Rettungswesen

Zusammenfassung

Wichtige Leistungen mit sehr hoher Kostensteigerung

Das Rettungswesen in Vorarlberg stützt sich auf private, gemeinnützige Rettungsorganisationen. Sie werden zentral von der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle alarmiert. Im Jahr 2023 gab es 156.400 Einsätze. Davon entfielen 98 Prozent auf bodengebundene Kranken-, Rettungs- und Notfalltransporte. Diese Leistungen erbringen das Rote Kreuz und im Bezirk Feldkirch auch der Arbeiter-Samariter-Bund. Den verbleibenden Teil der Einsätze führen Berg- oder Wasserrettung durch. Für die Einrichtung eines funktionierenden Rettungswesens sind Land und Gemeinden zuständig. Sie finanzieren den Rettungsfonds zu 60 bzw. 40 Prozent. Er dient der gemeinsamen Förderung und Steuerung des Rettungswesens im Land. Oberstes Organ ist das Kuratorium, in dem beide Geldgeber vertreten sind. Die Geschäftsführung des Fonds obliegt der Abteilung Inneres und Sicherheit (Ia). Seine Ausgaben stiegen von € 6,6 Mio. im Jahr 2017 auf budgetierte € 17,7 Mio. im Jahr 2024 bzw. von € 16 auf € 39 je Einwohner∙in. Dieses Wachstum war vor allem auf das Kranken-, Rettungs- und Notfalltransportwesen zurückzuführen.

Im Rettungsdienst weitere Maßnahmen notwendig

Im Vergleich der Jahre 2017 und 2023 erhöhten sich bodengebundene Kranken-, Rettungs- und Notfalltransporte um 31 Prozent. Mehr als die Hälfte aller Fahrten entfiel auf sanitätsdienstlich begleitete Krankentransporte. Während ehrenamtlich geleistete Stunden in den letzten Jahren erheblich abnahmen, stieg der hauptberufliche Personalstand deutlich. In Folge kam es zu wesentlichen Kostensteigerungen bei Rettungsorganisationen. Das Rote Kreuz setz­te Maßnahmen, u.a. um die Anzahl ehrenamtlicher Stunden zu stabilisieren und das Einsatzaufkommen einzudämmen. Inwiefern diese Wirkung zeigen, sollte die zuständige Abteilung prüfen. Ebenso laufen Verhandlungen mit Sozialversicherungsträgern, um die Vergütung zu erhöhen. Weitere Verbesserungen wie ein digitales Buchungs­portal für Krankentransporte sind not­wendig und geplant. Um Ursachen von gestiegenen Einsatzzahlen zu identifizieren, startete das Land eine Analyse. Ein Jahr später lagen noch keine Ergebnisse vor. Sie ist konsequent voranzutreiben, Maßnahmen sind abzuleiten.

Bei Flugrettung Ausbau mit Kostenfolgen evaluieren

Die Bergrettung betreibt für das Land auch die Flugrettung. Ab Ende 2022 kam es innerhalb kurzer Zeit zur Aufstockung von zwei auf vier Notarzthubschraubern im Regelbetrieb im Winter. Angestrebt wurde, die Versorgung zu verbessern, eine fundierte Bedarfserhebung fehlte aber. Leitstellendaten weisen auf eine Verbesserung der Versorgung durch eine Verkürzung der Hilfs­frist hin. Inwieweit sich eine solche tatsächlich ergab, ist fraglich. Die Auslastung der zwei Hubschrauber, die bis dahin das Regelsystem bildeten, sank teils erheblich. Die Bergrettung schätzte die Kostenfolgen auf rund € 0,85 Mio. Empfohlen wird, geplante Evaluierungen der Flugrettung auf Basis fundierter Entscheidungsgrundlagen durchzuführen und dabei wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. In der Vergangenheit konnte die Bergrettung durch die Flugrettung hohe Kapitalbestände aufbauen. Die jährlichen Förderbeiträge des Rettungsfonds wurden zwar reduziert, jedoch weiterhin gewährt. Auf einen angemessenen Einsatz von Eigenmitteln wie Rücklagen ist hinzuwirken.

Steuerung und Koordination verstärkt wahrnehmen

Der Rettungsfonds fokussierte vorwiegend auf die Bereitstellung finanzieller Mittel, um ein funktionierendes Rettungswesen sicherzustellen. Drängende gesellschaftliche Herausforderungen machen sowohl eine aktivere Steuerung als auch eine intensivere Koordination mit Systembeteiligten notwendig. Diese Aufgabe sollte einer Person mit fachspezifischer Kenntnis im Rettungs- und Gesundheitswesen zugeordnet werden. Erforderlich ist, beschlossene Steuerungsinstrumente – wie Leistungsvereinbarungen mit Rettungsorganisationen, Kennzahlensysteme oder Vorschaurechnungen – konsequent umzusetzen und die Strategie des Rettungsfonds nach Klärung organisatorischer Vorfragen neu zu erarbeiten. Daten des Einsatzleitsystems eignen sich bislang nur begrenzt als Steuerungsgrundlage. Die Datenqualität ist zu verbessern. Nach wie vor fehlen Vereinbarungen für die Datenverarbeitung der Einsatzleitstelle. Sie sind rasch umzusetzen. Aufsicht und Kontrolle sind ausbaufähig.

Zuordnung zum Gesundheitsbereich prüfen

Das Einsatzaufkommen im Rettungswesen wird maßgeblich vom Gesundheits- und Sozialbereich beeinflusst. So entscheidet die ärztliche Anordnung, ob Fahrten zu oder von Behandlungen mit dem Krankenwagen erfolgen oder ein Taxi ausreichend ist. Den größten Teil davon ordnen Krankenhäuser an. Die Prüfung zeigte, dass über 50 Prozent des gesamten Einsatzwachstums auf Personen mit einem Alter von mindestens 80 Jahren entfielen. Auch auf Grund zunehmender Alterung ist eine Abstimmung mit sozialen Diensten, wie der Pflege, zentral. Die derzeit primäre Strategie – nämlich Transporte in Krankenhäuser – führt nicht in allen Fällen zum passendsten Versorgungsangebot. Gestützt wird dies durch die Vergütungsform der Sozialversicherungsträger, da sie grundsätzlich nur Patiententransporte bezahlen. Sinnvoll wären u.a. differenziertere Leistungen, die mehr Behandlungen vor Ort oder eine Verlagerung zu alternativen Transportdienstleistenden erlauben. Maßnahmen für eine wirksame und wirtschaftliche Versorgung erfordern eine Gesamtbetrachtung von Gesundheits-, Sozial- und Rettungswesen. Hierfür erachtet der Landes-Rechnungshof eine stärkere Berücksichtigung des Rettungswesens bei strategischen Planungen im Gesundheitsbereich und eine bessere Vernetzung in der Landesverwaltung als notwendig. Da direkte Steuerungsmöglichkeiten und Nähe zu Systembeteiligten von großer Bedeutung sind, sollte eine Zuordnung zum Gesundheitsbereich sorgsam geprüft werden.