Korruptionsprävention in der Landesverwaltung
Zusammenfassung der Ergebnisse
Länderstandards waren wichtiger Motor für Korruptionsprävention
International wurde der Bekämpfung von Korruption seit Ende der 90er-Jahre zunehmend ein höherer Stellenwert eingeräumt. Auch Österreich verpflichtete sich auf völker- und europarechtlicher Basis zu Aktivitäten in diesem Bereich. Zur Umsetzung arbeiteten die Bundesländer eigene Länderstandards zu relevanten Themen aus. Sie sind als Leitlinien und Orientierungshilfen für die Landesverwaltungen konzipiert und enthalten konkrete Handlungsempfehlungen. Wesentliche Bereiche davon beschloss die Landesamtsdirektorenkonferenz in den Jahren 2010 und 2012. Während Schulungen zur Sensibilisierung gegenüber Korruption sowie strenge Regelungen zum Verbot der Geschenkannahme im Land bereits vorhanden waren, konnte es auf Basis der Länderstandards seine bisherigen Anstrengungen in den anderen Handlungsfeldern intensivieren. Insbesondere wurde die Personalabteilung im Jahr 2014 mit der zentralen Koordination der Korruptionsprävention betraut. Erst ab diesem Zeitpunkt begann die Bearbeitung eines wesentlichen Länderstandards – des Risikostandards – zur besseren Schwerpunktsetzung bei einzelnen Präventionsmaßnahmen. Er dient der systematischen Identifikation sowie Analyse von Korruptionsrisiken und hat die Implementierung von geeigneten Maßnahmen zum Ziel.
Präventionskonzept ist zur gezielten Weiterentwicklung zu nutzen
Zur breiteren Diskussion und Abstimmung von Aktivitäten richtete die Abteilung Personal (PrsP) eine Arbeitsgruppe mit mehreren wesentlichen Akteuren ein. Bislang fanden zwei Sitzungen statt. Ihre Mitglieder waren auch in die Ausarbeitung eines Fragebogens zur Umsetzung des Risikostandards eingebunden. Für das Jahr 2016 wurde die Personalabteilung vom Landeshauptmann überdies mit der Erarbeitung eines Konzepts für die Korruptionsprävention in der Landesverwaltung beauftragt. In diesem sollten nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs die bestehenden Maßnahmen mit ihren Rahmenbedingungen und Wechselwirkungen ganzheitlich dargestellt werden. Eine Anlehnung an ein Compliance-Management-System erlaubt, die wesentlichen Elemente und deren Verzahnung besser aufzuzeigen. Das Konzept bildet in dieser Form eine fundierte Basis für die gezielte Weiterentwicklung. Da die Vermeidung und Aufdeckung von Korruption eine organisationsweite Aufgabe sämtlicher Abteilungen bzw. Dienststellen ist, bedarf es – neben der Koordination durch eine zentrale Stelle – auch der klaren Festlegung und Kommunikation der jeweiligen Verantwortlichkeiten. Damit können Risiken effizienter und effektiver gemanagt werden. Diese Aufgabendefinition sollte auch Eingang in das Präventionskonzept finden.
Gemeinsame Haltung gegen Korruption durch Regierungsbeschluss verdeutlichen
Die Organisationskultur wird wesentlich durch die Vorbildwirkung der obersten Leitungsorgane und Führungskräfte geprägt. An ihr ist erkennbar, welche Bedeutung regelkonformem Verhalten tatsächlich beigemessen wird. Die Wertehaltung des Landes kommt derzeit in mehreren Dokumenten, wie der Landesverfassung, dem Leitbild oder den Führungsgrundsätzen, zum Ausdruck. Sie bleibt aber sehr allgemein. Spezifischere Grundsätze finden sich in dem vom Bundeskanzleramt übernommenen Verhaltenskodex für öffentliche Bedienstete. Um die gemeinsame Haltung des Landes gegenüber Korruption zu verdeutlichen, hält der Landes-Rechnungshof eine Beschlussfassung des Präventionskonzepts durch die Landesregierung für sinnvoll. Die oberste Leitungsebene definiert weiters die Ziele und legt auch die Organisation fest, innerhalb derer die Präventionsmaßnahmen gesetzt werden.
Vorgehensweisen präzisieren und Zuständigkeiten offensiver kommunizieren
Damit über Regelverstöße rechtzeitig Kenntnis erlangt wird, sind gesetzlich Melde- und Anzeigepflichten verankert. Die interne Vorgehensweise ist in einem Erlass geregelt. Dieser bedarf aufgrund einer Gesetzesänderung sowie der Fokussierung auf bestimmte Sachverhalte einer Aktualisierung und Konkretisierung. Von den in den Jahren 2013 bis 2015 erfassten und Landesbedienstete betreffenden Fällen erfuhr die Personalabteilung über interne und externe Hinweisgeber. Sie führten teilweise zu Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft, blieben letztlich aber ohne strafrechtliche Konsequenzen. In bestimmten Fällen kam es zu dienstrechtlichen Maßnahmen. Verbesserungsbedarf ortet der Landes-Rechnungshof im Bereich der Information über Korruptionsthemen innerhalb der Landesverwaltung sowie gegenüber der Öffentlichkeit. Für Mitarbeitende sollten wesentliche Grundlagen zur Korruptionsprävention, wie Zuständigkeiten, Verhaltensregeln sowie Schulungsunterlagen oder Musterablehnungsschreiben, im Intranet leicht abrufbar sein. Auf der Website des Landes fehlt es gänzlich an Informationen. Vorschläge dazu wurden bislang nicht umgesetzt. Um die Wahrscheinlichkeit für ein frühzeitiges Erkennen und Reagieren zu erhöhen, sieht es der Landes-Rechnungshof für erforderlich an, dass die Personalabteilung als Melde- bzw. Ansprechstelle konkret benannt wird. Dies kann auch für eine positive Profilierung des Landes genutzt werden.