Abteilung Schule (IIa) im Amt der Vorarlberger Landesregierung
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die tatsächlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Landes Vorarlberg sind aufgrund begrenzter gesetzlicher Zuständigkeiten der Länder im Schulbereich nur in Teilbereichen vorhanden. Zusätzlich besteht gerade in schulischen Belangen die Problematik, dass eine Vielzahl verschiedener Interessen zu berücksichtigen ist. Der Zielkonflikt besteht darin, dass einerseits auf die pädagogische Wirksamkeit der jeweiligen Maßnahmen abzustellen ist, andererseits der Ressourceneinsatz nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit zu erfolgen hat.
Das Land Vorarlberg bekennt sich – unabhängig von den Vorgaben des Bundes – zur bestehenden (Klein- und Kleinst-)Schulstruktur, der Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und der Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache. In diesem Zusammenhang werden Überschreitungen des Stellenplans bewusst in Kauf genommen und auch explizit angeordnet.
Die Stellenplanrichtlinie 2001 brachte im Hinblick auf den Ersatz der Personalkosten der Landeslehrer durch den Bund einschneidende Veränderungen. Stellenplanüberschreitungen durch die geplanten Maßnahmen waren bereits damals absehbar. Die Anzahl der genehmigten Planstellen richtet sich seit dem Jahr 2001 ausschließlich nach den Schülerzahlen und den vom Bund vorgegebenen Zielwerten. Trotz kontinuierlich sinkender Schülerzahlen steigt der Ressourcenbedarf stetig an.
Der Bund lässt bei seinen Ressourcenberechnungen wesentliche landesspezifische Gegebenheiten außer Acht und ist bestrebt seinen Finanzierungsanteil gering zu halten.
Aktuell liegt die Stellenplanüberschreitung bei rund 123 Vollbeschäftigungsäquivalenten. Der Selbstbehalt des Landes Vorarlberg für Überschreitungen betrug im Schuljahr 2004/2005 insgesamt rund € 2,6 Mio und im Schuljahr 2005/2006 bereits rund € 3,6 Mio.
Der vom Land zu finanzierende Anteil im Schulbereich wird bei Beibehaltung der derzeitigen Struktur weiterhin ansteigen. Um ineffizienten Ressourceneinsatz zu vermeiden, sollte die Erarbeitung eines Konzepts für die zukünftig notwendige Veränderung der Schulstruktur forciert und das bereits vorhandene Optimierungskonzept 2002 überarbeitet werden.
Mit einer Veränderung der Sprengeleinteilung wären einerseits Ressourceneinsparungen verbunden, andererseits würde der dadurch zwischen den Schulen entstehende Wettbewerb auch zu einer Verbesserung der Qualität beitragen.
Die Vielzahl unterschiedlicher Zuständigkeiten und die räumliche Trennung der involvierten Behörden im Schulbereich führen zu einem enormen Verlust an Synergien. Die den Bezirkshauptmannschaften übertragenen Zuständigkeiten zur Ausübung der Diensthoheit sollten bei der Abteilung Schule (IIa) konzentriert werden.
Durch die innerhalb der Schulaufsicht geführte Grundsatzdiskussion, ob diese in kontrollierender oder beratender Funktion tätig zu werden hat, findet eine tatsächliche Kontrolle nur in Einzelfällen statt. Um die notwendige Aufsicht dennoch zu gewährleisten, bedarf es konkreter Maßnahmen. So wird das Land als Träger der Diensthoheit explizite Weisungen an die Schulleiter erteilen und Berichterstattung einfordern müssen.
Die tatsächlichen Möglichkeiten des Schulleiters auf den Einsatz der Ressourcen Einfluss zu nehmen, sind nur beschränkt vorhanden. Die Ausweitung der Kompetenzen des Schulleiters wäre ein nächster logischer Schritt, um die Eigenverantwortung der Schulen zu erhöhen.
Ohne grundlegende Reform des Schulsystems kann mit einzelnen Maßnahmen nur geringe Wirkung erzielt werden.