Jugendförderung des Landes
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Jugendförderung des Landes basiert auf dem Vorarlberger Jugendgesetz. Der Jugendförderung kommt vor allem in der Unterstützung der Erziehung durch präventive und sozialarbeiterische Ansätze große Bedeutung zu.
Die Abwicklung der Jugendförderung erfolgt durch den Fachbereich Jugend und Familie der Abteilung Gesellschaft und Soziales (IVa) im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Zur Beratung der Landesregierung in Jugendfragen wurde mit dem Jugendbeirat ein zweckmäßiges jugendpolitisches Gremium installiert. Die Arbeit im Jugendbeirat wird weitgehend von Ehrenamtlichen geleistet. Der Jugendbeirat setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten intensiv mit aktuellen jugendrelevanten Themen auseinander.
Dem Fachbereich stehen für die Aufgabenerfüllung 1,2 Mitarbeiter zur Verfügung. Auf Grund der geringen personellen Ressourcen werden Strukturen außerhalb des Amts der Landesregierung geschaffen und Aufgaben delegiert. Die entstehenden Kosten werden aus Fördermitteln finanziert. Ein weiterer Aufbau von externen Strukturen führt lediglich zu einer zusätzlichen Verlagerung von internen Personalkosten zu externen Sachkosten.
Die Förderungen basieren grundsätzlich auf der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung. Durch die mangelnde Präzisierung bzw das Fehlen spezifischer Richtlinien ist Raum für politische oder von Lobbies gestützte Mittelverteilung gegeben. Die Schnittstellen zu anderen Förderbereichen des Landes sind vielfach nicht eindeutig geklärt, Mehrfachförderungen vor allem im Kultur- und Sportbereich sind die Folge.
Die Jugendarbeit wurde im Jahr 2004 mit insgesamt € 2,775 Mio gefördert. Zwei Drittel der gesamten Mittel fließen in die Errichtung und den Betrieb von Jugendeinrichtungen. Diese Strukturkosten weisen steigende Tendenz auf, die Budgets werden jährlich überschritten. Ohne Ausweitung der Mittel können immer weniger Projekte unterstützt werden. Um dem zu begegnen wurden in den letzten Jahren zunehmend Mittel aus der Familienförderung in Anspruch genommen.
Die Fördermaßnahmen umfassen Investitionskostenzuschüsse, Zuschüsse zu den Betriebskosten des Jugendinformationszentrums aha, Beiträge an die Offene und die Verbandliche Jugendarbeit sowie die Finanzierung von Bildung, Projekten und Veranstaltungen.
Das Land leistet Investitionskostenzuschüsse zur Errichtung und Erweiterung von Jugendherbergen, -heimen, -treffs und -zentren. Die Gesamtausgaben hierfür betrugen im Jahr 2004 € 529.000. Eine Förderrichtlinie mit klarer Definition der Förderwerber und -gründe fehlt.
Offene Jugendarbeit wird vorwiegend in Jugendzentren und -treffs geleistet. Der Betrieb von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit wird zu 35 Prozent vom Land und zu 65 Prozent von Gemeinden oder anderen gemeinnützigen Trägern finanziert. Die Ausgaben für Betriebskostenförderungen von Jugendzentren und -treffs betrugen im Jahr 2004 € 1,034 Mio. In der Richtlinie sollte der Kreis der anspruchsberechtigten Förderwerber definiert werden.
Die Offene Jugendarbeit in Vorarlberg zeichnet sich mittlerweile durch eine breite Streuung über viele Gemeinden und Regionen aus. Vorarlberg weist österreichweit eine der größten Angebotsdichten auf. Viele Gemeinden haben sich darauf verständigt, dass Offene Jugendarbeit hauptamtliche Mitarbeit erfordert. Positive Entwicklungen im Qualifikationsprofil der Jugendarbeiter sind nachweisbar. Auf Grund der gestiegenen Zahl der Einrichtungen und der hauptamtlichen Strukturen sind die Förderungen seit dem Jahr 1999 um 59 Prozent gestiegen.
Verbandliche Jugendarbeit wird in Jugendorganisationen geleistet. Gefördert werden jene Organisationen, die im Jugendbeirat vertreten sind. Insgesamt betrugen die Förderungen im Jahr 2004 € 285.000. Es werden auch Organisationen bzw Teilorganisationen gefördert, die Mittel aus anderen Förderbereichen des Landes erhalten. Es besteht die Gefahr der Doppelförderung durch das Jugendreferat.
Unter dem Titel Förderung der Bildungsarbeit in der außerschulischen Jugenderziehung werden eigene Projekte des Fachbereichs und Projekte Dritter sowie Aktionen und Veranstaltungen gefördert. Die gesamten Ausgaben des Jahres 2004 betrugen € 282.000. Ein Förderkonzept mit einer klaren Abgrenzung der förderungswürdigen Tatbestände ist erforderlich.
Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung erfolgt in der Regel durch die Vorlage und Entwertung von Originalbelegen. Die Verpflichtung zur Meldung anderweitiger Förderungen durch die Förderwerber sollte verstärkt eingefordert und kontrolliert werden. Die Möglichkeit der Steuerung und Überwachung der Maßnahmen sollte durch eine sachlich korrekte, verursachungsgerechte und zweckmäßige Zuordnung der Buchungen sichergestellt werden.