. Auch Empfehlungen, die vom Landes-Rechnungshof mangels Anlassfällen als nicht relevant beurteilt werden, sind hier zugeordnet.
In einem Kommentar zum Umsetzungsstand erläutert der Landes-Rechnungshof ausgewählte Themen.
1 Prüfergebnisse
Der Landes-Rechnungshof prüfte von Mai bis November 2016 in einer Querschnittsprüfung die Aufgabenwahrnehmung im Vollzugsbereich Landwirtschaft. Schwerpunkte waren einerseits die Überprüfung der Aufgaben im Hinblick auf eine strukturelle Bereinigung und andererseits die Gebarungskontrolle der Landwirtschaftskammer, soweit Landesmittel verwendet wurden. Eine vertiefende Prüfung der Landwirtschaftsförderungen, mit Ausnahme des Kostenersatzes für die Landwirtschaftskammer, oder beihilfenrechtlicher Aspekte erfolgte nicht. Auch das Vergaberecht war nicht Gegenstand der Analyse. Prüfzeitraum waren die Jahre 2012 bis 2015.
Im Dezember 2016 veröffentlichte der Landes-Rechnungshof den Prüfbericht. Er wurde am 1. März 2017 im Kontrollausschuss behandelt. Der Landtag nahm den Prüfbericht in seiner Sitzung am 8. März 2017 einstimmig zur Kenntnis. Mit Schreiben vom 23. Februar 2018 berichtete die Landesregierung – unter Einbeziehung der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer – dem Landtag gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof, welche Maßnahmen getroffen wurden.
Komplexität und hoher Mitteleinsatz erfordern vorausschauende Planung
Die Landwirtschaft stellt mit ihren Tätigkeitsfeldern, Rechtsmaterien und Akteuren einen vielschichtigen und komplexen Vollzugsbereich dar. Aufgrund von Verwaltungsreformprojekten befindet sich dieser aktuell in Veränderung. Für Agrarförderungen in Vorarlberg wendeten die Europäische Union, der Bund und das Land in den geprüften Jahren 2012 bis 2015 jährlich rund € 75 Mio. auf. Das Fördersystem ist durch zahlreiche Quer- bzw. Umverteilungen sehr verflochten. Im Vergleich mit anderen Ländern wies Vorarlberg den höchsten durchschnittlichen Landesmitteleinsatz im Verhältnis zur Anzahl der Betriebe auf. Darin waren neben Zuschüssen an Landwirte auch Förderungen für Organisationen oder Investitionen im ländlichen Raum enthalten. Aufgrund europäischer Vorgaben werden die Spielräume für eigene Maßnahmen des Landes zunehmend enger. Dies erfordert hinreichende Planungen und rechtzeitige rechtliche Abstimmungen. Für die Umweltbeihilfe – bisher zentrales Element der eigenständigen Agrarpolitik des Landes – konnten konkrete Aussagen über die Möglichkeiten eines zulässigen Nachfolgemodells erst spät auf EU-Ebene erreicht werden. Kurzfristige Ersatzmaßnahmen waren erforderlich. Die Ökoland Strategie 2020 enthält ambitionierte Ziele, deren Umsetzung konsequent voranzutreiben ist. Ein kennzahlen- und ergebnisorientiertes Vorgehen ist stärker einzufordern.
