Caritas der Diözese Feldkirch
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Caritas der Diözese Feldkirch ist eine Stiftung kirchlichen Rechts und bietet soziale Dienstleistungen im Land Vorarlberg an. In den vergangenen zehn Jahren hat die Caritas ihr Leistungsangebot kontinuierlich ausgebaut und innovative Ideen umgesetzt.
Die Caritas ist eine wichtige soziale Einrichtung, die einerseits caritative Aufgaben wie Jugend- und Pfarrcaritas, Hospizbewegung oder Auslandshilfe wahrnimmt und andererseits soziale Dienstleistungen erbringt. In Relation zu anderen Wohlfahrtseinrichtungen wird ein hoher Eigenfinanzierungsgrad aus Spenden und Eigenerwirtschaftung erzielt.
Das marktnahe Dienstleistungs- und Betreuungsangebot reicht von Wohnen und Arbeit für geistig und mehrfach behinderte Menschen, Arbeitsprojekten, Sozialmedizinischen Diensten bis zur Suchtarbeit. In den letzten Jahren wurde dieses Angebot stark ausgebaut.
Die Caritas setzt sich seit 80 Jahren für Menschen in Not im In- und im Ausland ein. Dabei hat sie mit vielen innovativen Projekten (zB erste Beschützende Werkstätte in Vorarlberg, Suchtarbeit mit Alkoholabhängigen, Gründung der Hospizbewegung) die Aufbauarbeit des sozialen Netzes im Lande mitgestaltet und reagiert rasch auf neue Entwicklungen wie zB in der Flüchtlingshilfe.
Die Caritas findet als Sprachrohr von Menschen am Rande der Gesellschaft öffentliche Aufmerksamkeit und scheut sich dabei nicht, auch bei schwierigen sozialen Themen Lösungen zu suchen und umzusetzen. Die Caritas aktiviert in ihrer Arbeit Menschen zu solidarischem Handeln. Der große Rückhalt in der Bevölkerung ist für die Caritas eine wertvolle Unterstützung, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.
Die Organisation der Caritas weist einen relativ hohen Entwicklungsstand auf. Die Kostenrechnung sollte ausgebaut und das Controlling verbessert werden. Die Installierung einer Internen Revision wird empfohlen.
Die Caritas ist nach Geschäftsfeldern und zentralen Diensten strukturiert. Handbücher für Organisation und Führung wurden erarbeitet, Instrumente der Personalentwicklung wurden eingeführt. Kaufmännische Funktionen wie Controlling und Revision sollten verstärkt werden.
Die Grundlagen für betriebswirtschaftliche Kalkulationen sollen weiterentwickelt werden, wobei die Kriterien zusammen mit dem Land definiert werden sollen.
Die Informations- und Steuerungsinstrumente bedürfen zur Verbesserung der Transparenz einer konsequenten Weiterentwicklung. Die publizierten Daten in den Jahresberichten sollten mit jenen der Jahresabschlüsse abgestimmt sein.
Die marktnahen Leistungen der Caritas werden im Durchschnitt mit 58 Prozent aus Landes- und Sozialfondsmitteln finanziert. Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit sollte in einzelnen Punkten konkretisiert werden. Die Ausgliederung der marktnahen Leistungen in einen Wirtschaftsbetrieb oder deren Abbildung in einem eigenen Rechnungskreis sollte vom Land forciert werden.
Im Jahr 2001 betrug die Finanzierung der Leistungen durch das Land Vorarlberg bzw den Sozialfonds rund € 5,6 Mio. Einzelne marktnahe Leistungen werden weitgehend vom Land Vorarlberg finanziert. Der Gesamtfinanzierungsanteil durch Landes- und Sozialfondsmittel an den marktnahen Leistungen der Caritas beträgt 58 Prozent. Leistungen, Kosten- und Erlössituation sowie Quersubventionierungen sollen in einem umfassenden Berichtswesen dargestellt werden.
Zur Genehmigung von Tarifen und zur Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung von Landesmitteln werden Kalkulationen von Leistungen und Nachkalkulationen gemäß der Rahmenvereinbarung vom August 2002 eingefordert.
Die Prüfung des ausgegliederten oder klar abgegrenzten Wirtschaftsbetriebes sollte die gesamte Gebarung umfassen.
Die Steuerungsfunktion des Landes sollte verstärkt und das Leistungsangebot der sozialen Wohlfahrtsträger sollte im Hinblick auf Duplizitäten laufend geprüft werden. Die Entsendung eines Vertreters des Landes in das Kuratorium sollte angestrebt werden.
Im Bereich Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung besteht zwischen der Caritas und der Lebenshilfe ein Unterschied in der Finanzierung, der sowohl auf die unterhaltspflichtigen Angehörigen als auch auf die betroffenen Menschen mit Behinderung unterschiedliche Auswirkungen hat. Der Vollzug in diesem Bereich sollte vereinheitlicht werden. Dies erfolgt laut Auskunft der Abteilung Gesellschaft und Soziales (IVa) noch im Jahr 2003.
In mehreren Geschäftsfeldern der Caritas bieten auch andere Wohlfahrtsträger ähnliche Beratungs- und Betreuungsleistungen an. Duplizitäten des Leistungsangebotes der verschiedenen Anbieter sollten aus fachlicher und regionaler Sicht laufend geprüft werden.
Beispielsweise sollte eine saubere Schnittstelle vom niederschwelligen zum höherschwelligen Bereich in der Suchtarbeit angestrebt werden.
Auf Grund des hohen Finanzierungsanteiles des Landes und der starken sozialpolitischen Aspekte einzelner Geschäftsfelder wäre ein Vertreter des Landes im Kuratorium zweckmäßig.