Gemeinde Sonntag - Umsetzung der Empfehlungen - barrierefreie Version
Informationen
Vorlage an Gemeindevertretung, Landtag und Landesregierung
Der Landes-Rechnungshof berichtet der Gemeindevertretung gemäß Art. 70 Abs. 2 der Landesverfassung über seine Tätigkeit und die Ergebnisse seiner Prüfungen aus dem Bereich der Gemeinde. Der Bericht ist nach § 5a Abs. 2 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof auch der Landesregierung und dem Landtag zu übergeben sowie zu veröffentlichen.
Geprüfte Stelle
Gemeinde Sonntag
Prüfzeitraum
2017 bis 2020 mit Stand August 2020
Prüfgegenstand
Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Prüfbericht der Gemeinde Sonntag, veröffentlicht im Jahr 2017
Prüfergebnis
Das Ergebnis der Prüfung wurde der Gemeinde Sonntag am 28. August 2020 zur Kenntnis gebracht. Diese verzichtete auf die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Formale Aspekte
Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und Männer. Gegebenenfalls wurden kaufmännische Auf- und Abrundungen vorgenommen.
Ablauf der Prüfung
Grundlage der Prüfung war die nach § 5a Abs. 4 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof zu erstattende Rückmeldung des Rechtsträgers, dem die geprüfte Stelle zuzurechnen ist, über die getroffenen Maßnahmen. Diese ist dem Landes-Rechnungshof längstens zwölf Monate nach Behandlung des Berichts in der Gemeindevertretung zu übermitteln. Zudem forderte der Landes-Rechnungshof von der geprüften Stelle zu Beginn der Evaluierung einen aktualisierten Umsetzungsstand seiner ausgesprochenen Empfehlungen ein. Zur Überprüfung der vorliegenden Selbsteinschätzung nahm der Landes-Rechnungshof stichprobenartig in Unterlagen Einsicht und führte am 18. August 2020 ein Gespräch mit den verantwortlichen Führungskräften. Seine daraus gewonnene Bewertung kann von der ursprünglichen Rückmeldung abweichen. Die Empfehlungen werden mit dem Stand der Bearbeitung tabellarisch aufgelistet. Der Umsetzungsstand wird in drei Kategorien eingeordnet:
- umgesetzt
- Die Empfehlung wurde vollständig umgesetzt.
- in Arbeit
- Die Empfehlung ist teilweise umgesetzt und/oder befindet sich in Bearbeitung, konkrete Schritte sind geplant.
- nicht umgesetzt
- Der Empfehlung wurde entweder nicht entsprochen, Schritte zur Umsetzung sind nicht geplant oder sie wurde vom betreffenden Rechtsträger abgelehnt. Auch Empfehlungen, die vom Landes-Rechnungshof mangels Anlassfällen als nicht relevant beurteilt werden, sind hier zugeordnet.
In einem Kommentar zum Umsetzungsstand erläutert der Landes-Rechnungshof ausgewählte Themen.
1 Prüfergebnisse
Der Landes-Rechnungshof prüfte von Mai bis Oktober 2017 die Gebarung der Gemeinde Sonntag. Schwerpunkte der Prüfung waren die Analyse und Bewertung der finanziellen Situation, der Organisation und Leistungen sowie ausgewählte Beteiligungen. Im November 2017 veröffentlichte der Landes-Rechnungshof den Prüfbericht. Die Gemeindevertretung behandelte ihn innerhalb der gesetzlich vorgesehenen zweimonatigen Frist am 11. Dezember 2017 unter einem eigenen Tagesordnungspunkt. Aufgrund eines Verlangens von Landtagsabgeordneten wurde auch der Kontrollausschuss mit dem Prüfergebnis befasst. Der Landtag nahm den Bericht in seiner Sitzung am 07. März 2018 einstimmig zur Kenntnis. Mit Schreiben vom 17. Jänner 2019 berichtete die Gemeinde Sonntag dem Landes-Rechnungshof gemäß § 5a Abs. 4 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof, welche Maßnahmen getroffen wurden.