Leistungsvertrag mit Landwirtschaftskammer anpassen und Mängel beheben
Das Land betraut die Landwirtschaftskammer jährlich in einem Leistungsvertrag mit zahlreichen Aufgaben in verschiedensten Bereichen. Ihr Umfang ist in einer systematischen Aufgabenkritik zu hinterfragen. Der Kostenersatz summierte sich im Prüfzeitraum auf € 12 Mio. Darüber hinaus erhielt die Landwirtschaftskammer zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft weitere Landesmittel in gleicher Höhe. Das System zur Leistungsabgeltung wurde im Jahr 2013 geändert. Seither werden anstelle von Dienstposten produktive Personalstunden auf Normkostenbasis im Ausmaß von mehr als 40.000 Stunden pro Jahr nachgewiesen und vergütet. Zudem finanziert das Land mit einem pauschalierten Zuschlag auch Systemleistungen, wie Buchhaltung oder IT, und beteiligte sich an weiteren Ausgaben. Die kostenorientierte Abrechnung schafft wenig Anreiz für Effizienzsteigerungen. Bei der Leistungsverrechnung stellte der Landes-Rechnungshof Mängel fest. In einer Stichprobe zeigte sich, dass das Ausmaß der Systemleistungen deutlich zu hoch angenommen wurde. Weiters wurden z.B. Reisekosten für Weiterbildungen oder Miet- und Betriebskosten nicht vertragskonform verrechnet. Aufgrund der Feststellungen des Landes-Rechnungshofs wurden diese inzwischen rückerstattet. Für die Steuerung der erbrachten Leistungen ist das bestehende Reporting nur eingeschränkt geeignet und daher anzupassen.
Organisation und Gebarung der Landwirtschaftskammer transparenter gestalten
Die Landwirtschaftskammer nimmt neben den übertragenen Aufgaben auch ihre Funktion als Interessensvertretung wahr. In der Praxis werden die unterschiedlichen Rollen kaum getrennt. Die Organisation des Kammeramts blieb in den letzten 15 Jahren weitgehend konstant. Die anstehende Überprüfung seiner Struktur sollte genutzt werden, um die Umsetzung der Ökoland Strategie 2020 besser zu unterstützen. Der Landes-Rechnungshof stellte komplexe Verbindungen mit zahlreichen kammernahen Verbänden und Organisationen fest. Eine zentrale Erfassung von Nebenbeschäftigungen und -tätigkeiten der Mitarbeitenden erfolgt bislang nicht. Die seit dem Jahr 1992 unveränderte Dienstordnung enthält keine allgemeinen Bestimmungen zu Befangenheitsaspekten und ist zu aktualisieren. Die Aufmerksamkeit für mögliche Interessenkollisionen ist zu erhöhen und transparente Vorgehensweisen sind sicherzustellen. Der Gesamtüberblick über die finanzielle Lage der Landwirtschaftskammer ist derzeit u.a. aufgrund einer fehlenden konsolidierten Darstellung erschwert. Die Einführung einer doppelten Buchhaltung und Kostenrechnung wird für erforderlich erachtet.
Struktur der neuen Abteilung weiter optimieren
Die Landesregierung fasste im Mai 2016 einen Grundsatzbeschluss zur Zusammenführung der Agrarbezirksbehörde mit der Abteilung Landwirtschaft (Va). Ein erster Vorschlag für die Organisation sah den weitgehenden Erhalt bestehender Strukturen mit großen direkten Führungsspannen vor. Im Zuge seiner Prüfung erarbeitete der Landes-Rechnungshof ein Modell, das auch strukturelle Bereinigungen zwischen Amt der Landesregierung und Landwirtschaftskammer ermöglicht. Durch eine Reorganisation auf Aufgabenebene wurde eine übersichtliche und schlanke Struktur mit ähnlich bedeutenden Verantwortungsbereichen gebildet. Im Förderbereich ist eine deutliche Stärkung der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktion vorgesehen. Teile dieses Modells wurden seitens des Landes in die geplante Struktur der neuen Abteilung eingearbeitet. Um nicht vorzeitig Strukturen zu verfestigen und die Basis für zukünftige Einsparungspotenziale zu schaffen, hält es der Landes-Rechnungshof für notwendig, weitere Anpassungen vorzunehmen. Die Führungsspanne ist weiter zu reduzieren und auch in der Ausgestaltung der Detailorganisation sind kleinteilige Strukturen möglichst zu vermeiden. Mehrfachzuständigkeiten – wie bei Planungen oder Förderungen – sind zu bereinigen und Systemleistungen des Landes verstärkt zu nutzen.
