Strukturfonds

Strukturförderung verstärkt an Wirkungszielen orientieren

Der Strukturfonds wurde mit Beschluss der Landesregierung vom April 1997 eingerichtet. Finanz- und strukturschwache Gemeinden erhalten daraus eine finanzielle Hilfe zur Schaffung bzw. Sicherung der notwendigen Infrastruktur. Er besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Strukturförderung ist eine Top-up-Förderung und wird daher zusätzlich zu anderen Förderungen gewährt. Der Fonds ist für das Jahr 2013 mit € 3,40 Mio. dotiert. In den Jahren 2007 bis 2011 wurden für 297 Projekte Strukturfondsmittel ausbezahlt. Die angestrebte breite Verteilung wurde erreicht, da 87 Gemeinden eine Strukturförderung erhielten. Allerdings lukrierten 15 Gemeinden rund 50 Prozent der Mittel. Die durchschnittlich höchste Projektförderung erzielten Gemeinden mit 2.000 bis 3.000 Einwohner. Der Zugang wurde in den letzten Jahren auch für größere Gemeinden mit besserer Finanzkraft geöffnet. Im Jahr 2012 wurden bereits € 3,80 Mio. ausbezahlt. Die Dotierung des Strukturfonds ist nach oben offen. Künftig ist daher eine stärkere Orientierung an Wirkungszielen notwendig.

Förderbare Infrastruktur in den Förderrichtlinien konkreter definieren

Gefördert werden Bauten und bauliche Verbesserungen, die zur Grundausstattung der Gemeinde gehören und zur Erfüllung von Gemeinschaftsaufgaben von besonderer Bedeutung sind. Als unverzichtbare Projekte gelten beispielsweise Pflichtschulen, Gemeindeämter, Kindergärten oder Feuerwehrhäuser. Rund 70 Prozent der Strukturförderungen in Höhe von € 12,78 Mio. fallen unter diese Kategorie. Einer breiteren Auslegung der Förderrichtlinien bedürfen die restlichen Projekte in Höhe von € 5,40 Mio. Dazu zählen Vorhaben wie Löschwasserversorgung, Biomasseheizanlagen, Bauten von Wegen und öffentlichen Plätzen oder Errichtung von Sportheimen und Nahversorgungsgeschäften. In den Richtlinien kaum Deckung finden die geförderten Feuerwehrfahrzeuge und deren Ausstattung, Bushaltestellen oder Museumsbauten. Die Förderung von Fahrzeugen und Bauprojekten, die nicht eindeutig richtlinienkonform sind, ist künftig zu vermeiden. Darunter fallen auch Bauvorhaben, die nicht im Eigentum der Gemeinde errichtet werden.

Förderprozess optimieren und Kontrollvorgabe festlegen

Die Genehmigung der Förderung erfolgt auf Basis einer Kostenschätzung. Weist die Endabrechnung höhere Kosten aus, wird auch die Strukturförderung angepasst. Kritisch sind Überschreitungen bei den geprüften Projekten von bis zu 62 Prozent zu bewerten. Dies auch deshalb, da in der Regel eine höhere Fremdfinanzierung erforderlich wird und die Kosten im Lebenszyklus der Immobilie deutlich steigen. Die Anträge werden grundsätzlich formlos eingereicht, obwohl eine standardisierte Antragstellung angeboten wird. Die Strukturförderungen werden mit hoher Fachkompetenz und im bestehenden Rahmen auch effizient abgewickelt. Der Förderprozess ist jedoch unter Einbeziehung aller involvierten Förderstellen zu optimieren und technologisch besser zu unterstützen. Die Kontrolle der Strukturförderungen erfolgt derzeit weitgehend in der Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa) durch die Prüfung von Kostenaufstellungen der Antragsteller. Die Prüfung vor Ort findet vereinzelt durch die Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc) im Rahmen ihrer Einschau statt. Deren Prüfungsergebnisse führten bis dato zu keiner Erhöhung der Kontrolldichte, obwohl diese notwendig wäre. Auch fehlt eine Kontrollvorgabe für die Prüfung sämtlicher Infrastrukturförderungen der Gemeinden durch die fördernden Stellen.

Transparenz über Infrastrukturförderungen an Gemeinden erhöhen

Infrastrukturprojekte der Gemeinden werden von mehreren Stellen gefördert. Detaillierte Informationen über das Projekt, die Gesamtkosten und deren Finanzierung,  sind vielfach nur in den Akten der Basisförderung enthalten. In der überwiegenden Anzahl der geförderten Projekte aus Bedarfszuweisungen, Strukturfonds, weiteren Landesförderungen oder Beiträgen der Kommunalkredit fehlt eine Gesamtsicht der Landes- und Bundesförderung. Somit ist die Transparenz über die Landesförderung von Infrastrukturprojekten der Gemeinden nicht gegeben.