Evaluierungsbericht über die Umsetzung der Empfehlungen 2014 – 2016 im Bereich des Landes
Zusammenfassung der Ergebnisse
Wirkungskontrolle zeigt weiterhin hohen Umsetzungsstand
Alle drei Jahre evaluiert der Landes-Rechnungshof den Umsetzungsstand seiner Empfehlungen im Rahmen eines Follow up-Verfahrens. Dabei führt er Gespräche mit den verantwortlichen Führungskräften und nimmt stichprobenartig Einsicht in die Unterlagen. Dieses Instrument der Wirkungskontrolle zeigt die tatsächliche Befassung der geprüften Stellen mit den empfohlenen Maßnahmen und ist ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Finanzkontrolle. Die Ergebnisse fließen unter Berücksichtigung von Risikoaspekten wiederum in die Prüfungsplanung des Landes-Rechnungshofs ein. In den Jahren 2014 bis 2016 sprach dieser in sechs Berichten im Verantwortungsbereich des Landes 110 Empfehlungen an acht geprüfte Stellen aus.
Umsetzungsstand der Empfehlungen
im Bereich des Landes
Quelle: Landes-Rechnungshof
Von allen Vorschlägen werden derzeit 32 Prozent bearbeitet, 66 Prozent sind bereits umgesetzt. Damit erzielte der Landes-Rechnungshof bei 98 Prozent der Empfehlungen eine Wirkung. Der Anteil umgesetzter Empfehlungen konnte im Vergleich zu den Vorjahren weiter gesteigert werden. Die geprüften Stellen werden bis zur Umsetzung bzw. Ablehnung einer Empfehlung einem landesinternen Nachfrageverfahren unterzogen. Dabei fordert die Abteilung Regierungsdienste (PrsR) im Amt der Landesregierung jährlich Rückmeldungen über den Stand der Maßnahmen an.
Strukturen bereinigt und Prozesse verbessert
Im Sozialbereich wurden mit den Fusionierungen von Gesellschaften des Instituts für Sozialdienste im Jahr 2017 sowie von drei gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten im Jahr 2015 wesentliche Empfehlungen des LandesRechnungshofs umgesetzt. Damit ist die Basis für Synergien und Einsparpotenziale geschaffen. Im Beschäftigungsprojekt gelang es allerdings nicht, die Mitgliedsgemeinden nachhaltig stärker einzubinden. Durch die Restrukturierung im Zukunftsfonds wurde seine Neuausrichtung geklärt. Das zur Krisenvorsorge in die allgemeine Haushaltsrücklage überführte Vermögen soll nun als Kapitalstärkung für eine strategische Unternehmensbeteiligung verwendet werden. Die Abteilung Kultur (IIc) veröffentlichte ihre Kulturstrategie ein Jahr nach der Kulturenquete. Darin sind durch die beschriebenen Handlungsfelder grobe strategische Leitlinien festgesetzt. Organisatorische Maßnahmen in dieser Abteilung, beispielsweise Regelungen für Dokumentationen oder Buchungen, und die Weiterentwicklung von Führungsinstrumenten in der Medizinprodukteaufbereitung Vorarlberg GmbH erhöhten die Effektivität. Auch die vom LandesRechnungshof aufgezeigten Mehrkosten im Zusammenhang mit der fehlerhaften Indexierung der Managementvergütung wurden Letzterer vom privaten Betreiber gutgeschrieben. Ein Konzept zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung ist erstellt, entsprechende Informationen sind sowohl für Mitarbeitende als auch für die Öffentlichkeit zugänglich.
Noch nicht vollständig umgesetzte Empfehlungen im Fokus behalten
Einige wichtige Vorschläge des Landes-Rechnungshofs, um Ziele und Aufgaben sparsam, wirtschaftlich sowie zweckmäßig zu erfüllen, sind noch nicht ausreichend umgesetzt. Dies gilt zum Beispiel für die Erarbeitung einer Strategie und Finanzplanung im Beschäftigungsprojekt sowie in der Medizinprodukteaufbereitung.
Für eine wirkungsorientierte Steuerung ist die Weiterentwicklung des
Kennzahlen- und Berichtswesens beim Institut für Sozialdienste und in der Kulturförderung bedeutend. Handlungsbedarf besteht nach Ansicht des LandesRechnungshofs in der Förderkontrolle im Kulturbereich. Die Abteilung Kultur (IIc) hat eine ausreichende Kontrolldichte sicherzustellen, gegebenenfalls sind Rückzahlungen von Fördermitteln einzufordern.