Forstwesen des Landes Vorarlberg
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Aufgaben des Forstwesens sind durch das Forstgesetz 1975 sowie durch das Landesforstgesetz geregelt. Die Evaluierung der Landesbestimmungen soll im kommenden Kalenderjahr erfolgen.
Das Forstwesen in Vorarlberg ist dezentral organisiert. Neben der Abteilung Forstwesen (Vc) im Amt der Landesregierung hat jede BH eine Abteilung für Forstwesen eingerichtet. Die Waldaufseher sind den BHs dienstrechtlich zugeordnet. Strukturelle Mängel sollten behoben und der Einsatz der Führungsinstrumente verbessert werden.
Im Jahr 2003 erarbeitete die Abteilung Forstwesen (Vc) eine Strategie, diese ist in wesentlichen Punkten weiterzuentwickeln. Die künftigen Ausrichtungen in den einzelnen Geschäftsfeldern sind zu konkretisieren, eine fundierte Aufgabenkritik ist durchzuführen.
Eine zentrale Aufgabe des Forstwesens liegt in der Vergabe von Fördermitteln. Im Jahr 2003 wurden € 3,2 Mio an Fördermitteln ausbezahlt. Rund € 1,9 Mio wurden für ausschließliche Landesförderungen verwendet. Die verbleibenden € 1,3 Mio wurden durch EU, Bund und Land kofinanziert, der Landesanteil betrug dabei € 840.000. Die größten Blöcke der finanziellen Förderung betrafen den Forstwegebau, die Schutzwaldsanierung und die Schadholzaufarbeitung.
Die Förderprogramme überschneiden sich hinsichtlich der geförderten Maßnahmen. Ein umfassendes Konzept mit einem abgestimmten Katalog aller Fördermaßnahmen wäre zweckmäßig. Das Kontrollausmaß liegt deutlich unter fünf Prozent aller Anträge. Die Dokumentation der Förderungsabwicklung und -kontrolle sollte verbessert werden.
Die Mitarbeiter des Forstwesens erbringen kostenlose Beratungs- und Dienstleistungen für die Waldeigentümer in einem Ausmaß von geschätzten € 640.000 pro Jahr. Diese Leistungen sind weitgehend gesetzlich gedeckt, sollten aber gegenüber dem Empfänger als Förderungen transparent gemacht werden.
Bei der Abwicklung von Projekten bestehen Mängel. Die Projektrichtlinien des Landes werden nur unzureichend eingehalten. So fehlen beispielsweise Kontroll- und Steuerungsinstrumente beim Projekt „Waldvegetationskartierung“. Das Nachtragsbudget in Höhe von € 173.000 wurde ohne ausreichende Kosten- und Leistungskontrolle genehmigt, jedoch nicht zur Gänze ausgeschöpft.
Die Führungsstruktur ist zu straffen. In Leistungsvereinbarungen zwischen der Abteilung Forstwesen (Vc) und den BHs sind Ziele und Umfang der Leistungen sowie der Ressourceneinsatz zu definieren. Entsprechende Instrumente der Leistungsdokumentation sind auf allen organisatorischen Ebenen des Forstwesens einzuführen.
Die Waldaufsichtsgebiete unterscheiden sich deutlich in der zu betreuenden Waldfläche. Daraus resultiert ein unterschiedlicher Betreuungsaufwand mit Überkapazitäten in einzelnen Gebieten. Die Aufsichtsgebiete sollten durch die Landesregierung neu verordnet und die Kapazität der Waldaufseher reduziert werden. Das vorhandene Einsparungspotential sollte mittelfristig realisiert werden.
Die Forstabteilungen in den BHs nehmen neben den behördlichen Aufgaben auch konzeptionelle Aufgaben in der Forstwegeplanung und in der Schutzwaldsanierung wahr. Diese Aufgaben sollten gebündelt und künftig zentral erbracht werden.
In den letzten Jahren wurden im Landesforstgarten durchgehend negative Betriebsergebnisse erzielt. Die Produktion von standortgerechtem forstlichem Pflanzgut ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich durchzuführen. Alternative Betreibermodelle am Standort Rankweil und die Vergabe an private Anbieter sollten geprüft werden.
Flächenwirtschaftliche Projekte werden auf Grund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1992 zwischen Forstwesen und Wildbach- und Lawinenverbauung gemeinsam bearbeitet. Die Aufgabenverteilung ist nicht ausreichend geklärt. Die Mitarbeiter des Forstwesens sollten sich vorrangig auf Sachverständigen- und Behördenaufgaben konzentrieren.
In der Holzvermarktung und Unterstützung der Waldeigentümer nehmen das Forstwesen und die Landwirtschaftskammer teilweise gleichartige Aufgaben wahr. Die Betreuung in der Waldbewirtschaftung und Holzvermarktung sind Aufgaben der Landwirtschaftskammer. Eine klare Abgrenzung der Aufgaben des Forstwesens, insbesondere der Waldaufseher ist notwendig.