Caritas Vorarlberg mit Schwerpunkt Flüchtlings- und Migrantenhilfe
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Leistungsbereiche der Caritas verzeichneten in den Jahren 2005 bis 2008 ein Gesamtwachstum von 15 Prozent. Von den überwiegend öffentlich finanzierten Bereichen sind die Hospizbewegung, Menschen mit Behinderung und die FLMH überdurchschnittlich gewachsen. Die FLMH ist zur Gänze mit öffentlichen Mitteln finanziert. Von den im Jahr 2008 abgerechneten Leistungen in Höhe von € 8,42 Mio. hatte der Sozialfonds nach Abzug der Bundesmittel € 2,02 Mio. zu tragen.
Im Jahr 2004 erteilte das Land der Caritas den Auftrag zur Durchführung der Grundversorgung. Aus der Grundversorgung von Asylwerbern entwickelte sich die Beratung von Konventionsflüchtlingen. Die Caritas hat diese Aufgaben kurzfristig übernommen und die FLMH sowohl strukturell als auch personell gut organisiert. Derzeit arbeiten 59 Personen mit einer Kapazität von 49 Vollzeitäquivalenten in der FLMH.
Mit Ende des Jahres 2008 wurden 919 Asylwerber in der Grundversorgung und 905 Konventionsflüchtlinge von der Caritas betreut. Vorarlberg erfüllt damit die Quote zu rund 90 Prozent. Die FLMH in Vorarlberg unterscheidet sich wesentlich von jener in anderen Bundesländern. Die Grundversorgung ist zur Gänze ausgelagert. Das Land finanziert einen Leistungsumfang, der über jenen der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern hinausgeht und ermöglicht damit einen relativ hohen Standard.
Die hilfs- und schutzbedürftigen Fremden sind in kleinen und mittleren Quartieren untergebracht. Die Beschaffung von Wohnraum ist keine einfache Aufgabe. Trotzdem sollte die Caritas bestrebt sein, die Mieten und Betriebskosten bei einzelnen Quartieren zu verbessern. Das Land sollte die Betreuungsschlüssel jährlich beurteilen, da diese deutlich von jenen anderer Länder abweichen und sich die Asylsituation laufend ändert.
Die von der Caritas initiierte Nachbarschaftshilfe dient der Beschäftigung der Flüchtlinge. Sie steht jedoch in einem Wettbewerbsverhältnis zu den gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten anderer Sozialeinrichtungen. Überschüsse aus der Nachbarschaftshilfe werden nicht mit dem Leistungsbereich der FLMH verrechnet, sondern verbleiben zweckgewidmet in der Spendenbuchhaltung. Die Koordination zwischen Land und Caritas kann durch generelle Regelungen im GVS-Handbuch vereinfacht werden.
Die Zahl der erfassten Konventionsflüchtlinge hat sich im Zeitraum von 2005 bis 2008 nahezu vervierfacht. Der Anteil an Selbstanreisern aus den anderen Bundesländern ist kontinuierlich gestiegen. Das Land gewährt ein umfangreiches, aber zu wenig spezifiziertes Angebot für die Beratung dieser Menschen, die zu einem relativ großen Teil von der Sozialhilfe unterstützt werden. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs fehlt ein umfassendes, von der Landesregierung genehmigtes Integrationskonzept mit Maßnahmen, wie der Zugang zu Arbeit, Wohnen und Bildung künftig erfolgen soll. Eine duale Beratungsschiene zur Bewältigung der Wege im österreichischen Sozialsystem sollte weiterhin vermieden werden.
Die Caritas hat das Rechnungswesen umstrukturiert und eine Interne Revision eingeführt. Die Kostenrechnung ist gut entwickelt. Die verursachungsgerechte Umlage von Gemeinkosten sollte auch jene Tätigkeitsbereiche einbeziehen, die dem Rechnungskreis „Caritas Spenden“ zugeordnet sind. Die Caritas hat dem Land in den Jahren 2005 und 2006 vertraglich vereinbarte Finanzierungskosten in Rechnung gestellt. Die Deckung von Finanzierungskosten ist bereits über die Gemeinkostenumlage
gegeben. Für die Handhabung von Rücklagen sind vom Land klare Regelungen zu treffen.
Für die Caritas gehört es zu ihrem Selbstverständnis, Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und dafür Mittel zu generieren. Die Caritas ist daher bestrebt, ihr Leistungsangebot kontinuierlich zu erweitern, um den bedürftigen Menschen bestmöglich zu helfen. Es ist die Aufgabe des Landes, die Verantwortung in der FLMH zu tragen und Art und Umfang der Leistungserbringung zu definieren und zu steuern.