2 Empfehlungen
Insgesamt sprach der Landes-Rechnungshof in seinem Prüfbericht 28 Empfehlungen aus, zwei Empfehlungen, welche sich auf mehrere Aspekte bezogen, splittete er für die Überprüfung der Umsetzung auf. Somit erhob er den Umsetzungsstand von 30 Empfehlungen. Davon waren neunzehn an die Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va) sowie elf an die Landwirtschaftskammer gerichtet. Die geprüften Stellen setzten zwölf Empfehlungen um, zwölf befanden sich noch in Bearbeitung und sechs wurden nicht umgesetzt.
Umsetzungsstand der Empfehlungen
Stand November 2020
* von 30 Empfehlungen sind zwei Empfehlungen gesplittet
Quelle: Landes-Rechnungshof
Bis zum Jahr 2017 sprach der Landes-Rechnungshof in 116 Prüfberichten im Bereich des Landes insgesamt 1.521 Empfehlungen aus. Davon waren zum Zeitpunkt der Evaluierung 66 Prozent bereits umgesetzt, 25 Prozent in Bearbeitung und 9 Prozent nicht umgesetzt. Im Vergleich dazu griffen die geprüften Stellen einen geringeren Anteil von Vorschlägen auf.
Überblick
Land hat Änderungen im Förderbereich hinreichend zu planen und rechtzeitig rechtlich abzustimmen
in Arbeit
Land hat derzeit laufende Evaluierung der Treffsicherheit von Landwirtschaftsförderungen für Anpassungen zu nutzen
umgesetzt
Land hat Umsetzung der Ökoland Strategie 2020 konsequent voranzutreiben
in Arbeit
Land hat Zielerreichung in der biologischen Landwirtschaft zu forcieren und allenfalls Zeitrahmen anzupassen
in Arbeit
Land hat Ergebniskontrollen vermehrt kennzahlengestützt durchzuführen
nicht umgesetzt
Organisationseinheiten Land
Land hat Leistungsvereinbarung vermehrt für Steuerungszwecke zu nutzen
in Arbeit
Land hat Stellenbeschreibungen aktuell zu halten
in Arbeit
Land hat in Fischaufzucht vermehrt Kooperationen mit Anrainerstaaten anzustreben
in Arbeit
Land hat Planungsleistungen als Grundlage für Förderungen von einzelbetrieblichen Investitionen nicht mehr zu erbringen
in Arbeit
Landwirtschaftskammer
Landwirtschaftskammer hat Organisationsstruktur des Kammeramts insbesondere im Hinblick auf strategische Schwerpunkte zu überprüfen
umgesetzt
Landwirtschaftskammer hat Dienstordnung in Anlehnung an aktuelles Landesdienstrecht sowie damit zusammenhängende interne Regelungen anzupassen
in Arbeit
Landwirtschaftskammer hat in Satzungen aller mitwirkenden Fachverbände Aufsichtsrechte festzulegen
in Arbeit
Land hat in Fördervereinbarungen Prüfkompetenzen für Organe des Landes aufzunehmen
umgesetzt
Landwirtschaftskammer hat doppelte Buchhaltung einzuführen
in Arbeit
Landwirtschaftskammer hat Kostenrechnung einzuführen
nicht umgesetzt
Landwirtschaftskammer hat zukünftig Vermögens-und Ertragslage auch konsolidiert darzustellen
in Arbeit
Land hat Aufgabenkritik hinsichtlich der an Landwirtschaftskammer und Sektion Dienstnehmer übertragenen Aufgaben durchzuführen
nicht umgesetzt
Land hat direkte Abwicklung der Förderungen der Landwirtschaftskammer aus Landesmitteln zu prüfen
umgesetzt
Land hat Leistungsvertrag um Bestimmungen zur Förderverwaltung und zur Erstattung eines Überhangs an Kostenbeiträgen zu ergänzen
umgesetzt
Land hat dem Kostenersatz zugrunde liegende Annahmen auf Basis von Ist-Daten periodisch zu plausibilisieren und entsprechend anzupassen
in Arbeit
Land hat im Bereich weiterer Fördermittel des Landes eine klare Regelung für Verrechnung von Sachkosten zu treffen
nicht umgesetzt
Landwirtschaftskammer hat nicht produktive Zeiten aus Stundennachweis gegenüber dem Land auszuscheiden
umgesetzt
Landwirtschaftskammer hat Reisekosten für Weiterbildungen aus der Verrechnung mit dem Land auszuschließen
nicht umgesetzt (durch geänderten rechtlichen Rahmen nicht mehr relevant)
