Aufgabenwahrnehmung im Vollzugsbereich Landwirtschaft
Zusammenfassung der Ergebnisse
Komplexität und hoher Mitteleinsatz erfordern vorausschauende Planung
Die Landwirtschaft stellt mit ihren Tätigkeitsfeldern, Rechtsmaterien und Akteuren einen vielschichtigen und komplexen Vollzugsbereich dar. Aufgrund von Verwaltungsreformprojekten befindet sich dieser aktuell in Veränderung. Für Agrarförderungen in Vorarlberg wendeten die Europäische Union, der Bund und das Land in den geprüften Jahren 2012 bis 2015 jährlich rund € 75 Mio. auf. Das Fördersystem ist durch zahlreiche Quer- bzw. Umverteilungen sehr verflochten. Im Vergleich mit anderen Ländern wies Vorarlberg den höchsten durchschnittlichen Landesmitteleinsatz im Verhältnis zur Anzahl der Betriebe auf. Darin waren neben Zuschüssen an Landwirte auch Förderungen für Organisationen oder Investitionen im ländlichen Raum enthalten. Aufgrund europäischer Vorgaben werden die Spielräume für eigene Maßnahmen des Landes zunehmend enger. Dies erfordert hinreichende Planungen und rechtzeitige rechtliche Abstimmungen. Für die Umweltbeihilfe – bisher zentrales Element der eigenständigen Agrarpolitik des Landes – konnten konkrete Aussagen über die Möglichkeiten eines zulässigen Nachfolgemodells erst spät auf EU-Ebene erreicht werden. Kurzfristige Ersatzmaßnahmen waren erforderlich. Die Ökoland Strategie 2020 enthält ambitionierte Ziele, deren Umsetzung konsequent voranzutreiben ist. Ein kennzahlen- und ergebnisorientiertes Vorgehen ist stärker einzufordern.
Leistungsvertrag mit Landwirtschaftskammer anpassen und Mängel beheben
Das Land betraut die Landwirtschaftskammer jährlich in einem Leistungsvertrag mit zahlreichen Aufgaben in verschiedensten Bereichen. Ihr Umfang ist in einer systematischen Aufgabenkritik zu hinterfragen. Der Kostenersatz summierte sich im Prüfzeitraum auf € 12 Mio. Darüber hinaus erhielt die Landwirtschaftskammer zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft weitere Landesmittel in gleicher Höhe. Das System zur Leistungsabgeltung wurde im Jahr 2013 geändert. Seither werden anstelle von Dienstposten produktive Personalstunden auf Normkostenbasis im Ausmaß von mehr als 40.000 Stunden pro Jahr nachgewiesen und vergütet. Zudem finanziert das Land mit einem pauschalierten Zuschlag auch Systemleistungen, wie Buchhaltung oder IT, und beteiligte sich an weiteren Ausgaben. Die kostenorientierte Abrechnung schafft wenig Anreiz für Effizienzsteigerungen. Bei der Leistungsverrechnung stellte der Landes-Rechnungshof Mängel fest. In einer Stichprobe zeigte sich, dass das Ausmaß der Systemleistungen deutlich zu hoch angenommen wurde. Weiters wurden z.B. Reisekosten für Weiterbildungen oder Miet- und Betriebskosten nicht vertragskonform verrechnet. Aufgrund der Feststellungen des Landes-Rechnungshofs wurden diese inzwischen rückerstattet. Für die Steuerung der erbrachten Leistungen ist das bestehende Reporting nur eingeschränkt geeignet und daher anzupassen.
Organisation und Gebarung der Landwirtschaftskammer transparenter gestalten
Die Landwirtschaftskammer nimmt neben den übertragenen Aufgaben auch ihre Funktion als Interessensvertretung wahr. In der Praxis werden die unterschiedlichen Rollen kaum getrennt. Die Organisation des Kammeramts blieb in den letzten 15 Jahren weitgehend konstant. Die anstehende Überprüfung seiner Struktur sollte genutzt werden, um die Umsetzung der Ökoland Strategie 2020 besser zu unterstützen. Der Landes-Rechnungshof stellte komplexe Verbindungen mit zahlreichen kammernahen Verbänden und Organisationen fest. Eine zentrale Erfassung von Nebenbeschäftigungen und -tätigkeiten der Mitarbeitenden erfolgt bislang nicht. Die seit dem Jahr 1992 unveränderte Dienstordnung enthält keine allgemeinen Bestimmungen zu Befangenheitsaspekten und ist zu aktualisieren. Die Aufmerksamkeit für mögliche Interessenkollisionen ist zu erhöhen und transparente Vorgehensweisen sind sicherzustellen. Der Gesamtüberblick über die finanzielle Lage der Landwirtschaftskammer ist derzeit u.a. aufgrund einer fehlenden konsolidierten Darstellung erschwert. Die Einführung einer doppelten Buchhaltung und Kostenrechnung wird für erforderlich erachtet.
Struktur der neuen Abteilung weiter optimieren
Die Landesregierung fasste im Mai 2016 einen Grundsatzbeschluss zur Zusammenführung der Agrarbezirksbehörde mit der Abteilung Landwirtschaft (Va). Ein erster Vorschlag für die Organisation sah den weitgehenden Erhalt bestehender Strukturen mit großen direkten Führungsspannen vor. Im Zuge seiner Prüfung erarbeitete der Landes-Rechnungshof ein Modell, das auch strukturelle Bereinigungen zwischen Amt der Landesregierung und Landwirtschaftskammer ermöglicht. Durch eine Reorganisation auf Aufgabenebene wurde eine übersichtliche und schlanke Struktur mit ähnlich bedeutenden Verantwortungsbereichen gebildet. Im Förderbereich ist eine deutliche Stärkung der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktion vorgesehen. Teile dieses Modells wurden seitens des Landes in die geplante Struktur der neuen Abteilung eingearbeitet. Um nicht vorzeitig Strukturen zu verfestigen und die Basis für zukünftige Einsparungspotenziale zu schaffen, hält es der Landes-Rechnungshof für notwendig, weitere Anpassungen vorzunehmen. Die Führungsspanne ist weiter zu reduzieren und auch in der Ausgestaltung der Detailorganisation sind kleinteilige Strukturen möglichst zu vermeiden. Mehrfachzuständigkeiten – wie bei Planungen oder Förderungen – sind zu bereinigen und Systemleistungen des Landes verstärkt zu nutzen.