Finanzlage aufgrund hoher Schulden äußerst angespannt
Sonntag ist eine Kleingemeinde mit herausfordernden Rahmenbedingungen. Aufgrund ihres sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig engen Handlungsspielraums ist sie wesentlich auf die finanzielle Unterstützung des Landes angewiesen. Im Zeitraum von 2002 bis 2016 nahm Sonntag Kredite von mehr als € 11 Mio. auf, welche vor allem der Finanzierung von Investitionen dienten. Da der Haushalt jedoch seit dem Jahr 2008 eine Finanzlücke aufwies, benötigte die Gemeinde ab diesem Zeitpunkt beinahe jährlich einen Haushaltsausgleichskredit. Diese stützte das Land über Annuitätenzuschüsse in beträchtlicher Höhe. Durch Förderungen und einen strikten Sparkurs konnten die Schulden im Prüfzeitraum merklich reduziert werden. Damit ging die Pro-Kopf-Verschuldung von € 8.700 auf € 6.100 zurück, lag aber trotzdem noch deutlich über dem Landesdurchschnitt. Zusätzlich trägt Sonntag hohe Risiken aus Zins- und Wechselkursschwankungen. Über 90 Prozent der Kredite der Gemeinde sind variabel verzinst. Im Vergleich dazu strebt das Land in seinem Bereich ein ausgewogenes Verhältnis von fixer und variabler Finanzierung an. In der Vergangenheit wurden bereits erhebliche Fremdwährungsverluste realisiert, dennoch waren Ende des Jahres 2016 noch über 20 Prozent des Kreditvolumens in Schweizer Franken finanziert.
Weitere Risiken aus Haftungen, Biosphärenpark Haus und Seilbahn vorhanden
Obwohl sich die Haftungen im Prüfzeitraum reduzierten, überstiegen sie anteilsmäßig die vom Land vorgegebene Obergrenze um ein Mehrfaches. Die Gemeinde haftete unter anderem für die Pfarre, das Biosphärenpark Haus oder ein Gasthaus. Der Landes-Rechnungshof kritisiert, dass die erforderlichen Genehmigungen hierfür teilweise erst im Nachhinein eingeholt wurden. Sonntag konnte die betragsmäßig hohe Haftung für die Sennerei durch eine deutlich geringere für das Biosphärenpark Haus ersetzen. Dennoch trägt die Gemeinde ein größeres Risiko als andere. Die zukünftigen finanziellen Verpflichtungen hängen wesentlich von der Entwicklung des Geschäfts im Biosphärenpark Haus ab. Des Weiteren belasteten bedeutende Zuschüsse an die Seilbahn Sonntag-Stein den ohnehin angespannten Gemeindehaushalt. Ein Investitionsplan für die Gesellschaft ist nicht vorhanden. Der Landes-Rechnungshof weist darauf hin, dass Beschlussfassungen für die Entsendung von Vertretern in Organe der Gesellschaft und für Zuschüsse durch die Gemeinde ordnungsgemäß durchzuführen sind. Im Rechnungsabschluss waren Konten und Kassen nicht vollständig enthalten. Auch aufsichtsbehördliche Genehmigungen für die befristeten Erhöhungen des Kreditrahmens fehlten.
Rigiden Sparkurs weiter fortsetzen
Die Gemeinde erarbeitete zwar eine detaillierte Mittelfristplanung, deren Aussagekraft ist aber eingeschränkt, da Investitionen und Kreditaufnahmen fehlen. Darüber hinaus wurde sie in der Gemeindevertretung kaum behandelt. Der Landes-Rechnungshof ergänzte die vorliegende Planung und berücksichtigte neben bekannten Entwicklungen und Projekten auch das im Herbst 2017 beschlossene Gemeindefinanzpaket. Er ging davon aus, dass Annuitätenzuschüsse weiter gewährt werden und bildete keine Reserven für Unvorhergesehenes. Das Ergebnis dieser Prognoserechnung zeigt, dass Sonntag in den nächsten Jahren weiterhin den rigiden Sparkurs fortsetzen muss, um die Finanzlücke mittelfristig annähernd schließen zu können.