Landwirtschaftskammer hat Kosten für Räumlichkeiten, die nicht durch die Landwirtschaftskammer genutzt werden, aus Verrechnung mit dem Land auszuschließen
umgesetzt
Landwirtschaftskammer hat Kostenbeiträge vollständig in Ermittlung eines Überhangs aufzunehmen und zugehörige Nachweise entsprechend der LK-Kostenersatzverordnung zu erstellen
nicht umgesetzt
Landwirtschaftskammer hat Reporting für übertragene Aufgaben anzupassen
umgesetzt
Zukünftige Ausrichtung
Land hat Struktur der neuen Abteilung an dem vom Landes-Rechnungshof ausgearbeiteten Modell auszurichten und dabei angeführte zentrale Organisationsgrundsätze anzuwenden
umgesetzt
Land hat Stellenbewertungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen
umgesetzt
Land hat Abteilung im Hinblick auf eine Expertise im europäischen Beihilfenrecht zu stärken
umgesetzt
Land hat gemeinsame räumliche Unterbringung möglichst rasch und mit Nachdruck zu verfolgen
umgesetzt
Anzahl der Empfehlungen Gesamt
12 umgesetzt
8 davon Abt. Landwirtschaft u. ländlicher Raum (Va)
4 davon Landwirtschaftskammer
12 in Arbeit
8 davon Abt. Landwirtschaft u. ländlicher Raum (Va)
4 davon Landwirtschaftskammer
6 nicht umgesetzt
3 davon Abt. Landwirtschaft u. ländlicher Raum (Va)
3 davon Landwirtschaftskammer
3 Kommentar zum Umsetzungsstand
3.1 Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va)
Die Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va) setzte acht Empfehlungen um, acht befanden sich in Arbeit und drei waren nicht umgesetzt. Sie griff Vorschläge hinsichtlich Organisation und Aufgaben großteils auf. Im Bereich der Leistungen, welche an die Landwirtschaftskammer übertragen wurden, und deren Verrechnung sowie der Strategie besteht weiterhin Verbesserungsbedarf. Für viele Empfehlungen schätzte die geprüfte Stelle den Umsetzungsstand besser ein als der Landes-Rechnungshof.
Positiv beurteilt der Landes-Rechnungshof, dass externe Experten im Frühjahr 2018 die Landwirtschaftsstrategie Ökoland Vorarlberg – regional und fair evaluierten. Deren Verbesserungsvorschläge wurden zwar beschlossen, die Anpassungen der Projektorganisation jedoch in der Praxis nicht umgesetzt. Das Lenkungsgremium wurde aufgelöst, Arbeitsgruppensitzungen eingestellt aber Alternativen nicht eingeführt. Für die Ergebniskontrolle, inwiefern die strategischen Ziele erreicht wurden, sind keine neuen aussagefähigeren Kennzahlen erarbeitet worden. Damit fehlt nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs eine Umsetzungsstruktur, welche die Wirkung und Zielerreichung systematisch und transparent verfolgt. Die bisherige Strategie wurde auf Landwirt.schafft.Leben umbenannt, eine inhaltliche Adaptierung fand in Teilbereichen statt. Die Abteilung setzte Aktivitäten zur Umsetzung. Beispielsweise wurden Umstellungsberatungen auf neue Betriebszweige intensiviert oder Maßnahmen zur Reduktion der Kälbertransporte gesetzt. Mit „Vorarlberg am Teller“ wurde eine Auszeichnung für Gemeinschaftsküchen geschaffen, die eine Verwendung regionaler Lebensmittel in den Mittelpunkt stellt. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs ist ein Strategiemonitoring wichtig, welches die Erreichung gesetzter Ziele stärker als die durchgeführten Aktivitäten in den Fokus der Betrachtung stellt. Die Anzahl der Bio-Betriebe im Land konnte geringfügig von 15 auf 16 Prozent gesteigert werden. Die diesbezüglich als zu ambitioniert beurteilte Zielsetzung von „Bio mal zwei“ wurde nach der Evaluierung auf „Biolandwirtschaft fördern und Biokonsum erhöhen“ ohne konkreten Zeithorizont adaptiert. Eine zeitliche und inhaltliche Überarbeitung dieser Zielsetzung soll mit der Weiterentwicklung der Strategie erfolgen.
