Baurechtsverwaltungen in Vorarlberg
Zusammenfassung der Ergebnisse
Baurechtsverwaltungen mit dem Ziel der Qualitätssteigerung gebildet
Umfangreiche rechtliche Vorgaben für Bauangelegenheiten und steigende Erwartungen der Bürger stellen Gemeinden vor große Herausforderungen. Sie müssen hohen Anforderungen an bautechnische Kompetenz und rechtliche Sachkenntnis gerecht werden. Gerade kleinere Gemeinden sind einem besonderen Druck ausgesetzt. Die Durchführung von Verwaltungsaufgaben in regionalen Zentren ist zweckmäßig und wird zudem durch die höhere Mobilität der Bevölkerung erleichtert. Anreize für Gemeindekooperationen bilden auch Förderungen aus Mitteln des Finanzausgleichs. Land und Vorarlberger Gemeindeverband entscheiden gemeinsam über die Fördervergabe. Zudem berät Letzterer die Gemeinden im Entstehungsprozess. Mit der Bildung von Kooperationen in Baurechtsangelegenheiten nahmen die Mitglieder österreichweit eine Vorreiterrolle ein. Derzeit kooperieren in Vorarlberg 41 Gemeinden in sieben Baurechtsverwaltungen. Damit nehmen über 40 Prozent der Kommunen bzw. 60 Prozent der Klein- und Kleinstgemeinden diese Agenden gemeinsam wahr. Sie bündelten fachliches Know-How mit dem Ziel einer Professionalisierung und strebten Verbesserungen in Rechtssicherheit sowie Kundenorientierung an. Kosteneinsparungen standen weniger im Vordergrund.
Verantwortlichkeit der Gemeinden verlangt zielorientierte Steuerung
Alle Baurechtsverwaltungen sind als Verwaltungsgemeinschaften gebildet. Deren gesetzlicher Zweck ist eine sparsamere und zweckmäßigere Besorgung der Aufgaben. Durch die Wahl dieser Kooperationsform werden Rechte und Pflichten der Gemeinde nicht berührt. Der Bürgermeister bleibt Baubehörde 1. Instanz. Der Steuerungsverantwortung wird aber wenig Bedeutung beigemessen. Nur in wenigen Baurechtsverwaltungen sind formale Steuerungsgremien eingerichtet. Diese nehmen ihre Funktion kaum wahr. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs erfordert die angestrebte Professionalität messbare Ziele, wie Bearbeitungszeit der Verfahren, Kostenentwicklung oder Anteil offener Schlussüberprüfungen, um eine planmäßige Entwicklung überhaupt beurteilen zu können. Bereits im Jahr 2002 forderte der Landtag, bei einer Zusammenarbeit von Gemeinden besonderen Wert auf exakt definierte Projekte zu legen, um auch die Zielerfüllung messbar zu machen. Die Befragung der Mitgliedsgemeinden ergab eine hohe Zufriedenheit mit den Baurechtsverwaltungen. Nach deren Einschätzung wurden Rechtssicherheit und Fachkompetenz erhöht. Eine objektive Beurteilung der Zielerreichung ist aber nicht möglich. Nur eine Baurechtsverwaltung führte eine Evaluierung durch.
Klarheit über Leistungen und Kosten erforderlich
Kernaufgabe aller Baurechtsverwaltungen ist die Abwicklung von Bauverfahren. Nur in einer Kooperation werden mit wenigen Ausnahmen alle Arbeitsschritte vollständig, ohne Mitwirkung der Gemeinden, durchgeführt. Art und Umfang von Leistungen, welche über das Bauverfahren hinausgehen, sind durchaus verschieden. Teils werden auch innerhalb einer Kooperation unterschiedliche Tätigkeiten nach Gemeinde erledigt. Da die Vereinbarungen zur Bildung der Baurechtsverwaltung den tatsächlichen Leistungsumfang nicht immer vollständig und eindeutig enthalten, ist die Erstellung eines Leistungskatalogs zweckmäßig und eine Leistungsdokumentation nach Vorhaben und Gemeinde einzuführen. Die mit Abstand größte Baurechtsverwaltung ist Region Vorderland. Mehr als die Hälfte aller Baueingaben werden dort bearbeitet, gefolgt von Montafon und Walgau West. Die verbleibenden drei Kooperationen, Großes Walsertal, Lech-Warth-Klostertal und Dienstleistungszentrum Blumenegg sind deutlich kleiner. Alle weisen sowohl leistungs- als auch einwohnerbezogen unterschiedliche Kosten auf. Drei Baurechtsverwaltungen zeigen ein im Verhältnis ähnlich niedriges Niveau, zwei liegen darüber. Eine Verwaltungsgemeinschaft weist deutlich höhere abgerechnete Kosten auf. Um die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, sind Leistungen der Verwaltungsgemeinschaft von gemeindeeigenen Bauamtstätigkeiten abzugrenzen und eine verursachergerechte Verteilung vorzunehmen. Insgesamt ist seit Bildung der Baurechtsverwaltungen die Kostenwahrheit gestiegen, sie ist aber noch deutlich zu verbessern. Zum Teil sind die Kostenschlüssel zu überprüfen.
Mängel sind zu beheben, Professionalität ist auszubauen
Von Baurechtsverwaltungen wird Rechtssicherheit erwartet. Die Prüfung zeigte in einzelnen Verwaltungsgemeinschaften Mängel im Zusammenhang mit Barauslagen, Gebühren und Sachverständigen auf. Diese sind zu beheben. Nach vorliegender Rechtsansicht ist die Mitgliedschaft eines Gemeindeverbands in einer Verwaltungsgemeinschaft nicht zulässig. Der Landes-Rechnungshof erachtet es als erforderlich, diesbezügliche Konsequenzen zu klären und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Die Professionalität kann zudem durch die Nutzung von Instrumenten erhöht werden. Das Führen einer aktuellen, digitalen Verfahrensübersicht mit wesentlichen Kenndaten schafft Überblick und ermöglicht die Nachverfolgung offener Verfahren. Die Standardisierung von Vorlagen bzw. Formularen ist zweckmäßig. Möglichkeiten der Digitalisierung sowie einer einheitlichen Systemunterstützung sind stärker zu nutzen. Ein Erfahrungsaustausch zwischen den Baurechtsverwaltungen ist zu institutionalisieren, um gegenseitiges Lernen zu fördern. Zukünftig muss das Augenmerk auch auf Wirtschaftlichkeit gelegt werden.