Waldbewirtschaftung professionalisieren und neu ausrichten
Sonntag zählt zu den größten Waldeigentümern des Landes, rund ein Drittel des Gemeindegebiets nehmen Waldflächen ein. Sie üben eine Schutzfunktion aus und dienen auch als Lebensraum. Der Landes-Rechnungshof erachtet die Umsetzung eines langfristigen Konzepts für die Waldbewirtschaftung mit klaren forstlichen und betriebswirtschaftlichen Zielen als notwendig. Die Organisation des Forstbetriebs ist zu professionalisieren und neu auszurichten. Dabei ist darauf zu achten, dass die politische Steuerung von der operativen Umsetzung getrennt wird. Um sicherzustellen, dass marktkonforme Preise erzielt werden, sind grundsätzlich Vergleichsangebote auch außerhalb des Tals einzuholen.
Strukturreform engagiert weiterverfolgen
Kooperationen sind insbesondere für Kleingemeinden von hoher Bedeutung. Sonntag verfügt beispielsweise in der Baurechtsverwaltung über langjährige Erfahrungen, die für eine Weiterentwicklung bestehender und neuer Formen der Zusammenarbeit zu nutzen sind. Ein möglicher Beitritt zu einer bereits initiierten Finanzverwaltung ist von der Gemeinde abzuwägen. Dieser sollte nach Kosten-Nutzen Gesichtspunkten geprüft werden. Weiters erachtet der Landes-Rechnungshof die Bemühungen für eine talweite Gemeindeverwaltung als wichtig. Mit den erarbeiteten Erkenntnissen liegt eine gute Grundlage vor, gemeinsam mit anderen interessierten Talgemeinden verbleibende Aufgabenbereiche zu bündeln und eine gemeindeübergreifende Verwaltung anzustreben.
2 Empfehlungen
Insgesamt sprach der Landes-Rechnungshof in seinem Prüfbericht 26 Empfehlungen an die Gemeinde Sonntag aus. Davon setzte diese vierzehn um, elf befinden sich noch in Bearbeitung, eine wurde nicht realisiert.
Umsetzungsstand der Empfehlungen
Stand August 2020
Quelle: Landes-Rechnungshof
In den Jahren 2013 bis 2017 adressierte der Landes-Rechnungshof in sieben Prüfberichten 238 Empfehlungen an Gemeinden. Davon waren zum Zeitpunkt der Evaluierung 47 Prozent bereits umgesetzt, 38 Prozent in Bearbeitung und 15 Prozent nicht umgesetzt. Im Vergleich nahm Sonntag somit mehr Vorschläge an. Dabei sind sowohl vollständig umgesetzte als auch in Bearbeitung befindliche Empfehlungen berücksichtigt.
Organisation und Leistungen
- Prüfungsausschuss hat gesetzlich vorgesehenen Prüfungen nachzukommen und sich auf Kontrollaufgaben zu beschränken
- in Arbeit
- Politische Steuerung vom operativen Forstbetrieb trennen
- in Arbeit
- Organisation des Forstbetriebs überprüfen sowie professionell und tragfähig ausrichten
- umgesetzt
- Waldwirtschaftsplan zielgerichtet umsetzen
- in Arbeit
- Jeweils schriftliche Angebote zur Holzvermarktung einholen
- umgesetzt
- Regelmäßige Dokumentation wesentlicher Kenndaten führen
- umgesetzt
- Kontrollmaßnahmen für Brennholz verbindlich definieren und regelmäßig umsetzen
- umgesetzt
- Erstellte Förderübersicht fortführen
- umgesetzt
- Beitritt zur Finanzverwaltung nach einer Kosten-Nutzen Analyse prüfen
- nicht umgesetzt
- Verbleibende Aufgabenbereiche in einer gemeindeübergreifenden Verwaltung bündeln
- in Arbeit
- Darauf hinwirken, dass regionales räumliches Entwicklungskonzept mit anderen Gemeinden des Tals umgesetzt wird
- umgesetzt
Finanzcheck
- Für Investitionen adäquate Finanzierungen heranziehen und transparent darstellen
- in Arbeit
- Fehlende Vermögenswerte erfassen und bestehende überarbeiten
- umgesetzt
- Zeichnungsberechtigungen anpassen und liquide Mittel im Rechnungsabschluss vollständig darstellen
- umgesetzt
- Schulden weiterhin konsequent und verstärkt aus eigener Kraft abbauen
- in Arbeit
- Zinsrisiko laufend bewerten und im Hinblick auf ausgewogenes Verhältnis von fixen und variablen Finanzierungen prüfen