Die vom Landes-Rechnungshof vorgeschlagene Organisationsform wurde mit der Auflösung des bislang bestehenden Fachbereichs Jagd und Fischerei sowie der organisatorischen Neuzuordnung in den Fachbereich Landwirtschaft ab September 2020 realisiert. Die räumliche Zusammenführung an einem Standort ist erfolgt. Eine stärkere Expertise in beihilfenrechtlichen Fragestellungen konnte erreicht werden. Die Abteilung überprüfte die Stellenbeschreibungen im Zuge der Einführung des neuen Gehaltssystems und aktualisiert diese fortlaufend im Bedarfsfall. Die Leistungsvereinbarung der neu geschaffenen Abteilung wurde überarbeitet. Die Wirksamkeit des bestehenden Systems zur Steuerung der Abteilungen ist grundsätzlich zu verbessern.
Bislang kam es zu einer Kooperation des Landesfischereizentrums mit einem Fischereizentrum in der Schweiz, weitere sind im Gespräch. Nach wie vor werden Planungsleistungen für landwirtschaftliche Bauten sowohl bei der Landwirtschaftskammer als auch in der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va) erbracht. Im Zuge der Prüfung informierte die Abteilung, dass deren Planungstätigkeiten mit anstehenden Personalwechseln Ende des ersten Quartals 2021 auslaufen werden. Damit soll die Funktionstrennung zwischen Planung und Fördergenehmigung sowie -kontrolle vollzogen werden. Das Land verlagerte die Auszahlungen von drei Förderungen, für deren Genehmigung kein fachspezifisches Know-How erforderlich ist, von der Landwirtschaftskammer zurück an die zuständige Abteilung im Land. Eine Aufgabenkritik der an die Landwirtschaftskammer übertragenen Aufgaben wurde nicht durchgeführt. Damit gab es keine systematische Überprüfung von Art und Umfang übertragener Leistungen unter Einbindung der politischen Ebene.
Grundlage für die Verrechnung dieser übertragenen Aufgaben bildet der jährliche Leistungsvertrag. In diesem nahm die zuständige Abteilung die wegen eines redaktionellen Versehens nicht mehr vorhandenen Bestimmungen zur allgemeinen Förderverwaltung wieder auf. Sie ergänzte ihn um die Kostenerstattung eines allfälligen Überhangs aus Landesmitteln und die Prüfkompetenz von Land sowie Landes-Rechnungshof.
Die Landwirtschaftskammer-Kostenersatzverordnung regelt, welcher Nachweis für die Aufgabenerfüllung und die daraus entstandenen Kosten zu erbringen ist. Weiters legt sie Art und Ausmaß des Kostenersatzes und deren Abrechnung fest. Die anlässlich der Novellierung im Jahr 2017 vom Landes-Rechnungshof eingebrachte Stellungnahme hob das im Jahr 2013 eingeführte und damals bestehende System der Leistungsabgeltung auf Basis von Norm-kosten grundsätzlich positiv hervor. Er erachtete aber die zu hohe Abgeltung des Landes für nicht produktive Stunden der Landwirtschaftskammer als kritisch und empfahl daher eine periodische Plausibilisierung der zu Grunde liegenden Annahmen. Nach Auskunft der Abteilung soll diese Überprüfung des angepassten Produktivitätssatzes nach Ablauf von ca. drei Jahren, ab Ende 2020, durchgeführt werden. Im Bereich der weiteren Fördermittel des Landes wurden keine Änderungen vorgenommen, welche die Verrechnung von Sachkosten über die Kostenersatzverordnung hinaus klarstellen. Der Landes-Rechnungshof weist darauf hin, dass die aktuelle Kostenersatzverordnung in wesentlichen Elementen von ihrer Vorversion abweicht. Durch die Novellierung finanziert das Land die geplanten Personalstunden der Landwirtschaftskammer. Damit wurde die Zielsetzung, vom Land beauftragte Leistungen anstelle von Personalkosten abzugelten, verändert. Zudem fehlen Gehaltsreferenzen für die definierten Personalkostensätze, welche eine Anbindung an das Gehaltssystem des Landes sicherstellen sollen. Eine Überprüfung der Angemessenheit der Personalkosten wurde von der zuständigen Abteilung im Land bislang nicht durchgeführt.
