Zukunftsfonds

Zusammenfassung der Ergebnisse

Besondere Impulse entwickelten sich zu langjährigen Förderungsprogrammen

Das Land richtete den Zukunftsfonds im Jahr 1987 aus Privatisierungserlösen ein. Er ist ein Vermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Intention war, diese Mittel für besondere Maßnahmen in den Bereichen Bildung und Wirtschaft zu reservieren und nicht im laufenden Budget aufgehen zu lassen. Mangels spezifischer schriftlicher Regelungen gab es einen breiten Interpretations- und Handlungsspielraum. Ziele und Aufgaben des Zukunftsfonds wurden daher durchaus unterschiedlich wahrgenommen. Aktuell fließt ein Großteil der Mittel in langjährige Förderungsprogramme und regelmäßige Beiträge an bestehende Einrichtungen.

Vermögen war grundsätzlich risikoarm und konservativ veranlagt

Seit der Gründung wurde dem Zukunftsfonds ein Vermögen von € 74 Mio. zugeführt. Derzeit beläuft sich dieses noch auf € 45 Mio. Ein Drittel davon dient der Bereitstellung von Liquidität im Landeshaushalt, zwei Drittel sind in einer Anleihe veranlagt. Grundsätzlich war die Veranlagungsstrategie risikoarm und konservativ ausgerichtet. Die allgemeine Marktentwicklung führte in Zusammenhang mit der Investition in bestimmte Wertpapiere zu sinkenden Renditen. Mit durchschnittlich drei Prozent pro Jahr lag der Veranlagungserfolg über herangezogenen Vergleichswerten. Für die zur Verfügung gestellte Liquidität wurden dem Zukunftsfonds auch interne kalkulatorische Zinsen vergütet.

Abwicklung von Veranlagungen ist zu verbessern

Veranlagungsentscheidungen wurden nach Vorbereitung durch den Vorstand der Finanzabteilung vom zuständigen Finanzreferenten getroffen. Spezifische Grundlagen für Veranlagungen legte erst das Spekulationsverbotsgesetz im Jahr 2014 fest. Diese bedürfen einer weiteren Konkretisierung in einer Finanzmanagementrichtlinie. Zudem sind Veranlagungsgeschäfte von großer Tragweite zukünftig einer breiteren Beschlussfassung zuzuführen. In der konkreten Abwicklung zeigte sich Verbesserungsbedarf. Den haushaltsrechtlichen Vorschriften wurde nicht immer entsprochen. Beispielsweise führten unzureichende Kontrollen von Zinserträgen zu Mindereinnahmen, die durch die Prüfung des Landes-Rechnungshofs nachträglich saniert werden konnten. Überdies sind Veranlagungen im Rechnungsabschluss transparenter darzustellen.

Einnahmen-Ausgaben-Schere führte zu deutlicher Vermögensreduktion

Trotz Einnahmen des Zukunftsfonds von insgesamt € 41 Mio. – großteils aus der Veranlagung – reichten diese zur Finanzierung der zugeordneten Förderungsmaßnahmen von rund € 100 Mio. bei weitem nicht aus. Im Zeitverlauf klaffte die Schere von Einnahmen und Ausgaben zunehmend auseinander. Die Vermögenssubstanz wurde durch Entnahmen bis zum Jahr 2006 erheblich reduziert. Ohne Bedeckung dieser Finanzierungslücke aus dem allgemeinen Haushalt wären die Mittel im Jahr 2017 erschöpft gewesen. Die Vorgehensweise bei Vermögensentnahmen war im Zeitverlauf unterschiedlich. Die Landesregierung kann dabei flexibel agieren.

Neuausrichtung des Zukunftsfonds erhält aktuell besondere Relevanz

Der Zukunftsfonds leistete in der Vergangenheit einen signifikanten Beitrag zur Ausgabenbedeckung. Seine Bedeutung als größte disponible Rücklage zur Krisenvorsorge nahm jedoch im Zeitablauf zu. In Hinblick auf das aktuelle Arbeitsprogramm der Landesregierung und die spätestens im Jahr 2018 anstehende Veranlagungsentscheidung erhält die Neuausrichtung zusätzliche Relevanz. Auch der steigende Druck zur ausgeglichenen Haushaltsführung erfordert eine klare Positionierung. Je nach Gewichtung von Vermögenserhalt und Ausgabenbedeckung sind daher entsprechend der politischen Zielsetzung unterschiedliche Optionen möglich. Diese sind zu prüfen und Regelungen für die Verwendung der Fondsmittel zu treffen.