- umgesetzt
- Vorgehensweise zur Reduzierung des Fremdwährungsrisikos ausarbeiten und umsetzen
- umgesetzt
- Genehmigten Kontokorrentrahmen nicht überschreiten
- umgesetzt
- Rechtzeitig die erforderlichen Genehmigungen für Haftungen einholen
- umgesetzt
- Rigiden Sparkurs in den kommenden Jahren fortsetzen
- in Arbeit
- Mehrjährige Investitions- und Projektplanung erstellen und in mittelfristige Finanzplanung einarbeiten
- in Arbeit
- Erforderliche Kredite in mittelfristige Finanzplanung aufnehmen
- in Arbeit
- Mittelfristige Finanzplanung in Gemeindevertretung behandeln
- umgesetzt
- Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten von Gemeindevermögen prüfen und gegebenenfalls in mittelfristiger Finanzplanung berücksichtigen
- in Arbeit
Touristische Infrastruktur
- Vertreter der Gemeinde in Organe der Seilbahn ordnungsgemäß entsenden
- umgesetzt
- Investitionsplan von Seilbahn einfordern
- in Arbeit
Anzahl Empfehlungen gesamt
14 umgesetzt
11 in Arbeit
1 nicht umgesetzt
3 Kommentar zum Umsetzungsstand
Die Gemeinde Sonntag griff die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofs weitestgehend auf. Im Bereich der Gemeindeverwaltung, der Waldbewirtschaftung, des Finanzwesens sowie der touristischen Infrastruktur wurden Vorschläge umgesetzt. Für die langfristige Entwicklung der Gemeinde wesentliche Empfehlungen im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit müssen jedoch nach wie vor erst bearbeitet werden. Sie sind im Hinblick auf die Finanzsituation der Gemeinde zentral.
Gemeindeverwaltung
Sonntag kam der Umsetzung von formalen und organisatorischen Erfordernissen im Bereich der Gemeindeverwaltung nach. So wurden notwendige behördliche Genehmigungen rechtzeitig eingeholt oder sämtliche Konten auf kollektive Zeichnungsberechtigung umgestellt. Eine jährlich erstellte Förderübersicht erhöht die Transparenz. Die auf Grund der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 durchzuführende Erfassung und Bewertung des Gemeindevermögens ergab buchmäßig eine erhebliche Erhöhung des Vermögensstands. Der Prüfungsausschuss der Gemeinde beschränkte sich auf seine gesetzlichen Kontrollaufgaben, allerdings erfüllte er diese nicht im vorgeschriebenen Umfang.
Waldbewirtschaftung
Der Waldbewirtschaftung kommt in der Gemeinde eine hohe Bedeutung im Hinblick auf seine Schutz- und Einnahmenfunktion zu. Die Organisation des Forstbetriebs wurde geändert, ein neuer Waldwirtschaftsplan dient als Grundlage für forstpflegende Maßnahmen. Der Betriebsleiter der Forstbetriebsgemeinschaft, welche gemeinsam mit den Gemeinden Raggal und Ludesch sowie der Agrar Ludesch im Februar 2019 neu gegründet wurde, hat mit der Umsetzung begonnen. Er übernahm Aufgaben des zuständigen Gemeindeausschusses, des Holzkomitees. Dies bewirkte eine stärkere Entflechtung von operativem Forstbetrieb und politischer Steuerung. Beispielsweise führt er Preisverhandlungen mit potenziellen Holzabnehmern. Weitere Aufgabenübertragungen sind jedoch erforderlich. Eine klare Abgrenzung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten von Forstbetriebsgemeinschaft und Holzkomitee ist wichtig. Der Betriebsleiter setzte die Empfehlungen zu Angebotseinholung, auch außerhalb des Tals, Dokumentation und Kontrollmaßnahmen um. Die Basis für eine professionellere Waldbewirtschaftung wurde geschaffen. Auf Grund der derzeitigen Marktsituation für Holzpreise konnte allerdings im Jahr 2019 kein ausgeglichenes Ergebnis erreicht werden. Mittel- bis langfristig geht die Gemeinde von einer wirtschaftlichen Tragfähigkeit aus. Die in der Vereinbarung vorgesehene Evaluierung des Kostenschlüssels nach drei Jahren sollte für Präzisierungen und Anpassungen genutzt werden.