Stellungahme
Zu Empfehlung 1,3,4 und 16:
Eine in die Zukunft gerichtete Weiterentwicklung der aktuellen Landwirtschaftsstrategie „Landwirt.schafft.Leben“ ist in Vorbereitung. Den übergeordneten agrarpolitischen Rahmen dafür bilden die Gemeinsame Agrarpolitik auf EU-Ebene (GAP 2020+) und der nationale GAP-Strategieplan des Bundes. Mit den finalen Ergebnissen der GAP-Reform und der Genehmigung des nationalen Strategieplans durch die Europäische Kommission ist im zweiten Halbjahr 2021 zu rechnen. Im Jahr 2020 fehlten diese entscheidenden rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene und pandemiebedingt auch die notwendigen Ressourcen im Land, um den Strategieprozess 2020+ auf Landesebene wie ursprünglich geplant zu starten.
Mit Ende 2020 liegen zwischenzeitlich die strategischen Eckdaten auf EU- und Bundesebene vor. In einem neuen Format kann nun mit den Stakeholdern unter externer Begleitung ein offener Prozess zur Evaluierung und Anpassung der Zielsetzungen auf Landesebene gestartet werden. Dabei wird der Fokus auch verstärkt auf eine ergebnisorientierte Umsetzungsstruktur, ein Strategiemonitoring zur transparenten Verfolgung von Wirkungen und Zielerreichung, als auch auf eine systematische Aufgabenkritik der an die Vorarlberger Landwirtschaftskammer (LK) übertragenen Aufgaben zu legen sein.
In der Zwischenzeit werden die Ziele der aktuellen Landwirtschaftsstrategie „Landwirt.schafft.Leben“ in Zusammenarbeit mit den berührten Systempartnern konsequent und projektorientiert weiterverfolgt. Den Rahmen dafür bilden die jährliche Leistungsvereinbarung der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum mit der politischen Ebene, der jährliche Leistungsvertrag mit der LK, der Art und Umfang der übertragenen Aufgaben an die LK und deren Abgeltung regelt und die laufende Abstimmung zum Umsetzungsstand zwischen dem zuständigen Regierungsmitglied, der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum, der LK, sowie weiteren Systempartnern.
Zu Empfehlung 5:
Ein projektorientiertes Monitoring der Wirkungen und Zielerreichung, wie beispielsweise bei der Reduktion der Kälbertransporte, die Zunahme der Anbauflächen zur Steigerung der Eigenversorgung mit Marktfrüchten, usw. wird durchgeführt.
Zu Empfehlung 7:
Von den 64 Stellen wurden seitens der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum 41 Stellenbeschreibungen zur Genehmigung vorgelegt, drei davon sind genehmigt und 2 wurden zur Überarbeitung retourniert. Die restlichen 36 Stellenbeschreibungen werden zeitnah genehmigt. 16 weitere Stellenbeschreibungen sind bereits erstellt und werden von der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum gerade finalisiert. Offen sind derzeit nur 3 Stellenbeschreibungen, da für 4 Stellen keine Stellenbeschreibung erforderlich ist.
