Finanzielle Planung und Steuerung des Sozialfonds
Zusammenfassung der Ergebnisse
Gemeinsame Verantwortung von Land und Gemeinden im Sozialfonds
Der Sozialfonds wurde mit 1. Jänner 1998 als Landesfonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Zweck ist die gemeinschaftliche Finanzierung und Steuerung der Kostenentwicklung von Sozialleistungen in der Mindestsicherung, Integrationshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe durch Land und Gemeinden. Dies ermöglicht eine fachübergreifende Lenkung. Dem Kuratorium des Sozialfonds gehören beide Gebietskörperschaften als Entscheidungsträger an. Ihre Vertreter sollten an den Sitzungen möglichst vollständig teilnehmen. Da Gemeinden, anders als das Land, z.B. in der Pflege auch als Leistungserbringer auftreten, kann es zu Interessenkonflikten kommen. Mit Erarbeitung der Sozialfonds-Strategie 2020 unter Einbindung der Einrichtungen gelang ein wichtiger Schritt, der u.a. zur Klärung von Rollen und Strukturen beitrug. Sie führte auch zu Änderungen in der Besetzung von Gremien, entsprechende gesetzliche Anpassungen sind aber noch ausständig. Eine Folgestrategie ist zeitgerecht zu erstellen. Die Geschäftsführung des Fonds, die auch wesentliche Controllingaufgaben umfasst, obliegt der Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration (IVa).
Begrenzung für jährliche Budgeterhöhungen festgelegt
Die Finanzierung des Sozialfonds erfolgte im Prüfzeitraum zu rund einem Viertel durch sonstige Einnahmen wie Kostenersätze und zu drei Viertel durch Beiträge von Land und Gemeinden zur Abgangsdeckung. Sie werden von diesen im Verhältnis von 60 zu 40 Prozent getragen und beliefen sich im Jahr 2017 auf € 266 Mio. Seit dem Jahr 2007 verdoppelten sich die Beiträge und nahmen damit jährlich um durchschnittlich 7,2 Prozent zu. Ab dem Budget 2017 wurde die Erhöhung des zu finanzierenden Abgangs durch eine Rahmenvorgabe begrenzt. Sie sah für das Jahr 2018 einen maximal zulässigen Anstieg von 3,4 Prozent vor. Die Berechnungsmethode der Vorgabe ist konkret festzulegen, vorgesehene Ausnahmen sind restriktiv anzuwenden. Zudem werden die Gemeinden seit dem Jahr 2015 mit befristeten Entlastungsbeiträgen unterstützt. Damit übernimmt das Land teilweise deren Finanzierungsrisiko.
Stärkung des Controllings und Klarstellung der Steuerungskonzeption erforderlich
Das vielschichtige Leistungsangebot und hohe Ausgabensteigerungen im Sozialfonds erfordern ein starkes Controlling, das Leitungsorgane und Führungskräfte mit steuerungsrelevanten Informationen unterstützt. Projekte dazu wurden in den letzten zehn Jahren mehrfach initiiert, teilweise jedoch nicht ausreichend konsequent weiterverfolgt. Auch die erhöhte Personalfluktuation erschwerte dies. Für eine zielgerichtete Weiterentwicklung ist zunächst eine Klarstellung der Steuerungskonzeption erforderlich. In der Sozialfonds-Strategie 2020 wurde hierzu eine Basis gelegt, wobei die darin angeführten Controlling-Methoden zu konkretisieren sind. Die bestehende Struktur mit einem zentralen Controlling-Bereich und dezentralen, den einzelnen Fach- und Funktionsbereichen zugeordneten Controlling-Mitarbeitenden ist grundsätzlich praktikabel. Aufgaben, Kompetenzen sowie Schnittstellen sollten dazu jedoch geklärt und verbindlich geregelt werden. Ebenso sind eine regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeitenden sowie ein verstärkter Informationsaustausch notwendig. Eine strukturelle Stärkung des zentralen Controllings wird in der Zusammenführung mit dem Fachbereich Recht/Interne Organisation nicht erkannt.
Verbesserungen in Budgetplanung und -vollzug zweckmäßig
Wesentliche Grundlage zur Steuerung bildet das jährliche Budget. Eine finanzielle Mehrjahresplanung wird derzeit nicht erstellt, ist aber für das Aufzeigen längerfristiger Entwicklungen wichtig. Weitere Verbesserungen im Budgetierungsprozess sind zweckmäßig. Beispielsweise sollten die Entwicklungen der einzelnen Bereiche frühzeitig aufeinander abgestimmt werden, damit die budgetäre Rahmenvorgabe bereits bei der internen Planung umgesetzt wird. Ein vermehrter Einsatz von Berechnungsvorlagen ist ebenso sinnvoll. Im Budgetvollzug räumte das Kuratorium der geschäftsführenden Abteilung hohe Flexibilität ein. Dieser Handlungsspielraum erfordert aber eine regelmäßige zielgruppengerechte Berichterstattung gegenüber Leitungsorganen und Führungskräften, in welcher auch Finanz- und Leistungskennzahlen verknüpft dargestellt werden. Zukünftig ist der Information des Kuratoriums über die unterjährige finanzielle Entwicklung des Sozialfonds sowie dem Erfordernis von Nachtragsvoranschlägen mehr Bedeutung beizumessen. Die eingesetzte Analyse- und Berichtssoftware sollte verstärkt genutzt und gezielt um relevante Daten wie in der Pflege erweitert werden.
Steuerung von Sozialleistungen weiter ausbauen
Mit den neuen Sozialfonds-Richtlinien wurden wichtige Schritte für eine vermehrte Steuerung gesetzt. Obwohl der Abschluss von Rahmen- und Produktvereinbarungen grundsätzlich ab dem Jahr 2019 eine Voraussetzung für die Finanzierung durch den Sozialfonds darstellt, sind diese erst teilweise unterfertigt. Ihr Abschluss ist mit Nachdruck voranzutreiben. Die geplante Fristverlängerung verzögert auch die Einführung von standardisierten Tarifkalkulationen, welche systematische Tarifanalysen maßgeblich erleichtern. Sie bilden eine Basis für einen möglichen Übergang zu Normtarifen. Produktevaluierungen sind für einen optimierten Ressourceneinsatz wichtig. Dafür sollten alle Angebote berücksichtigt, die Vorgehensweise konkretisiert und geeignete Evaluierungszyklen festgelegt werden. Für wirtschaftliche Prüfungen u.a. von Einrichtungen ist ein risikoorientierter Prüfplan auszuarbeiten und umzusetzen.