Finanzielle Entwicklung
Die Finanzlage von Sonntag ist weiterhin äußerst angespannt. Die freie Finanzspitze II war in den Jahren 2017 und 2018 mit minus € 253.900 bzw. minus € 226.800 auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren. Im Folgejahr reichten die laufenden Einnahmen nicht einmal zur Deckung der laufenden Ausgaben, die freie Finanzspitze II verschlechterte sich auf minus € 641.000, u.a. durch Instandhaltungsmaßnahmen. Entgegen den Erwartungen und der Berechnung des Landes-Rechnungshofs im Rahmen der
Prüfung im Jahr 2017 hat sich die jährliche Finanzierungslücke vergrößert. Die Empfehlungen zur mittelfristigen Finanzplanung, eine mehrjährige Investitions- und Projektplanung sowie erforderliche Kredite einzuarbeiten, griff die Gemeinde auf. Es besteht aber noch Verbesserungsbedarf. Sonntag ist bemüht, den Sparkurs fortzusetzen. Durch den Verkauf von Grundstücken konnten Einnahmen erzielt werden, weitere Maßnahmen zur Verwertung von Gemeindevermögen sind in Diskussion. In den kommenden Jahren stehen laut Auskunft der geprüften Stelle aufgeschobene Instandhaltungen und Investitionen an.
Verschuldung
Die Gemeinde nahm in den Jahren 2017 bis 2019 weitere Haushaltsausgleichskredite in Höhe von insgesamt € 0,80 Mio. auf. Den Schuldenstand konnte Sonntag in diesem Zeitraum um 18 Prozent auf € 3,08 Mio. reduzieren. Dieser Abbau erfolgte teils aus eigener Kraft, teils mit Hilfe des Landes durch Annuitätenzuschüsse in Höhe von € 0,31 Mio. Positiv anerkennt der Landes-Rechnungshof die Maßnahmen der Gemeinde zur Reduktion des Zinsrisikos und auch des Zinsniveaus. Durch eine Überprüfung aller Darlehen und entsprechende vertragliche Anpassungen konnte sie den Anteil des variabel verzinsten Kreditvolumens in den letzten drei Jahren von 92 Prozent auf 31 Prozent verringern. Teils ist der erzielte Fixzinssatz sogar günstiger als die ursprüngliche variable Verzinsung. Der bestehende Schweizer Franken-Kredit wurde mehrfach überprüft. Aufgrund des niedrigeren Zinssatzes wurde bisher von einer Konvertierung abgesehen.
Kooperationen
Für die Kleingemeinde Sonntag sind die Möglichkeiten, Einsparungen zu erzielen und Einnahmen zu steigern, stark eingeschränkt. Die Notwendigkeit einer Strukturreform ist nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs mehr denn je gegeben, beispielsweise durch eine gemeindeübergreifende Verwaltung oder eine Gemeindefusion. Die bisherigen Bemühungen von Sonntag um eine talweite Bündelung von Verwaltungsaufgaben sind auf Grund unterschiedlicher Interessen und Vorstellungen der Gemeinden gescheitert. Laut Auskunft sollen dazu in der anstehenden Funktionsperiode neue Versuche unternommen werden. Erfahrungen in der Zusammenarbeit liegen inzwischen durch die Erarbeitung eines regionalen räumlichen Entwicklungskonzepts und die Forstbetriebsgemeinschaft vor. Da ein Beitritt zur Finanzverwaltung bislang nicht erfolgte – Sonntag wollte die Erkenntnisse der Gründungsphase abwarten und das Thema nach den Gemeindewahlen erneut aufnehmen – ist auch dieser Kompetenzbereich in Überlegungen zur gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit einzubringen.
Bregenz, im November 2020
Die Direktorin
Dr. Brigitte Eggler-Bargehr