Zu Empfehlung 19 und 20:
Im Jahr 2017 wurde die LK-Kostenersatzverordnung (LK-KEV) novelliert. Die periodische Überprüfung und Plausibilisierung von der Leistungsabgeltung gemäß LK-KEV zu Grunde liegenden Annahmen, insbesondere des Anteils der nicht produktiven Stunden sowie der Zuordnung und Abgeltung von Sachkosten, ist in Arbeit. Zudem wird seitens des Landes im Zuge der anstehenden Novelle der LK-Dienstordnung geprüft, ob die transparentere Anbindung an das Gehaltssystem des Landes weiterhin sichergestellt ist.
3.2 Landwirtschaftskammer
Von elf Empfehlungen, welche die Landwirtschaftskammer betreffen, beurteilte der Landes-Rechnungshof je vier als umgesetzt und in Arbeit sowie drei als nicht realisiert. Insbesondere Verbesserungen im Rechnungswesen, welche u.a. zu erhöhter Transparenz über die finanzielle Lage der Landwirtschaftskammer führen, sowie die dienstrechtlichen Anpassungen an Regelungen des Landes sind noch weiter umzusetzen. Die Landwirtschaftskammer selbst wertete keine Empfehlung als nicht umgesetzt.
Seit Juli 2018 gilt für das Kammeramt eine neue Organisationsstruktur. Interne Abläufe konnten dadurch laut Auskunft vereinfacht und beschleunigt werden. Neben der seit dem Jahr 1992 bestehenden Dienstordnung der Landwirtschaftskammer wird derzeit eine neue erarbeitet. Zur Harmonisierung der Dienstordnung mit dem Landesbedienstetengesetz 2000 wurden Gespräche mit dem Land geführt. Sie gilt jedoch nur für neu eintretende Dienstnehmer oder für solche, die in das neue Dienstrecht optieren. Änderungen wie allgemeine Bestimmungen zu Befangenheitsaspekten sollen darin angepasst werden. Auf Grund möglicher Interessenkonflikte erachtet der Landes-Rechnungshof auch eine transparente Erfassung von Nebenbeschäftigungen und -tätigkeiten für wichtig. Jedenfalls sollte sichergestellt werden, dass allgemeine Befangenheitsaspekte für alle Mitarbeitenden gelten und kammerinterne Regelungen harmonisiert werden. Nicht in allen Satzungen von mitwirkenden Fachverbänden wurde ein ausdrückliches Aufsichtsrecht der Landwirtschaftskammer festgelegt. Im Zuge der Prüfung sagte die Landwirtschaftskammer zu, entsprechende Satzungsänderungen einzufordern. Das Reporting wurde verbessert und orientiert sich nunmehr an den übertragenen Aufgaben. Beispielsweise werden die Anzahl der Anträge oder der durchgeführten Beratungen ausgewiesen.
Die Einführung einer doppelten Buchhaltung soll laut Auskunft der Landwirtschaftskammer im Jahr 2020 abgeschlossen werden. Eine Beauftragung ist erfolgt, erste Informationen wurden dem Landes-Rechnungshof nach der abschließenden Besprechung vorgelegt. Nach Auskunft der geprüften Stelle hat sich die Umsetzung der Anfangs- und Schlussbilanz sowie die Darstellung einer konsolidierten Vermögens- und Ertragslage u.a. pandemiebedingt verzögert. Eine Kostenrechnung, welche nach einer Prüfung des Landes-Rechnungshofs erstmalig für das Jahr 2003 zugesagt war, ist nach wie vor – also 17 Jahre später – nicht umgesetzt. Der Landes-Rechnungshof hält fest, dass u.a. für eine transparente Darstellung über die wirtschaftliche Lage der Gesamtorganisation eine doppelte Buchhaltung sowie eine Kostenrechnung dringend erforderlich sind. Eine konsolidierte Darstellung der Vermögens- und Ertragslage der in der Landwirtschaftskammer erfassten Einheiten wie dem Kammeramt, der Sektion der Land- und Forstwirte oder dem Gebietslabor erleichtert den Gesamtüberblick.
