Abteilung Wasserwirtschaft und Landeswasserbauamt
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Wasserwirtschaft hat in Vorarlberg einen hohen Stellenwert. Einerseits verfügt Vorarlberg über beträchtliche Wasserressourcen, die als Energieträger in Form der Wasserkraft und für die Versorgung im privaten und industriellen Bereich eine bedeutende Rolle spielen. Andererseits stellt das Wasser auch ein Gefahrenpotential in Form von Hochwasser, Lawinen- und Murenmitverursacher und als potentieller Überträger von Schadstoffen dar.
Beiden Aspekten wurde in den letzten Jahrzehnten durch eine umfangreiche Projekttätigkeit Rechnung getragen. Diese Tätigkeit war oft geprägt durch kurzfristige Umsetzungen und durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Kofinanziers Bund und den Interessenten, wie etwa Gemeinden.
Die Wasserwirtschaftliche Planung gewinnt mit der Novelle des Wasserrechtsgesetzes an Bedeutung. Die Planungsaufgaben sollten konkretisiert, die Teilkonzepte ergänzt und zu einem Wasserwirtschaftskonzept zusammengefasst werden.
Die Wasserwirtschaft basiert auf einer komplexen Rechtsgrundlage und unterliegt zunehmend europarechtlichen Einflüssen. Auf Basis der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird mit Ende des Jahres 2003 die Novelle des Wasserrechtsgesetzes (WRG) in Kraft treten.
Mit der Novelle des WRG gewinnt die Wasserwirtschaftliche Planung an Bedeutung. Einige Gesetzesbegriffe bedürfen für den Vollzug einer Konkretisierung. Bisher wurden zahlreiche Konzepte und Studien wie beispielsweise das Vorarlberger Trinkwasserkonzept erstellt, ein umfassendes Wasserwirtschaftskonzept wurde auch aufgrund fehlender rechtlicher Vorgaben bisher nicht erarbeitet.
Im Jahr 2001 wurde das Projekt Vorarlberger Wasserinformationssystem (VOWIS) in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern gestartet. VOWIS ist ein wesentliches Instrument zur Bewältigung neuer wasserwirtschaftlicher Aufgaben, die aus den Vorgaben der WRG Novelle resultieren. Das Projekt ist aufgrund der Initiierung der Bundesländerkooperation zeitlich in Verzug und sollte forciert werden. Die Bundesländerkooperation wird begrüßt.
In den letzten Jahren wurden im Wasserbau jährlich rund € 20 Mio an Landesmitteln und € 50 Mio an Bundesmitteln für kofinanzierte Projekte verwaltet. Künftig sollten die Kontrollfunktion verstärkt, Mängel in der Projektabwicklung beseitigt und die Verrechnung von Leistungen an Dritte über das derzeitige Ausmaß hinaus verstärkt vorgenommen werden.
Die Rolle des Landeswasserbauamtes (LWBA) als operativer Projekt- und Förderabwickler ändert sich durch die vermehrte Vergabe von Leistungen an Ziviltechniker. Das LWBA wird im Schutzwasserbau zunehmend eine steuernde und kontrollierende Funktion einnehmen.
Entsprechende Instrumente sind auszubauen bzw weiterzuentwickeln. Im landeskulturellen Wasserbau sollten die Förderungsrichtlinien überarbeitet werden.
Die Ausschreibungsunterlagen sind um weitere Detailbestimmungen zu ergänzen, um den Anforderungen eines umfassenden Leistungsvertrages zu entsprechen. Kosten-Nutzen-Analysen von Bauprojekten sind mit mehr Sorgfalt zu erstellen.
Künftig sollten auch den Gemeinden bei Maßnahmen an Interessentengewässern sowohl die Kosten für Planungsleistungen als auch die Kosten für die örtliche Bauaufsicht in Rechnung gestellt werden.
Die Wasserwirtschaft sollte auch aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen grundlegend reorganisiert werden. Die bereits begonnene Initiative zur Organisationsentwicklung wird positiv bewertet.
Die Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen der Abteilung Wasserwirtschaft und dem LWBA führt zu Reibungsverlusten, da die Aufgaben sachlich nicht sinnvoll trennbar sind. Die organisatorische und räumliche Zusammenlegung wird daher empfohlen.
Die Kosten-Leistungsrechnung befindet sich im Aufbau. Die Budgetgenauigkeit sollte in einzelnen Positionen erhöht und das Berichtswesen zu einem umfassenden Führungs- und Steuerungsinstrument ausgebaut werden. Positiv zu erwähnen sind die neu eingeführten Quartalsberichte.
Die Wasserwirtschaft ist eine Querschnittsmaterie und tangiert mehrere Organisationseinheiten im Amt der Landesregierung. Der Landes-Rechnungshof erachtet die Einrichtung der Koordinationsgruppen Gewässerbetreuung sowie Trinkwasser und Wasserressourcen als positiv und regt an, die Koordination in wasserwirtschaftlichen Themen zu verstärken.
Die Kooperation mit der Illwerke-Wassermanagement GmbH sollte verstärkt werden.