Gemeindeprüfungskompetenz
Die Landesrechnungshöfe forderten die Landesgesetzgeber unter Hinweis auf die verfassungsgesetzliche Ermächtigung auf, im Interesse der Steuerzahler die bestehende Kontrolllücke bei Gemeinden unter 10.000 Einwohnern und deren Beteiligungen zu schließen. Sie pochten darauf, dass die geltenden internationalen Standards für die Finanzkontrolle gewahrt werden und lehnten eine Einschränkung der Anzahl, Auswahl und Durchführung von Prüfungen der Landesrechnungshöfe in Gemeinden ab.