Die Landwirtschaftskammer hat ihre jährliche Leistungsabrechnung gemäß der Kostenersatzverordnung durchzuführen. Nicht produktive Stunden werden auf Basis eines neu festgelegten pauschalierten Prozentsatzes abgezogen. Informationen zur Ermittlung dieses Prozentsatzes konnten dem Landes-Rechnungshof von beiden geprüften Stellen nicht bereitgestellt werden. Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer sind in den Abrechnungen an das Land nur mehr Raumkosten enthalten, deren Verrechnung zulässig ist. Reisekosten für Weiterbildungsmaßnahmen dürfen gemäß der neuen Kostenersatzverordnung in Rechnung gestellt werden. Die ursprüngliche Version sah deren Abgeltung nicht vor.
Die Landwirtschaftskammer hat dem Land einen allfälligen jährlichen Überhang an Kostenbeiträgen zu erstatten. Dies ist sowohl in der Kostenersatzverordnung als auch im Leistungsvertrag festgelegt. Für die Ermittlung sind Einnahmen aus Kostenbeiträgen bekannt zu geben und diesen entsprechende Ausgaben wie Druckkostenbeiträge, Büro- oder IT-Ausstattung gegenüberzustellen. Eine solche Aufstellung schafft Transparenz und Klarheit. Hinsichtlich Leistungs- und Kostennachweis sind nach dem Prüfbericht aus dem Jahr 2016 keine Änderungen erfolgt. Die Landwirtschaftskammer teilt nach wie vor nur Einnahmen aus Kostenbeiträgen mit. Diese Vorgehensweise war laut Auskunft der geprüften Stellen abgestimmt. Weiterhin bleiben Abonnement-Gebühren für die Zeitschrift „Unser Ländle“ unberücksichtigt. Die Landwirtschaftskammer begründet dies mit der nicht vorliegenden Beschlussfassung durch die Vollversammlung. Der Landes-Rechnungshof beurteilt die Intention der entsprechenden Bestimmung in der Kostenersatzverordnung dahingehend, dass damit eine Überfinanzierung beauftragter Leistungen vermieden werden soll. Die Beurteilung als Kostenbeitrag ist daher seiner Auffassung nach nicht ausschließlich davon abhängig, ob ein jährlicher Leistungstarif in der Vollversammlung genehmigt wird.
Stellungnahme
Zu Empfehlung 11:
Die neue Dienstordnung für die Landwirtschaftskammer wird derzeit vom Land Vorarlberg als Aufsichtsbehörde geprüft und soll 2021 in Kraft treten.
Zu Empfehlung 14a und 15:
Die Umstellung auf doppelte Buchhaltung und bilanzielle Darstellung der Vermögens- und Ertragslage wurde 2020 abgeschlossen. Die Fertigstellung war für Frühjahr 2020 geplant, leider kam es Corona bedingt zu Verzögerungen. Die Abschlussbilanz 2019 als Basis für die Anfangsbilanz 2020 wurde am 20.11.2020 an den Landes-Rechnungshof übermittelt.
Zu Empfehlung 14b:
Die Landwirtschaftskammer wendet interne Kostenrechnungs- und Kostenplanungsberechnungen an. Ebenso ist eine Kostenstellenrechnung implementiert. Mit der nun vorliegenden bilanziellen Darstellung und der Bewertungen erfolgt die Weiterentwicklung in Richtung Kostenrechnung.
Zu Empfehlung 22:
Diese ist aufgrund geänderter rechtlicher Grundlage nicht mehr relevant. Die Darstellung als „nicht umgesetzt“ ist nach Auskunft des Landes-Rechnungshofes der Systematik geschuldet.
Zu Empfehlung 23:
Die Nachweise von Kosten und Leistungseinnahmen erfolgen im Einvernehmen mit dem Land auf Basis der Kostenersatzverordnung.
Eine Adaptierung der Inhalte wird in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde erarbeitet und umgesetzt werden.
Bregenz, im Jänner 2020
Die Direktorin
Dr. Brigitte Eggler-Bargehr